Hallo,
ich habe nun von mehreren Witwen und Witwern verschiedener Jahrgänge gehört, daß 5 Jahre nach dem Tod des Erstverstorbenen die Witwen-/Witwerrente deutlich gesunken ist. Die meisten sind sog. Altfälle und erhalten selbst eine eigene Rente, so daß sich das anzurechnende eigene Einkommen auch nicht groß ändert.
Ich aber nirgends etwas finden, womit man das begründen könnte. Ist das nur ein Stammtisch/Kaffeeklatsch-Gerücht oder ist da irgendwas dran? Oder wird die Rechtslage einfach so oft geändert, daß sich die Witwen-/Witwerrente einfach dauernd ändert?
Cu Rene
Hallo,
Hallo,
Ich aber nirgends etwas finden, womit man das begründen
könnte. Ist das nur ein Stammtisch/Kaffeeklatsch-Gerücht oder
ist da irgendwas dran? Oder wird die Rechtslage einfach so oft
geändert, daß sich die Witwen-/Witwerrente einfach dauernd
ändert?
Dass sich eine Witwenrente nach 5 Jahren ändert, dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Neben der Verminderung durch Erhöhung des anzurechnenden Einkommens kann eine Verminderung nur dann eintreten, wenn ein Wechsel von einer großen zu einer kleinen Witwenrente erfolgt:
Eine große Witwenrente wird gezahlt, wenn die Witwe/ der Witwer
- das 45. (wird angehoben auf 47) Lebensjahr vollendet hat oder
- ein Kind erzogen wird, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder
- die Witwe/ der Witwer erwerbsgemindert ist.
Wird das Kind 18 Jahre alt und die Witwe/ der Witwer ist noch keine 45 (demnächst 47) Jahre alt und auch nicht erwerbsgemindert, wird statt der großen Witwenrente die kleine Witwenrente gewährt. Nach neuem Recht kann es sogar zu keiner Witwenrentenzahlung mehr kommen, wenn der Tod des/ der Versicherten mehr als 24 Kalendermonate zurückliegt.
Weiterhin ist denkbar, dass die Witwe/ der Witwer nicht mehr erwerbsgemindert ist, noch keine 45 (47) Jahre alt ist und auch kein Kind erzieht. In diesem Fall erfolgt ebenfalls ein Wechsel zur kleinen Witwenrente bzw. ein gänzlicher Wegfall.
Andere Konstellationen - außer eben die Einkommensanrechnung - sind m.E. nicht denkbar. Du siehst auch, dass vor allem diese „5 Jahre“ nicht begründet werden können. Von daher würde ich das wirklich als „Kaffeeklatsch-Gerücht“ abtun. 
Cu Rene
Servus,
Robert
Danke,
da es sich nur um „Altfälle“ handelt, greift die kleine Witwen-/Witwerrente nicht mehr. Die Unterlagen geben die Leute ja nicht jedem - geht ja niemanden etwas an. Dann sollte man aber besser auch keine solchen Gerüchte in Umlauf bringen.
Daß den Rentnern von den letzten mageren Erhöhungen netto nichts übrig geblieben ist, ist ja auch ein anderes Thema.
Cu Rene