Wirksame Kündigung durch Arbeitgeber per Bote?

Folgender Fall:

Arbeinehmer A hat Probleme mit seinem Arbeitgeber C. Da der Vater V des A ein Telefongespräch mitbekommen hat, weiß V, dass in dem Betrieb des C noch ein Gehaltsscheck sowie Lohnabrechnungen liegen.

Eines Tages ist V zufällig in der Nähe des Betriebes und möchte mit dem C wegen der Probleme zwischen A und C vermitteln.

Bei dieser Gelegenheit nimmt V auch Lohnabrechnungen und Scheck entgegen. Die Entgegennahme quittiert er auch sogleich.

Zuvor wurde dem A jedoch mündlich mitgeteilt, dass er nicht mehr arbeiten bräuchte (auf gut deutsch: Kündigung).

Eine schriftliche Kündigung liegt dem A jedoch auch nach mehreren Wochen nicht vor.

Nachdem A nunmehr bei C seinen Lohn einfordert, behauptet C, er hätte A schriftlich gekündigt. Die Kündigung hätte V zusammen mit dem Scheck und den Lohnabrechnungen entgegengenommen. Dies ergebe sich ja auch aus der Unterschrift des V.

V gibt zu, dass er die Quittung nicht ordnungsgemäß durchgelesen hat, als er sie unterschrieb. Aber kann sich an kein beiliegendes Kündigungsschreiben erinnern.

Frage:
Ist dem A das Arbeitsverhältnis wirksam gekündigt worden?

Überlegungen:
-V hat den angeblichen Erhalt eines Kündigungsschreibens fahrlässig bestätigt.

-Mit dem Bestätigungsschreiben könnte der C die Übergabe einer Kündigung an V beweisen.

-„Kündigung“ wurde dem V im Betrieb des C überreicht und nicht im gemeinsamen Haus des V und A.

-Fakt ist, A hat nie eine Kündigung zu Gesicht bekommen.

-Muss A nun die Kündigung gegen sich als wirksam zugestellt gelten lassen?

-Ist V Empfangsbote oder Erklärungsbote?

Dazu kann ich leider nichts sagen. Es handelt sich hier um ein arbeitsrechtliches bzw. bürgerlich-rechtliches Problem.

ich kann da leider nicht weiterhelfen.sorry

Hallo,

verstehe ich es richtig, dass du nach der mündlichen Kündigung nicht mehr zur Arbeit gegangen bist?

Wenn ja, dann hast du keinen Anspruch auf das Gehalt, ab dem Tag an dem du nicht mehr arbeiten gegangen bist. Es sein denn du hast einen „gelben Schein“ vorgelegt.

Ich denke, dass die Kündigung wirksam ist, wenn du nicht mehr zur Arbeit gegangen bist. Wenn du noch hingegangen bist, dann muss der Chef die Kündigungsfrist einhalten und dir solange noch Gehalt zahlen.
Du kannst ja nicht nachweisen, dass der AG dich für den Rest der Zeit von der Arbeit freigestellt hat.

Diese Infos erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit, aber so würde ich es sehen.