Wird Witwenrente in der Türkei Angerechnet?

Servus, Meine Mutter ist Vollzeit Berufstätig,sie erhält Witwen bzw Hinterbliebenenrente von der Rentenversicherung:.Gleichzeitig erhält sie einen geringen Betrag Witwenrente in der Türkei.Ich würde gerne wissen ob die Witwenrente in der Türkei auf die Deutsche Witwenrente angerechnet wird bzw sich darauf auswirken kann und ob das der DRV gemeldet werden muss?

Vielen Dank!

Servus,

N’Abend,

Meine Mutter ist …,sie erhält
… Gleichzeitig erhält sie …

und schon scheitern wir aus meiner Sicht an FAQ 1129 … Also machen wir es mal allgemein:

Die Renten in Deutschland werden nur aus den deutschen Zeiten berechnet, die Renten aus der Türkei nur aus den türkischen Zeiten. Bei gleichen Rentenarten - Witwen-/Witwenrente oder Alters-/ Altersrente - ergeben sich daher keine Kollisionen und folglich auch keine gegenseitigen Anrechnungen.

Eine Altersrente aus der Türkei hingegen unterliegt durchaus den Anrechnungsvorschriften auf eine deutsche Witwenrente, da sie eigens Einkommen ist.

Wenn im Rentenantrag angegeben wird, dass auch Zeiten in der Türkei zurückgelegt wurden, leitet die deutsche Rentenversicherung das Rentenverfahren in der Türkei ein, klärt zudem auch für den deutschen Verischerungsverlauf die türkischen Zeiten.

Und nach Abschluss des Rentenverfahrens informiert der deutsche Rentenversicherungsträger über den Ausgang - Zuerkennung/ Ablehnung - und umgekehrt der türkische Rentenversicherungsträger - SSK Ankara - den deutschen.

Wurden keine türkischen Zeiten im deutschen Rentenantrag angegeben, sollte der deutsche RV-Träger darüber zumindest informiert werden.

Vielen Dank!

Gern geschehen … und dennoch mal in FAQ 1129 schauen …

Servus,
Robert