Wirksamkeit des Mietvertrages

Moin.
Der Mietvertrag läuft seit 1.3… Es wurde noch keine Sicherheitsleistung und Miete bezahlt, sowie eine Nachweis über ein Versicherung vorgelegt.
Sind die voraussetzungen so für den Mietvertrag eigentlich erfüllt oder kam er garnicht zu stande?

Gruß

Was für eine Versicherung muss denn ein Mieter neuerdings nachweisen ?

Ist Mieter denn am 1.3. eingezogen ?

Es kann wieder gekündigt werden ( reguläre Frist). Fristlos noch nicht, erst wenn auch die 2. Monatsmiete nicht eingeht.

MfG
duck313

Es wurde noch kein Schlüssel übergeben. Er hat aber schon renoviert und ist beim einziehen.

Eine Haftpflichtversicherung, steht so im Mietvertag

Es wurde noch kein Schlüssel übergeben. Er hat aber schon
renoviert und ist beim einziehen.

Wie passt denn das zusammen?
Wie kann man ohne Schlüssel renovieren oder einziehen?

Gruß,
Steve

Wie passt denn das zusammen?
Wie kann man ohne Schlüssel renovieren oder einziehen?

Na ja soooo unmöglich ist das nicht wenn der VM im selben Haus oder gleich daneben wohnt und dem Mieter auf- bzw. abschliesst und den Schlüssel einbehält.
MfG ramses90

Gruß,
Steve

Huhu,

Ein Mietvertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Geld muss dazu keines fließen.

Der Mieter befindet sich nur im Zahlungsverzug von eine Monatsmiete und einer Kautionsrate.

Die Vorlage einer Haftpflichtversicherung ist in meinen Augen Unsinn, denn die kann man danach gleich wieder kündigen.

Wie nun vorgehen:

Persönliches Gespräch

und wenn das nicht hilft dann

Schriftlich mahnen mit hinwies der Verzinsung (BGB § 288) und Androhung eines gerichtlichen Mahnbescheides.

Hallo

Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärung (am besten schriftlich) zustande. Auf Einhaltung seiner Vertragspflichten kann der Vertragspartner ggf. gerichtlich in Anspruch genommen werden. Außerdem regelt das Gesetz/BGB Kündigungsrechte bei Nichteinhaltung von Vertragspflichten (so sie denn überhaupt wirksam vereinbart wurden) - z.B. BGB § 569, § 543, § 573.

Falls vertraglich explizit ein Rücktrittsrecht eingeräumt wurde, wenn die erwähnten Bedingungen nicht bis zu einem bestimmten Termin erfüllt sind, so wäre das in 2 der 3 Punkte definitiv unwirksam, weil es hierfür gesetzlich Bestimmungen gibt (Kaution, Mietzahlung), die nicht zum Nachteil des Mieters abweichen dürfen.

Solange nicht die Schlüssel zum vereinbarten Mietbeginn (1.3.) übergeben sind, verhält sich außerdem auch der Vermieter vertragswidrig.
http://www.anwaltonline.com/urteile/mietrueckzahlung…

Grüsse Rudi