Wirksamkeit mündlicher Verträge

Hallo zusammen,
ich schreibe nächste Woche in „Grundlagen Wirtschaftsrecht“ eine Prüfung und eine Frage taucht dort immer wieder bei mir auf.
Es geht um einen mündlichen Vertrag beim Autoverkauf von Freund A zu Bekanntem B, welcher 1000 Euro für das Auto bezahlt. Nach 2 Tagen treten Probleme an der Bremse auf. nun meine Frage: Hat A die Möglichkeit Schadensersatz zu bekommen, obwohl er keinen schriftlichen Vertrag als Nachweis hat?
Vielen Dank im Voraus für eure Bemühungen.
LG Stephan

Meines Erachtens kann die Gewährleistung unter
Privatleuten zwar ausgeschlossen werden, dafür bräuchte
dann der Verkäufer die Schriftform als Nachweis für den
wirksamen Ausschluss.

Hallo zusammen,
ich schreibe nächste Woche in "Grundlagen

Wirtschaftsrecht"

eine Prüfung und eine Frage taucht dort immer wieder

bei mir

auf.
Es geht um einen mündlichen Vertrag beim Autoverkauf

von

Freund A zu Bekanntem B, welcher 1000 Euro für das

Auto

bezahlt. Nach 2 Tagen treten Probleme an der Bremse

auf. nun

meine Frage: Hat A die Möglichkeit Schadensersatz zu

bekommen,

obwohl er keinen schriftlichen Vertrag als Nachweis

hat?

Vielen Dank im Voraus für eure Bemühungen.
LG Stephan

hallo Stephan

kann dir bei dieser Frage leider nicht weiterhelfen. Bin absolut unwissend in solchen sachen. ich hoffe dass dir jemand anderst die frage beantworten kann.
lg. b.t.

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