Ich weiß folgender Artikel ist viel Text, ich hoffe dennoch, dass jemand von euch bereit ist sich damit zu beschäftigen.
Folgender Vorfall*:
Für unsere Kirchengemeinde wollten Lars und ich ein bestimmtes elektronisches Gerät zur Anschaffung vorschlagen. Da wir uns sicher waren, dass die Anschaffung genehmigt werden würde, entschieden wir uns das Gerät schon vor dem Beschluss des Kirchengemeinderates im März privat zu erwerben. Lars war bereit die Sache vorläufig zu finanzieren. Somit ersteigerte ich noch im März das Gerät im gebrauchten Zustand bei einem bekannten Internet-Auktionshaus über mein dortiges Konto. Ich bezahlte das Gerät zunächst selber, doch noch am selben Tag überwies mir Lars wie abgemacht den Einkaufspreis. Daher behandelte ich es als sein Eigentum. Um das äußerlich sichtbar zu machen, wurde sein Name auf dem Gerät angebracht. Später nach dem Beschluss wollten wir dann das Gerät der Kirchengemeinde zum Einkaufpreis verkaufen.
Im April setzten Lars und ich das Gerät im Rahmen einer kirchlichen Veranstaltung zum ersten Mal ein. Das Gerät funktionierte. Während der Veranstaltung musste umgebaut werden. Das Gerät befand sich zu diesem Zeitpunkt auf einem kleinen Tisch und wurde von Timo bedient. Beim Umbau war unter anderem Lars und ich beteiligt. Uns half dabei der Jugendliche Sascha. Ich bin mir nicht mehr sicher ob er das aus Eigeninitiative und Hilfsbereitschaft getan hatte oder weil jemand darum gebeten hatte. Jedenfalls ließen wir Sascha gewähren.
Während des Umbaus half er uns dabei ein Kabel aufzurollen und stolperte dann plötzlich über den erwähnten Tisch. Dabei kam das Gerät zu Fall. Nach unserer Beobachtung wurde dadurch das Äußere des Gerät nicht beschädigt. Allerdings verlor es durch die Wucht des Aufpralls einige seiner Schaltknöpfe die wir jedoch umgehend wieder anbringen konnten.
In den nächsten Wochen kam das Gerät bei weiteren kirchlichen Veranstaltungen zum Einsatz. Es wurde dabei beobachtet, dass das Gerät zwar oft funktionierte, aber hin und wieder den Dienst versagte oder nur eingeschränkt funktionierte. Schließlich versagte im Juli das Gerät gänzlich. Da es nach dem Schadenstag zunächst funktionierte, konnte ich damals keinen Schadensersatz geltend machen. Erst nach diesen drei Monaten des Betriebs wurde klar, dass das Gerät doch einen Schaden abbekommen haben muss.
Also wurde ich noch im Juli aktiv und verlangte Schadensersatz von Saschas Mutter. Im Anschluss ließ ich einen Kostenvoranschlag zur Reparatur des Mischpultes machen. Den Kostenvoranschlag bekam ich im August. Ende August schickte ich der Mutter den Kostenvorschlag. Sie antwortete mir nach acht Tagen jetzt im September und teilte mir mit, dass ihr der Versicherungsvertreter mitgeteilt hätte, dass es sich um einen Gefälligkeitsschaden handeln würde.
*alle Vorgänge im Text fanden 2005 statt. Tatsächliche Namen geändert.
Da ich die Sache gegenüber der Versicherung nach bestem Wissen und Gewissen wiedergeben möchten, nun meine Fragen dazu:
- Wer ist der rechtsmäßige Eigentümer des Gerätes?
- Sind die Fristen zur Meldung des Schadens eingehalten worden?
- Was ist mit der Unsicherheit ob das Gerät einen möglichen Schaden bereits bei Erhalt hatte und dieser erst nach einiger Zeit des Einsatzes zu Tage getreten war? (Das müsste dann allerdings vom Verkäufer arglistig verschwiegen worden sein, denn er erwähnte keinen Schaden beim Verkauf)
- Handelt es sich wirklich um einen Gefälligkeitsschaden? Wie groß ist der Ermessensspielraum hier?
- Gefälligkeitsschaden: Wäre es davon abhängig wer von uns beiden (Lars oder ich) Sascha gebeten hätte uns zu helfen?
Freue mich von euch zu hören.
Grüße
Silas
