Hallo zusammen,
ein Arbeitnehmer (Prokurist) möchte gerne genau am Monatsletzten kündigen, weiß aber, dass er seinen Geschäftsführer dann nicht persönlich antreffen wird. Er will aber auf jeden fall die Kündigung übergeben, nicht per Post senden. Gilt seine Kündigung als wirksam zugegangen wenn er Sie einem anderen an diesem Tag im Unternehmen anwesenden Prokuristen (Gesamtprokura) übergibt?
Grüße
Günther