Liebe Experten,
ich habe eine Frage zu folgender Situation:
Angestellter erhält eine Kündigung per Fax. Die ist ja unwirksam, das ist klar. Er weiß, dass sie unwirksam ist und reagiert nicht darauf. Nach mehr als 3 Wochen denkt er doch daran, Anspruch gegen dieser Kündigung zu erheben.
Frage:
ist die Kündigung von Anfang an unwirksam, weil sie nicht schriftlich ist oder ist sie doch wirksam, weil er nicht rechtzeitig dagegen gesprochen hat?
Danke!
Hallo
Das Schriftformerfordernis ist eine der wenigen Ausnahmen im Hinblick auf die 3-Wochen-Frist, weil § 4 Satz 1 KSchG nur für schriftliche Kündigungen gilt. Also keine Bange.
Gruß,
LeoLo
Hallo!
Auch ein FAX ist ,sofern unterschrieben, rechtsverbindlich !
Ein FAX ist eine Kopie eines „Originals“
Wenn die „kopierte Unterschrift“ als „echt“ vom jeweilighen Gericht als „Echt“ anerkannt wird, sieht ein Kläger sehr dumm aus.
Absender,Datum und Zeit sind jeweils geschrieben auf dem Fax.
freundliche Grüsse
Jürgen
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Wenn man keine Ahnung hat…
…einfach mal…
Auch ein FAX ist ,sofern unterschrieben, rechtsverbindlich !
Das ist völliger und absolut schwachsinniger Unfug, der im Bezug auf die Frage jeglicher Grundlage entbehrt.
Ergibt sich die notwendige EIGENHÄNDIGE Unterschrift, was auf einem Fax nicht der Fall sein kann, es sei denn, Du fährst hinterher und unterschreibst das Fax dann nochmal eigenhändig.
Kopfschüttelnder Gruß
Guido
http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtXVI…
Hi!
es sei denn, Du fährst
hinterher und unterschreibst das Fax dann nochmal eigenhändig.
Lustige Vorstellung 
Das gab es bei uns während meines Urlaubs vor 2 Wochen tatsächlich (nachdem meine Kollegin den MA auf die eigenhändige Unterschrift aufmerksam machte)!
VG
Guido
P.S. Wir hätten das Fax allerdings auch „akzeptiert“
Hallo
P.S. Wir hätten das Fax allerdings auch „akzeptiert“
Laß mich raten: Im Arbeitszeugnis stand nichts von „bedauern dies sehr“…? 
Gruß,
LeoLo
Hi!
Laß mich raten: Im Arbeitszeugnis stand nichts von „bedauern
dies sehr“…? 
Arbeitszeugnis??? Oops… *g*
Gruß
Guido