Wirksames Hausverbotschild

Hallo,

wie sollte ein Schild vor einem Mehrfamilienhaus formuliert sein, um möglichst alle unerwünschten Personen wirksam fernzuhalten?
Wäre die Formulierung

" Das Betreten des Grundstücks zum Zwecke der Werbung, des Verkaufs und der Rundfunkgebührenerhebung ist verboten"

angemessen?

Sinn des ganzen wäre vor allem, dass unerwünschte Personen schon vor dem Haus und nicht erst vor der einzelnen Wohnung aufgehalten werden und das auch der Einwurf von Werbesendungen unterbunden wird.

Gruß,
Markus

Hallo MarkusWR!

Ich würde „Kein Einwurf von Werbezeitungen und -Sendungen“ noch dazu setzen. Viele Austräger von Werbung sind nämlich Jugendliche und die fühlen sich sonst vielleicht nicht angesprochen.

Ich glaube nicht das du die GEZ auf diese Weise los wirst, sonst würde sich wohl fast jeder so ein Schild anhängen.

Liebe Grüße, Yvisa

Hallo Yvisa,

Ich würde „Kein Einwurf von Werbezeitungen und -Sendungen“
noch dazu setzen. Viele Austräger von Werbung sind nämlich
Jugendliche und die fühlen sich sonst vielleicht nicht
angesprochen.

Entsprechende Aufkleber befänden sich bereits an den Briefkästen des fiktiven Hauses, fänden aber kaum Beachtung.
Gegen den Einwurf unerwünschter Werbung gibts ja anscheinend auch kein Gesetz bzw. keine Möglichkeit des Briefkastenbesitzers, ausreichend dagegen vorzugehen. Daher mein Gedanke, durch ein entsprechendes Schild das für den Einwurf nötige Betreten des Grundstücks zum verfolgbaren Hausfriedensbruch zu machen.

Ich glaube nicht das du die GEZ auf diese Weise los wirst,
sonst würde sich wohl fast jeder so ein Schild anhängen.

Die GEZ macht ja m. W. eh keine Hausbesuche, aber die Gebührenbeauftragten der Landesrundfunkanstalten. Gegen diese ist ein Hausverbot grds. möglich (s. AG Bremn-.Blumenthal, Az. 42 C 0043/10, 42 C 43/10).
Ich frage mich nur, ob die Bezeichnung „…zum Zwecke der Rundfunkgebührenerhebung“ dafür ausreicht.

Mein Problem liegt in einer möglichst kurzen aber trotzdem treffenden und alles gewünschte abdeckenden Formulierung.

Liebe Grüße
Markus

Hi,

wie sollte ein Schild vor einem Mehrfamilienhaus formuliert
sein, um möglichst alle unerwünschten Personen wirksam
fernzuhalten?

In diesem Haus haben Hausverbot:
Herr x
Herr y
Frau z
Fräulein a

Wäre die Formulierung

Das Betreten des Grundstücks zum Zwecke der Werbung, des
Verkaufs und der Rundfunkgebührenerhebung ist verboten

angemessen?

Sie wäre vor allem ziehmlich wirkungslos…

Sinn des ganzen wäre vor allem, dass unerwünschte Personen
schon vor dem Haus und nicht erst vor der einzelnen Wohnung
aufgehalten werden und das auch der Einwurf von Werbesendungen
unterbunden wird.

Ein Hausverbot kann sich nicht gegen einen unbestimmten Personenkreis richten, der Grundgedanke ist daher schon nicht zielführend.
Bei einem Mehrfamilienhaus kommt noch hinzu, daß jeder Bewohner zunächst nur für seinen Bereich, sprich seine Wohnung, ein Hausverbot aussprechen kann. Für die Gemeinschaftsflächen könnte es evtl. der/die Eigentümer (-gemeinschaft), aber sobald ein Berechtigter einen bestimmten Menschen empfangen möchte, kann der Rest ihm das Betreten der Gemeinschaftsflächen kaum noch verbieten.

Ich sehe keine Möglichkeit, das anvisierte Ziel zu erreichen…

Gruß Stefan

Hi,

das Schild würde selbstverständlich von der Hausverwaltung auf Beschluss der Eigentümergemeinschaft aufgestellt werden.

Ein Hausverbot kann sich nicht gegen einen unbestimmten
Personenkreis richten, der Grundgedanke ist daher schon nicht
zielführend.

Ist der Personenkreis „alle, die die genannten Handlungen durchführen wollen“ nicht bestimmt genug?

Gruß
Markus

Ironie:
„Allen Personen denen nicht ausdrücklich das Betreten des Grundstückes gestattet wurde wird hiermit ein Hausverbot erteilt. Bei Zuwiderhandlung wird ohne Vorwarnung von der Schusswaffe Gebrauch gemacht, danach wird die Polizei gerufen und Anzeige erstattet.“

Ernst gemeint:
http://www.gez-boykott.de/index.php?option=com_conte…
Da sind vorgefertigte Schilder gegen die GEZ Mitarbeiter

„Allen Personen denen nicht ausdrücklich das Betreten des Grundstückes gestattet wurde wird hiermit ein Hausverbot erteilt. Bei Zuwiderhandlung wird Strafanzeige wegen Verstoßes gegen §123 STGB Hausfriedensbruch erstattet.“

GUten Morgen!

Ein Hausverbot kann sich nicht gegen einen unbestimmten
Personenkreis richten

Wo steht denn das geschrieben?

Ironie:
Bei Zuwiderhandlung wird ohne Vorwarnung

… der Kampfkanarienvogel losgelassen :wink:

Danke für den Link, das Schild oben rechts schiene mir eine Möglichkeit.

„Allen Personen denen nicht ausdrücklich das Betreten des
Grundstückes gestattet wurde wird hiermit ein Hausverbot
erteilt. Bei Zuwiderhandlung wird Strafanzeige wegen Verstoßes
gegen §123 STGB Hausfriedensbruch erstattet.“

Klingt praktisch.

Danke,
Markus

Hallo,

wie ist das dann beispielsweise mit Briefträgern und Paketauslieferern? Oder mit dem Pizzalieferanten?

Müsste dann allen Einzelpersonen bzw. allen Unternehmen, deren Mitarbeiter zugangsberechtigt sind, eine getrennte Zugangsberechtigung ausgestellt werden?

Viele Grüsse
d.

Hallo,

bei Postzustellern kann man die Erlaubnis wohl durch den Standort der Briefkästen als erteilt ansehen.
Pizzalieferanten haben ja eine explizite Erlaubnis - außer sie liefern spontan ohne vorhergehende Bestellung :wink:

Ich find die Formulierung ja auch nur praktisch - ob sie rechtssicher ist, weiß ich nicht.

Gruß,
Markus

Hallo,

Pizzalieferanten haben ja eine explizite Erlaubnis - außer sie
liefern spontan ohne vorhergehende Bestellung :wink:

Die Frage ist halt, ob die „ausdrückliche Erlaubnis“ gegenüber einer einzelnen Person ausgesprochen werden muss, oder ob nicht. Denn rein theoretisch könnte es auch sein, dass Du die Pizza am Grundstückszugang oder an der Haustüre abholst. Ich kenns zumindest von Kasernen, dass die Pizzen häufig am Tor abgeholt werden, obwohl den Lieferanten natürlich auch eine Zugangserlaubnis erteilt werden könnte.

bei Postzustellern kann man die Erlaubnis wohl durch den
Standort der Briefkästen als erteilt ansehen.

An der Stelle wäre ich mir nicht so sicher, da es um eine „ausdrückliche Erlaubnis“ geht. „Ausdrücklich“ bedeutet eben nicht „aus den näheren Umständen ableitbar“. Ansonsten könnte der Rundfunkgebührenbeauftragte auch sagen: „Da wohnt jemand/da ist jemand eingezogen, der möchte sicherlich bei mir seine Rundfunkempfänger anmelden“.

Viele Grüsse
d.