Hi liebe Leute, ich hab da mal ne Frage und zwar mein Dad hatte vor 4 Jahren mal einen Rechtstreit wobei er noch bei der Rechtschutzversicherung X versichert war. Seit ca. 2 jahren hat er seinen alten Vertrag geändert und hat eine neue Rechtschutzversicherung abgeschlossen. Doch auf einmal nach 4 Jahren kommen die wieder wegen des alten Rechtstreites zurück und verlangen von meinem Dad Geld. Meine Frage jetzt muss die neue Rechtschutzversicherung den Rechtschutz gewähren ? Den immerhin zahlt mein Dad ja dafür oder dürfen die sagen, ne das war früher nicht unser Fall wir werden keine Kosten übernehmen.
hat er seinen alten Vertrag geändert und hat eine neue Rechtschutzversicherung abgeschlossen.
Auch bei Gesellschaft X oder woanders ?
Doch auf einmal nach 4 Jahren kommen die wieder wegen des alten Rechtstreites zurück
Wer ist „die“ ? Und wieso kommen die erst jetzt ?
Meine Frage jetzt muss die neue Rechtschutzversicherung den Rechtschutz gewähren ?
Wenn es sich noch um den alten Rechtsstreit handelt, müßte Gesellschaft X einstehen.
ah tut mir leid… nein er ist jetzt bei einer anderen rechtschutzversicherung, „die“ ist die versicherung die früher den schaden beglichen hat (es war nämlich ein KFZ schaden)… gilt der letzte satz bei der antwort auch wenn man schon bei einer neuen rechtschutzversicherung ist?
owT
Hallo,
so einfach ist diese Frage nicht zu beantworten, ich müsste den Vertragsinhalt des alten Vetrages wissen, denn:
In den Versicherungsverträgen werden seitens der Versicherung bestimmte Rechtsstreitigkeiten ausgeschlossen. Fällt der damalige Rechtsstreit unter die Ausschlußklausel, muss die Versicherung nicht zahlen., denn es gilt hinsichtlich des Rechtsschutz der alte Vertrag.
Ist das aber nicht so, dann liegt hier ein Rechtsschutzfall vor und es kann gegen die Kostenübernahmeablehnung geklagt werden.
Frag doch mal die Versicherung, ob sie denn den Rechtsschutz bei einer Klage gegen sie selbst übernehmen würde.
Grüße - Ernst
Wenn es sich um die alte Sache handelt, muss die alte Rechtsschutzversicherung (X) in Anspruch genommen werden. Die neue wird dafür aller Wahrscheinlichkeit nach nicht eintreten müssen. Ich würde das den zu beauftragenden Anwalt klären lassen, in der Regel macht der das ganz gern und ohne Kosten, weil die Rechtsschutzversichicherungen gern ihre Vertragsanwälte „empfehlen“, die für die Rechstschutzversicherung billiger sind, weil sie sie schlechter bezahlen.
Schnutzversicherung => total niedlich! OWT
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