Wirklich Unfallwagen?

Kann Käufer dem Verkäufer NACH der Reparatur eines angeblichen Unfallfahrzeuges diesem die Kosten aufdrücken? Muss nicht vorher ein Gutachter das Auto untersuchen? Muss der Verkäufer trotzdem grade stehen, obwohl ihm nicht bewusst war, dass verkauftes Kfz evtl.(!) ein Unfallwagen ist, da Auto knapp 2 Monate unfallfrei in Besitz und vom Vorbesitzer nichts dergleichen erwähnt wurde?? Käufer hatte genügend Möglichkeiten, das Fahrzeug (Bj 95) genau anzusehen, ist Probe gefahren etc. und Fahrzeug war ok (etwaige Mängel wurden ihm mitgeteilt)! Hatte sogar 2-3 Monate davor vom Vorbesitzer neuen TÜV bekommen…

Hallo!

Ich würde mal sagen, wenn es ein Händler war, wäre eine Rechtsberatung ratsam.

Bei Privatpersonen wird das schon schwieriger, da müsstest Du ev. beweisen können, dass Dir der Unfallschaden arglistig verschwiegen wurde.

Grüße, Steffen!

Hallo,

unabhängig ob Unternehmer (sachmängelhaftungspflichtig) oder Privatperson das Fahrzeug verkauften, im besten Willen, es ist absurd, dass jemand einen Schaden reparieren lässt und den Verkäufer erst danach - in Form einer Forderung - informiert.

Weiterhin ist bei einem solch alten Fahrzeug fragwürdig, ob die Reparatur des Unfallschadens, welche offenbar eher kosmetischer Natur war (Probefahrt, TÜV neu usw…), überhaupt bedarfsgerecht resp. erforderlich war - und, ob sie denn wirklich durchgeführt wurde.

In meinen Ohren klingt das sehr unsauber. Ohne die Situation zu kennen, könnte ich mir vorstellen, dass nicht viel „dahinter“ ist.

Grüße
fomica

Wenn die Unfallfreiheit im Vertrag zugesichert wurde, hat Verkäufer ein Problem. Die Höhe des Problems wird man hier im Forum nicht klären können.

Grußlos, M

Nach erfolgter Reparatur? Nein, sowas ist nicht möglich. Wenn ich ein Fahrzeug als „unfallfrei“ kaufe und einen Unfallschaden feststelle, dann ist zunächst der Verkäufer in der Haftung, den Mangel zu beheben.
Einfach mal „ins Blaue“ herein reparieren lassen und danach das Geld zurückfordern geht nicht.
War eine Unfallfreiheit nicht zugesichert und ein dem Verkäufer bekannter Unfallschaden auch nicht arglistig verschwiegen worden, dann hat der private Verkäufer keine Probleme zu befürchten.