Ich beziehe Wohngeld, da ich Studentin und alleinerziehend bin. Nun möchte meine Sachbearbeiterin lückenlos alle Kontoauszüge sehen. Ich habe aber eine Spende aus Stiftungsmitteln erhalten um meine Stromnachzahlung begleichen zu können. Hätte ich diese Spende beim Wohnungsamt angeben müssen? Ich habe im Internet nur die Info gefunden, dass Spenden bei Alg II nicht angerechnet werden. Weiß jemand wie es beim Wohngeld aussieht?
nein, diese spende war ja zweckgebunden(um dein strom zahlen zu können).
gruss nancy
Hallo Allesandra,
danke für Deine Anfrage. Tut mir sehr leid, aber da muss ich passen. Normalerweise muss man alles angeben, wie es bei Spenden ist weiß ich aber nicht genau.
Hoffentlich konnte Dir ein anderer Teilnehmer genauer antworten. Wünsche Dir alles Gute.
Puddelchen
Hallo,
das ist echt ne gute Frage, nur kann ich nicht wirklich weiter helfen, da ich es auch nicht weiß.
Ich würde beim Wohngeldamt anrufen und einfach mal nachfragen, wie das wäre, wenn du aus einer Stiftung eine Spende beziehen würdest. Die Sachbearbeiter müssten das wissen.
Grüße
Caddy