Hallo Experten,
ich hab vorher mit ner Arbeitskollegen über folgenden Fall diskutiert:
Kündigung Internetanschluss per Einschreiben am Donnerstag 29.01.2009
(wurde an das Postfach des Anbieters geshcickt)
Der Internetanbieter holt das Kündigungsschreiben aus dem Postfach am 02.02.2009 ab
Kündigungsfrist ist ein Monat zum Monatsende!
Nun besteht der Internetanbeiter auf die Kündigung zum 31.03.2009.
Ist es nicht so, dass die Kündigung durch die Zustellung im Postfach wirskam wurde? Dies ist zu grosser Wahrscheinlichkeit am 30.01. oder am 31.01. erfolgt. Aber zu diesem Zeitpunkt wurde das Postfach nicht mehr geleert.
Gibt es irgendeine Rechtsgrundlage die das wirksamwerden der Kündigungen festlegt?
Vielen Dank
Trulli
Beweislast?
Im Zweifelsfall müßte der Kündigende beweisen, dass beim Anbieter die Kündigung schon im Januar eingegangen sei.
Mit „wahrscheinlich“ oder „anzunehmen ist“, wird man bei einer Kündigungsklage keine Brötchen backen.
Außer wenn der Kündigende beweisen kann, dass die Kündigung fristgerecht für ein Vertragsende zum 28.02. eingegangen ist, so muss er mit der vom Anbieter eingesetzten Kündigung zum 31.03. leben.
Wie soll auch der Anbieter beweisen, dass er das Schreiben nicht rechtzeitig erhalten hat? Das wäre Umkehr der Beweislast!
Ist es nicht so, dass die Kündigung durch die Zustellung im Postfach wirskam wurde?
Theoretisch ja, praktisch muss bewiesen werden, dass die Zustellung rechtzeitig erfolgt ist!
Gibt es irgendeine Rechtsgrundlage die das wirksamwerden der Kündigungen festlegt?
Die wichtigste Rechtsgrundlage wäre an dieser Stelle die Beweislast.
Und die liegt bei demjenigen, der die Kündigung rausgeschickt hat!
Gruß,
Michael
Hallo,
grundsätzlich ist zwar richtig, dass der Kündigende im Zweifelsfalle nachweisen muss, dass die Kündigung rechtzeitig ankam. Aber darum geht es ja zunächst nicht.
Wenn der Brief am Tag X ankam und dieser Tag X innerhalb der Kündigungsfrist liegt, dann wurde die Kündigungsfrist eingehalten.
Die Frage war nicht, wie man nachweist, dass dies so war.
Da es sich um ein Einschreiben handelt, wurde doch wohl auch die Zustellung dokumentiert. Oder wie funktioniert so ein Einschreiben?
Also müßte doch auch nachvollziehbar sein, wann die Zustellung war. Weiß gerade jemand, wie sowas konkret abläuft?
Gruß
Da es sich um ein Einschreiben handelt, wurde doch wohl auch
die Zustellung dokumentiert. Oder wie funktioniert so ein
Einschreiben?
Über die Deutsche Post ist es möglich, online die Zustellung abzufragen. Leider ist hier nur dokumentiert, dass die Sendung am 02.02.2009 abgeholt wurde. Aber nicht, wann die Sendung im Postfach zugestellt wurde.
Huhu!
Nach herrschender Meinung gilt eine Willesnerklärung als zugegangen, wenn der Empfänger unter normalen Umständen von der Erklärung Kenntnis nehmen kann.
Was machen aber Mitarbeiter von Internet-Providern freitags mittags um 13 Uhr? Sie lassen den Griffel fallen und sehen zu, dass sie nach Hause kommen. Wenn samstags noch was ins Postfach kommt, liegt’s dort ja ganz gut auch noch bis Montag.
Nun gibt es zwar den § 193 BGB, der das Ende einer Frist von Samstag auf Montag verlegt, dieser gilt aber nach ständiger BGH-Rechtsprechung nicht für Kündigungsfristen.
Der Link dürfte auch für Kündigungen gültig sein, oder gibt es inzw. ein gegensätzliches Urteil?
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-miet-129.htm