Wirksame o. unwirksame Miet-& Nebenkostenerhöhung

Hallo,

wenn ein VM eine Miet- & Nebenkostenerhöhung per email ankündigt und dann z.B. schreibt:

„Der Vermieter erhöht die Kaltmiete von xy auf xyz und die NK von xy auf xyz, weil die Kosten wie Heizöl und andere Dinge enorm gestiegen sind. Mieter zahlen dann für x qm nicht ganz 4,3€/qm und bei einem Mietspiegel z.Zeit 5 €/qm (in der Umgebung) ist das gerechtfertigt.“

Ist das wirksam? Muss das nicht vom VM unterschrieben sein, oder ist email ok? Sind die Gründe richtig? Geht das so einfach???

Muss der VM für die Erhöhung der Kaltmiete nicht 3 Vergleichswohnungen oder einen Gutachter oder einen Mietspiegel (den es in der Umgebung aber nicht gibt) vorweisen? Und kann der VM die NK-Vorauszahlungen einfach so erhöhen? Muss er da nicht z.B. auf die letzte Abr hinweisen (letzte Abr z.B. 300 € NZ : 12 Monate = 25 € Erhöhung) oder kann er einfach mitten im Jahr die NK anpassen? Auch mit dem Hintergrund, dass der Mieter evtl. in 2,5 Monaten auszieht!! Dann bekommt der Mieter sowieso die End-Abr der NK.

Danke,
China1979

Hallo,
ich verstehe die Begründung nicht. Warum soll eine Teuerung des Heizöls (Betriebskosten) eine Erhöhung der Kaltmiete rechtfertigen?
Gruß
Andreas

Ich denke mal, der Posten wg „Heizöl und andere Kosten“ bezieht sich auf die NK und auf die Kaltmiete bezieht sich der Posten „Mietspiegel (in der Umgebung)…“. Aber was ist wenn es keinen Mietspiegel gibt??? Und wäre die Begründung der NK ok? Oder alles unwirksam? Was wäre, wenn der Vermieter ein Erinnerungsschreiben sendet, da der Mieter die Erhöhung nicht gezahlt hat? Der Mieter muss ja antworten…

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Hallo,
ok, klar.
Lies Dir mal das hier durch:
http://www.ard.de/ratgeber/haus-garten/bauen-und-woh…
http://www.immowelt.de/recht/mietrecht/index.aspx?Pa…
Vielleicht klärt das schon die meisten Fragen…
Gruß
Andreas

Super danke. Da steht aber alles nur immer bzgl der Kaltmiete. Wie schaut es mit den Nebenkosten aus. Ist das so ok und wirksam? Wenn die Mieter sowieso in paar Monaten ausziehen und dann einde End-Abr der Nebenkosten bekommen…???

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Salut,

Super danke. Da steht aber alles nur immer bzgl der Kaltmiete.
Wie schaut es mit den Nebenkosten aus.

ok, wäre das geklärt.

Ist das so ok und
wirksam? Wenn die Mieter sowieso in paar Monaten ausziehen und
dann einde End-Abr der Nebenkosten bekommen…???

Schau Dir mal das hier an:
http://dejure.org/gesetze/BGB/560.html
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
sollte das nicht ausreichen, ist hier noch was für den Abend:
http://www.google.de/search?hl=de&q=erh%C3%B6hung+de…

Gruß
Andreas

Hallo,

zunächst müsste man wissen, ob es in der Stadt/Gemeinde einen Mietspiegel gibt. Dann kann man näher auf die Fragen eingehen.

Gruß
L

Hallo,

wenn ein VM eine Miet- & Nebenkostenerhöhung per email
ankündigt und dann z.B. schreibt:

„Der Vermieter erhöht die Kaltmiete von xy auf xyz und die NK
von xy auf xyz, weil die Kosten wie Heizöl und andere Dinge
enorm gestiegen sind. Mieter zahlen dann für x qm nicht ganz
4,3€/qm und bei einem Mietspiegel z.Zeit 5 €/qm (in der
Umgebung) ist das gerechtfertigt.“

Ist das wirksam?

Diese Mieterhöhung ist ganz eindeutig unwirksam, weil der Preisanstieg bei den Nebenkosten mit der Kaltmiete nichts zu tun hat!!!

Muss das nicht vom VM unterschrieben sein,

Richtig! Der Mieter muß der Mieterhöhung zustimmen!

oder ist email ok?

NEIN!

Sind die Gründe richtig?

NEIN!

Geht das so einfach???

Muss der VM für die Erhöhung der Kaltmiete nicht 3
Vergleichswohnungen oder einen Gutachter oder einen
Mietspiegel (den es in der Umgebung aber nicht gibt)
vorweisen?

Sehr richtig!

Und kann der VM die NK-Vorauszahlungen einfach so:erhöhen?

Kommt auf den Mietvertrag an, in der Regel ja!

Muss er da nicht z.B. auf die letzte Abr hinweisen
(letzte Abr z.B. 300 € NZ : 12 Monate = 25 € Erhöhung) oder
kann er einfach mitten im Jahr die NK anpassen?

Siehe Mietvertrag. Die Nebenkosten werden ja nicht vom VERmieter verursacht.

Auch mit dem Hintergrund, dass der Mieter evtl. in 2,5 Monaten auszieht!!

Sorry, aber wen juckt das? Der Mieter verursacht den Verbrauch, oder?

Dann bekommt der Mieter sowieso die End-Abr der NK.

Andernfalls gewährt der Vermieter einen kostenlosen Kredit…?

Danke,
China1979