Folgender Fall:
Arbeinehmer A hat Probleme mit seinem Arbeitgeber C. Da der Vater V des A ein Telefongespräch mitbekommen hat, weiß V, dass in dem Betrieb des C noch ein Gehaltsscheck sowie Lohnabrechnungen liegen.
Eines Tages ist V zufällig in der Nähe des Betriebes und möchte mit dem C wegen der Probleme zwischen A und C vermitteln.
Bei dieser Gelegenheit nimmt V auch Lohnabrechnungen und Scheck entgegen. Die Entgegennahme quittiert er auch sogleich.
Zuvor wurde dem A jedoch mündlich mitgeteilt, dass er nicht mehr arbeiten bräuchte (auf gut deutsch: Kündigung).
Eine schriftliche Kündigung liegt dem A jedoch auch nach mehreren Wochen nicht vor.
Nachdem A nunmehr bei C seinen Lohn einfordert, behauptet C, er hätte A schriftlich gekündigt. Die Kündigung hätte V zusammen mit dem Scheck und den Lohnabrechnungen entgegengenommen. Dies ergebe sich ja auch aus der Unterschrift des V.
V gibt zu, dass er die Quittung nicht ordnungsgemäß durchgelesen hat, als er sie unterschrieb. Aber kann sich an kein beiliegendes Kündigungsschreiben erinnern.
Frage:
Ist dem A das Arbeitsverhältnis wirksam gekündigt worden?
Überlegungen:
-V hat den angeblichen Erhalt eines Kündigungsschreibens fahrlässig bestätigt.
-Mit dem Bestätigungsschreiben könnte der C die Übergabe einer Kündigung an V beweisen.
-„Kündigung“ wurde dem V im Betrieb des C überreicht und nicht im gemeinsamen Haus des V und A.
-Fakt ist, A hat nie eine Kündigung zu Gesicht bekommen.
-Muss A nun die Kündigung gegen sich als wirksam zugestellt gelten lassen?
-Ist V Empfangsbote oder Erklärungsbote?