Guten Tag,
ich hatte einen Vertrag bei meinem Stromanbieter vom 01.02.2010 bis 31.01.2011. Gekündigt wurde zum 31.01.2011. Heisst dass, die Kündigung wird dann zum 01.02.2011 wirksam?
Hintergrund ist der Verweigerung des Stromanbbieters meinen Neukundenbonus auszubezahlen. Gemäß Auszug aus den AGBs gibt der Anbieter folgendes an: „…Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres wirksam.“ Wurde nun meine Kündigung zum 31.01.2012 nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres wirksam oder nicht?
Vorab vielen Dank für Ihren Rat zu dieser Angelegenheit.
Kündigung / Neukundenbonus Stromanbieter
Also …
Es gibt in Deutschland mehr als 1.400 Stromanbieter, rund 10.000 Stromtarife und dazu rund 10.000 unterschiedliche Vertragsinhalte. Wer - was - wann - wie Kündigen kann, hängt genau von diesen Verträgen ab und ist durch die Liberalisierung des Strommarktes durch die Bundesregierung so unübersichtlich geworden, dass selbst die erfahrenen Rechtsexperten der Verbraucherzentralen oft Tage benötigen, um einzelne Fälle bewerten zu können.
Besonders bei Bonuszahlungen ist der Verbraucher (solange er seinen Vertrag nicht mindestens 1 Mal verlängert) immer der Dumme, da er durch undurchsichtige Vertragsklauseln, in der Regel immer um seinen Bonus gebracht wird, wenn er einen Vetrag kündigt.
Meine Empfehlungen:
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Wenden Sie sich an ein Büro der Verbraucherzentrale und bitte Sie um Hilfe. Das wirkt zumeist Wunder, da die Stromanbieter Angst bekommen und plötzlich sehr kulant werden. Versuchen Sie jedoch auf KEINEN FALL den Anbieter zu erpressen. z.B. mit: „Falls Sie nicht … dann werde ich mich an die Verbraucherzentrale wenden, einen Anwalt einschalten, etc.“ So etwas geht immer in die Hose. Übergeben Sie den Fall einfach an die Verbraucherzentrale und warten Sie ab, was passiert.
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Auf dem Portal http://www.stromkunde.info können Sie ALLE Stromanbieter in Ihrer Region kostenlos vergleichen und mit ein paar Mausklicks zum besten Anbieter wechseln. Wenn Sie noch bei Ihrem alten Anbieter sind, dann übernimmt der neue Anbieter auch automatisch die fristgerechte, rechtsgültige Kündigung und sorgt dafür, dass Sie einen eventuellen Bonus Ihres alten Anbieters erhalten.
Mit internetten Grüßen,
A. Schmidt
Online: http://www.stromkunde.info