Wirksamer KV? Verkäufer nicht Eigentümer

Hallo,
wenn man einen Artikel bei Ebay gekauft hat (von einem Privatanbieter), und noch vor der Bezahlung stellt sich heraus, dass der Verkäufer nicht der Eigentümer ist (er hat es selbst in einer Mail geschrieben), ist dann trotzdem ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen, oder kann man von dem Kauf zurücktreten?

LG Anna

Hallo,

wenn man einen Artikel bei Ebay gekauft hat (von einem
Privatanbieter), und noch vor der Bezahlung stellt sich
heraus, dass der Verkäufer nicht der Eigentümer ist (er hat es
selbst in einer Mail geschrieben), ist dann trotzdem ein
wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen, oder kann man von dem
Kauf zurücktreten?

Es ist zulässig, dass ein gewerblicher Verkäufer als Verkaufsagent Artikel anderer Leute verkauft.

Falls du den Verdacht hast, dass jemand widerrechtlich Ware anbietet, die ihm nicht gehört, z. B. weil er das Teil auf Ratenzahlung gekauft aber noch nicht bezahlt hat oder weil du Verdacht auf Diebstahl hast, hatte der Verkäufer von Anfang an kein Recht das Teil zu verkaufen.

In letzterem Fall bitte ebay die Sache zu überprüfen; bei akutem Verdacht auf eine Straftat solltest du vielleicht sogar Anzeige erstatten.

Stephanie

Hallo,

Falls du den Verdacht hast, dass jemand widerrechtlich Ware
anbietet, die ihm nicht gehört, z. B. weil er das Teil auf
Ratenzahlung gekauft aber noch nicht bezahlt hat oder weil du
Verdacht auf Diebstahl hast, hatte der Verkäufer von Anfang an
kein Recht das Teil zu verkaufen.

wobei hier der Hinweis angebracht ist, dass man durchaus Eigentum an einer Sache erlangen kann, die sich gar nicht im Eigentum des Verkäufers befand und/oder von diesem nicht hätte verkauft werden dürfen oder gar aus einer Straftat stammt. An gestohlenen Sachen z.B. kann man kein Eigentum erlangen, an unterschlagenen aber durchaus.

Siehe hierzu § 932 ff.

Das soll den Handel mit derart „heißem“ Zeug nicht gutheißen, es besteht aber ein gewaltiger Unterschied, zwischen dem Rechtsverhältnis von Eigentümer und Besitzer zu Verkäufer und Käufer. Das ist auch richtig so, denn ein Käufer kann unmöglich die Eigentumsrechte des Verkäufers prüfen.

Gruß

S.J.

Hallo,

Das ist auch richtig so, denn ein Käufer kann
unmöglich die Eigentumsrechte des Verkäufers prüfen.

dazu fiel mir gerade das Gerichtsurteil mit dem gestohlenen GPS Gerät ein, dass auf ebay verkauft wurde, die erste Instanz hatte den Käufer wegen Hehlerei verurteilt. Das Urteil wurde aber später offenbar wieder aufgehoben.

http://www.sueddeutsche.de/geld/hehlerei-bei-ebay-dr…

Trotzdem will sich Käufer solchen Stress ja nicht unbedingt antun.

Stephanie

Hi,
ich habe nicht den Verdacht, dass das Teil gestohlen ist oder so, sondern nur, dass der Verkäufer es für jemand anderen verkauft. Ich würde gerne von dem Kauf zurücktreten, aber er hat mir geschrieben, dass er mit dem Eigentümer gesprochen hat und dass dieser auf dem Kaufvertrag besteht. Daher meine Frage. Aber vermutlich ist er bevollmächtigt und der Vertrag daher zustande gekommen, oder?

LG Anna

Hallo,

ich habe nicht den Verdacht, dass das Teil gestohlen ist oder
so, sondern nur, dass der Verkäufer es für jemand anderen
verkauft. Ich würde gerne von dem Kauf zurücktreten, aber er
hat mir geschrieben, dass er mit dem Eigentümer gesprochen hat
und dass dieser auf dem Kaufvertrag besteht. Daher meine
Frage. Aber vermutlich ist er bevollmächtigt und der Vertrag
daher zustande gekommen, oder?

wird wohl so sein. Auch der Supermarktverkäufer ist von seinem Arbeitgeber bevollmächtigt in dessen Namen Kaufverträge abzuschließen. Gäbe es ein von Dir angedeutetes Rücktrittsrecht, könnte ich auch meine Leberwurst, die ich bei Lidl gekauft habe, zurückgeben. Schließlich war derjenige, der mir die Wurst verkauft hat, auch nicht Eigentümer.

Zudem: Welchen inhaltlichen Grund sollte es geben, in einem solchen Fall zurückzutreten? Ändert doch nichts an der Beschaffenheit der Ware…

Gruß

S.J.

der Grund, warum ich zurücktreten möchte, ist ja nicht der, dass der Verkäufer nicht der Eigentümer ist. Das wäre für mich nur ein guter Vorwand bzw. Begründung gewesen, da er ja nicht freiwillig auf den KV verzichten wollte. Aber nun muss ich’s wohl kaufen. Danke.