Hallo,
wenn man freiberuflich tätig ist und sich dennoch für die monatliche Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen entschieden hat, gibt es da Nachteile? Nehmen wir zum Beispiel, dass monatlich Ware eingekauft wird (dafür bekomm man die MwSt wieder) und dann weiter verarbeitet verkauft (hier zahlt man MwSt). Wenn man die Ware teurer verkauft als im Einkauf, zahlt man Umsatzsteuer obendrauf und wäre vielleicht besser ohne die Umsatzsteuerregelung dran. Nun meine eigentliche Frage: Wenn man im Jahr viel Umsatzsteuer zahlt, senkt das am Ende des Jahres die Einkommenssteuer, sodass es sich im Endeffekt doch positiv auszahlt? Oder zahlt man im Endeffekt zuviel „unnütze Steuern“?
Vielen Dank, Roto
Hallo,
wenn man freiberuflich tätig ist und sich dennoch für die
monatliche Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen entschieden
hat, gibt es da Nachteile?:
??
ich verstehe den Zusammenhang nicht.
Freiberufler sind grundsätzlich Umsatzsteuerpflichtig.
Nehmen wir zum Beispiel, dass
monatlich Ware eingekauft wird (dafür bekomm man die MwSt
wieder) und dann weiter verarbeitet verkauft (hier zahlt man
MwSt). Wenn man die Ware teurer verkauft als im Einkauf, zahlt
man Umsatzsteuer obendrauf und wäre vielleicht besser ohne die
Umsatzsteuerregelung dran.:
Eine Befreiung wäre sowieso nur bis zu einem Jahresumsatz von 17.500 Euro möglich. Liegt man darüber, stellt sich diese Frage gar nicht.
Liegt man darunter und zahlt bei der Umsatzsteuer immer drauf, so kann man beantragen, von der USt befreit zu werden.
Das gilt nicht dann, wenn man freiwillig auf die Befreiung verzichtet hat, denn dann ist man mindestens 5 Jahre an diese Regelung gebunden.
Nun meine eigentliche Frage: Wenn
man im Jahr viel Umsatzsteuer zahlt, senkt das am Ende des
Jahres die Einkommenssteuer, sodass es sich im Endeffekt doch
positiv auszahlt? Oder zahlt man im Endeffekt zuviel „unnütze
Steuern“?:
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zählt die an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer als Betriebsausgabe und mindert somit Gewinn und zu zahlende Einkommensteuer.
Bei der Bilanz nicht.
Die Diskussion, was unnütze Steuern sind, lassen wir hier besser.
Gruß
Lawrence
Hallo,
ich verstehe den Zusammenhang nicht.
Freiberufler sind grundsätzlich Umsatzsteuerpflichtig.
- Ich dachte da auch an die Kleinunternehmerregelung
Eine Befreiung wäre sowieso nur bis zu einem Jahresumsatz von 17.500 Euro möglich. Liegt man darüber, stellt sich diese Frage gar nicht.
Liegt man darunter und zahlt bei der Umsatzsteuer immer drauf, so kann man beantragen, von der USt befreit zu werden.
Das gilt nicht dann, wenn man freiwillig auf die Befreiung verzichtet hat, denn dann ist man mindestens 5 Jahre an diese Regelung gebunden.
- Genau, haste recht.
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zählt die an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer als Betriebsausgabe und mindert somit Gewinn und zu zahlende Einkommensteuer.
Bei der Bilanz nicht.
- Das wollte ich wissen, super! Klingt auch vollkommen logisch!
Die Diskussion, was unnütze Steuern sind, lassen wir hier besser.
- Ja, damit war gemeint, wenn man unter der 17.500 Grenze liegt und Umsatzsteuer zahlt, sind diese eben „unnötig“. Deswegen auch hervorgehoben. Diskussionen sind da natürlich nicht erfordert
Gruß
Lawrence
- Viele Grüße zurück und lieben Dank für diese einleuchtende Antwort!! Wieder ein Stück schlauer!
[MOD] Zitate kenntlich gemacht
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zählt die an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer als Betriebsausgabe und mindert somit Gewinn und zu zahlende Einkommensteuer.
…und die vereinnahmte erhöht den gewinn. somit wären wir, mal abgesehen von verschiebungen über den jahreswechsel, wieder beim nullsummenspiel -> also hat auch hier die umsatzsteuer keine auswirkung auf die einkommensteuer…
gruß inder