Der Sohn kommt zu seiner Mutter in die Wohnung und ist vollgepumpt mit Drogen. Er hat deswegen paranoide Wahnvorstellungen. Mutter ruft die Feuerwehr. Feuerwehr trifft ein.Will den Sohn behandeln. Er erkennt die beiden Beamten nicht als Fw- Männer und bekommt Angst weil er denkt sie wollen ihm was tun. Er verlangt den Ausweis des Feuerwehrmannes. Dieser wird ihm gezeigt. Der andere hat seinen Ausweis nicht dabei.
Der Sohn wird mißtrauisch und aggressiv gegenüber der Fw und seiner Mutter. Er verläßt in Panik die Wohnung ( schubst die eigene Mutter aus dem Weg; diese wird hierbei leicht verletzt).
Einer der FW rennt hinterher. Auf der Straße sieht der FW- Mann wie der Sohn in einAuto steigt und losfährt( erstmal ca. 20 Meter über den Gehweg). Er denkt sich so „stoned“ wie der ist, ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht auszuschließen. Er setzt sich in seinen RTW und fährt hinterher. Zwischenzeitlich ruft der andere Fw-Mann die Polizei. Der Sohn fährt los und wird schließlich durch den RTW gestoppt. Der Sohn steigt aus und nimmt den FW Mann in den Schwitzkasten ( er ist dem FW Mann körperlich überlegen ). Die Polizei trifft ein und eilt zu Hilfe. In dem Gerangel entwendet der Sohn dem Pol. Beamten die Dienstwaffe und gibt 2 Schüsse in Richtung des Fw-Mannes ab. Dieser wird in der Schulter getroffen. Die Polbeamten
fordern verstärkung an. In der zwischenzeit rennt der Sohn mit der vorgespanntne Waffe durch die Gegend und richtet die Waffe abwechselnd auf sich, den angeschossenen FW Mann und die Pol Beamten. Verstärkung trifft ein. Der Sohn fuchtelt immer noch mit der Waffe rum, hält sie sich an den Kopf und in den Mund, dann wieder auf die Beamten der Pol. Trotz mehrmaliger Aufforderung die Waffe fallen zu lassen keine reaktion. Die Pol. macht von der Schußwaffe bebrauch und trifft den Sohn im Fuß. Daraufhin erfolgt seine Festnahme.
Einige Zeit vergeht------ Gerichtsverhandlung--------------
Der Sohn, als Beschuldigter macht auf Macke. Er sagt er habe bereits tage zuvor reichlich Drogen konsumiert. Deshalb hat er den ganzen Sachverhalt auch nicht richtig mitbekommen. Er sagt er hatte paraniode Wahnvorstellungen, hat die Beamten in ihrer Uniform ( Polizei und FW ) nicht erkannt. Am Tatort kamen überall trolle und fratzen aus den Häuserwänden. Es folgt das übliche tut mir leid ich neheme nie wieder Drogen geschwafel…
Ach ja der FW Mann hat bis zum heutigen Zeitpunkt eine Bewegungseinschränkung in der Schulter ( trotz. div. Rehas )
Sachverhalt passiert ungefähr mitte letzten Jahres
Jetzt ratet mal den Urteilsspruch.
P.S. wenn zum Sachverhalt noch fragen sind ich stehe zur Verfügung
Freispruch für den Sohn wegen Unzurechnungsfähigkeit,
Anklage des Polizisten (Fußschuß) mit Verurteilung wegen Körperverletzung.
Schließlich sind wir ein Rechtsstaat, da darf man nur besoffen oder bekifft um sich schießen. Notwehr wars ja keine, die Warscheinlichkeit, das der Sohn im Rausch noch ein zweites Mal trifft, geht ja gegen 0 ! …oder ?
Der Sohn bekam wohl max. 40 Tagessätze Geldstrafe wegen Drogenbesitzes, falls dies nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.
Verlust der Fahrerlaubnis? - weiss ich nicht, hätte ich aber durchgesetzt. Schließlich hat er zugegeben „stoned“ gefahren zu sein.
Ansonsten Unzurechnungsfähig.
Polizist der geschossen hat -> Anzeige wegen Köperverletzung?
Polizist der sich die Waffe hat entwenden lassen… autsch… auch ein Verfahren?
Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher
Freispruch wegen Schuldunfähigkeit aber Einweisung in Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher - so in Ö, -> Freispruch heißt nicht, dass er frei kommt!
Hi,
hört sich an wie eine juristische Klausur an der Uni.
Dem Sohnemann wird das Gericht den Führerschein entzogen haben und ihm die Ordnungswidrigkeit wegen Fahrens im Vollrausch vorgeworfen haben, also eine Geldbuße.
Die Verletzungen der Mutter und des Feuerwehrmannes können wegen Unzurechnungsfähigkeit juristisch nicht zu einer Verurteilung führen.
Besitz von Drogen kann ihm nicht nachgewiesen werden, also auch kein Thema.
Bleibt allerdings die Möglichkeit, ihm eine Therapie aufzuerlegen. Eine Zwangseinweisung muß nicht unbedingt erfolgen.
Möglicherweise trägt der Polizeibeamte, dessen Dienstwaffe der Sohnemann entwendet und benutzt hat, sogar eine Mitschuld durch seine Fahrlässigkeit.
Gruß,
Francesco
der junge Mann hat wohl eindeutig eine Psychose, das kann drogeninduziert sein, muß aber nicht. Wenn einer solche Wahnvorstellungen hat, dann hat der echte Angst und Horrorzustände, die eben zu dem Verhalten führen.
Klingt ziemlich eindeutig nach nicht schuldfähig.
Er wurde sicher einem Psychiater vorgeführt, der ihn begutachtet hat. Solange er akut psychotisch war, haben die ihn wahrscheinlich auch in einer Klinik behandelt, mit Zwangsunterbringung und so.
Wenn er jetzt wieder gesund (bzw. medikamentös eingestellt) ist, dann gibt es keinen Grund, ihn festzuhalten.
Gruß, Bernd
P.S.: Drogenkonsum bei Psychotikern ist manchmal auch als (nicht unbedingt richtige) Selbstmedikation einzustufen.
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Es ist doch erstaunlich wieviele von euch unser Rechtssystem kennen… Hut ab.
In der Tat der Beschuldigte war bis zum Prozeßbeginn in einer
" Anstalt " Entziehung etc. Urteil besagt zu 100 % !!!
SCHULDUNFÄHIG, daher noch 6 Monate Sicherungsverwahrung und das wars.
Ich bin echt am überlegen ob ich das nicht auchmal probiere. Nur mal eben so auf ein paar Leute ballern, oder eine Bank überfallen und nicht mal dabei schießen, dann auf macke machen
und schwupps werde ich bestimmt freigesprochen. Welch ein ansporn für einen lustigen Zeitvertreib.
MfG
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