OK- Ich ergänze!
Ich bin schwer Körperbehindert (100%,Merkzeichen:G,aG,H und B) und ich komme aus NRW.Ich wußte nicht das dass einen Unterschied macht!
Hallo missy,
viel wichtiger ist, welche Stiftung genau dir Geld wofür überweist.
Data
aber doch hoffentlich nicht beratungsresistent oder unfähig die eingetroffenen Antworten und Nachfragen zu lesen, zu verstehen und darauf mal zu reagieren.
Was für Stiftung, was für Geld kann man dort bekommen, für welchen Zweck wird das ausgezahlt. Einmalige Summe oder monatliche Zahlungen.
Ist das so schwer ?
Es ist sehr schwer!
Wo ist der Unterschied?
Ok. Du beantwortest jetzt bitte folgende Fragen:
Wie heißt die Stiftung?
Warum wollen die dir Geld überweisen?
Wie oft bekommst du Geld? Einmal oder monatlich oder vierteljährlich oder…
Deine Schwerbehinderung hat nur bedingt etwas mit der Fragestellung zu tun, ist aber vielleicht eine wichtige Zusatzinformation.
Data
Hallo Mrs Data,
es gibt keine bestimmte Stiftung.Ist nur erst mal eine allgemeine Frage.Es geht um einen geplanten Umzug.Meine Frage ist ob es eine Stiftung,eine Möglichkeit gibt,Geld dafür zu bekommen.Meine Grundsicherung ist Hartz 4 plus 60 Euro Mehrbedarf im Monat.Damit lässt sich natürlich ein Umzug kaum bewerkstelligen.Der GDB Schwerbehindertengrad ist 100 Prozent.Danke!
Hier muss man unterscheiden zwischen freiwilligem oder erzwungenem Umzug. Entsprechend den Voraussetzungen zahlt das Jobcenter mehr oder weniger. Eine Stiftung, die den Umzug sponsert, wird m.E. sofort auf den Regelsatz angerechnet. Ich empfehle einen Termin bei deinem zuständigen Sachbearbeiter und hier auf jeden Fall mit offenen Karten spielen, um eventuellen finanziellen Nachteilen durch die Stiftungszahlung zu entgehen.
Data
Hallo
Wenn die Stiftung zweckgebunden Geld für den Umzug bezahlt, dann dürfte das doch nicht angerechnet werden.
Wenn sie den Umzug direkt bezahlen würde, dann könnte man es doch auch nicht anrechnen.
Ich befürchte, dass es nicht so einfach ist. Deshalb empfahl ich einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Wo soll man denn da eine Grenze ziehen? Umzug ja, Kaution nein, Renovierung ja, Möblierung nein…
Data
Wieso denn nicht die Kaution?
Die Kaution, die man vom alten Vermieter wiederkriegt, würde ja vermutlich angerechnet und könnte nicht für die neue Kaution verwendet werden. Denk ich mir jedenfalls so. Steuerrückzahlungen werden ja auch angerechnet.
Und Möbel? Ich kann doch jemandem einen (nicht teuren) Schrank schenken, ohne dass der ihn verkaufen und vom Erlös leben muss? Gut, vielleicht wird das auf die 2,72 Euro im Monat angerechnet, die man monatlich für Möbel sparen soll, aber wahrscheinlich doch auch eher nicht. Und wenn ich jemandem einen Schrank schenken kann, kann ich ihm doch auch zweckgebunden das Geld für den Schrank schenken.
Na wie auch immer, ich finde diese Hartz-4-Regelungen manchmal völlig verrückt.
Ein Termin ist bestimmt gut, aber die Sachbearbeiter haben nicht immer so viel Ahnung von solchen Spezialgebieten …
Ich weiß jedenfalls definitiv, dass es Stiftungsgelder gibt, die nicht angerechnet werden, sogar solche, die eigentlich ziemlich frei verwendet werden können, jedenfalls gab es die noch vor ca. 5 Jahren.
Hier steht übrigens drin, dass Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege (meist) nicht angerechnet werden, fragt sich nur, wie die freie Wohlfahrtspflege genau definiert ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11a.html
Wäre dann nicht die wichtigere Frage erstmal, welche Stiftung eventuell Umzüge bezahlt?