Hallo zusammen,
ich schreibe nächste Woche in „Grundlagen Wirtschaftsrecht“ eine Prüfung und eine Frage taucht dort immer wieder bei mir auf.
Es geht um einen mündlichen Vertrag beim Autoverkauf von Freund A zu Bekanntem B, welcher 1000 Euro für das Auto bezahlt. Nach 2 Tagen treten Probleme an der Bremse auf. nun meine Frage: Hat A die Möglichkeit Schadensersatz zu bekommen, obwohl er keinen schriftlichen Vertrag als Nachweis hat?
Vielen Dank im Voraus für eure Bemühungen.
LG Stephan
Meines Erachtens kann die Gewährleistung unter
Privatleuten zwar ausgeschlossen werden, dafür bräuchte
dann der Verkäufer die Schriftform als Nachweis für den
wirksamen Ausschluss.
Hallo zusammen,
ich schreibe nächste Woche in "Grundlagen
Wirtschaftsrecht"
eine Prüfung und eine Frage taucht dort immer wieder
bei mir
auf.
Es geht um einen mündlichen Vertrag beim Autoverkauf
von
Freund A zu Bekanntem B, welcher 1000 Euro für das
Auto
bezahlt. Nach 2 Tagen treten Probleme an der Bremse
auf. nun
meine Frage: Hat A die Möglichkeit Schadensersatz zu
bekommen,
obwohl er keinen schriftlichen Vertrag als Nachweis
hat?
Vielen Dank im Voraus für eure Bemühungen.
LG Stephan
hallo Stephan
kann dir bei dieser Frage leider nicht weiterhelfen. Bin absolut unwissend in solchen sachen. ich hoffe dass dir jemand anderst die frage beantworten kann.
lg. b.t.
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