Ich habe einen rechtswirksamen Titel wegen Kindesunterhalt gegen meine Exfrau. Nun weiß ich, dass noch eine Reihe von Gläubigern andauernd an ihre Türe klopfen.
Wenn ich also nun vollstrecken lasse, wird dann der Kindesunterhalt vor allen anderen Gläubigern bedient?
Hallo,
nicht unbedingt, es greift aber 850 d ZPO, man kann unter die Pfändungsfreigrenze bis zum Hatz IV-Satz pfänden.
außerdem sollte man hilfsweise beim Gerichtsvollzieher Antrag auf Pfändung aus unterlaubter Handlung (Enttzug des Kindesunterhalts ist strafbar) stellen.
Grüße
miamei