Wirksamkeit Kündigung

Mit 4-wöchiger Kündigungsfrist soll einem Arbeitgeber zum 30.06. gekündigt werden.Wann ist der letztmögliche Zeitpunkt, dass diese Kündigung wirksam ist. Btw. wann gilt diese Kündigung als zugestellt?
Ist die Kündigung auch wirksam, wenn sie am letztmöglichen Tag abends vom Arbeitgeber in den Briefkasten des Arbeitnehmers geworfen wird bzw. diese in Abwesenheit des Arbeitnehmers zum Beispiel der Ehefrau an diesem Abend übergeben wird?

hallo.

Mit 4-wöchiger Kündigungsfrist soll einem Arbeitgeber zum
30.06. gekündigt werden.Wann ist der letztmögliche Zeitpunkt,
dass diese Kündigung wirksam ist. Btw. wann gilt diese
Kündigung als zugestellt?

das ist hier ganz gut erklärt:
http://www.darmstadt.ihk.de/recht_und_fair_play/Arbe…

Ist die Kündigung auch wirksam, wenn sie am letztmöglichen Tag
abends vom Arbeitgeber in den Briefkasten des Arbeitnehmers
geworfen wird

nach den ausführungen im link nicht unbedingt, es sei denn, „abends“ ist die übliche postzustellzeit.

bzw. diese in Abwesenheit des Arbeitnehmers zum
Beispiel der Ehefrau an diesem Abend übergeben wird?

wenn man die ehefrau als empfangsvertreter sieht, ja.

eine kündigung ist nicht automatisch hinfällig, wenn sie zu spät zugestellt wird. deshalb steht in der regel drin „kündigen wir fristgerecht zum xx.yy.zzzz, hilfsweise zum nächstmöglichen termin“.
die beendigung des arbeitsverhältnisses verzögert sich dann nur entsprechend.

gruß

michael

Mit 4-wöchiger Kündigungsfrist soll einem Arbeitgeber zum
30.06. gekündigt werden.

Harte Zeiten: Wenn jetzt schon den Arbeit gebern gekündigt wird…*

Dein
Ebenezer

*SRY: Den konnte ich mir nicht verkneifen :wink: