Hallo,
Ich habe am Zivilgericht Klage gegen meinen Heizungsbauer erhoben, wegen einer fehlerhaften und störanfälligen Luft-Wasser-Wärmepumpenkonstruktion. Ein Wirkungsgrad von 332% wurde mir vor Vertragsabschluss versprochen. Diese Effizienz wird bei weitem nicht erreicht. Nun habe ich festgestellt,dass der Querschnitt der Luftan- u. Absaugrohre um rd. 20% unterdimensionniert sind. Meine Frage : kann dies der Hauptgrund sein, dass die Anlage nicht den gewünschten Wirkungsgrad bringt oder gibt es daneben andere Gründe, die da mitspielen könnten ?
Danke im voraus für brauchbare Ratschläge.
Schuf
… oder gibt es daneben andere Gründe, die da
mitspielen könnten ?
Das wird der vereidigte Sachverständige dir für ein gewisses Hnorar sicher mitteilen.
Hi, wo gibts hier das Häckchen für sinnlose Antworten?
OL
Hallo Schuf,
in Deiner Frage ist doch schon die Antwort enthalten. Klar, das ein zu geringer Querschnitt die Leistung reduziert. Nur um wieviel, das kann nur der Hersteller der Wärmepumpe beantworten. Ich würde mir einfach die Techn. Unterlagen und Einbauanleitung vom Herstellers besorgen und an Hand dieser die Querschnitte überprüfen.
MfG Wolfgang
einer meiner Scherze
in Deiner Frage ist doch schon die Antwort enthalten.
ich lach mich schlapp (und ein Richter u.U. auch). Welcher WG wurde versprochen? Wohl ein PM? Oder sprechen wir von COP? Denn das Einklagen einer techn. Unmöglichkeit dürfte wenig Aussicht auf Erfolg haben.
Klar, das ein zu geringer Querschnitt die Leistung reduziert. Nur um
wieviel, das kann nur der Hersteller der Wärmepumpe
beantworten. Ich würde mir einfach die Techn. Unterlagen und
Einbauanleitung vom Herstellers besorgen und an Hand dieser
die Querschnitte überprüfen.
Da bereits vor Gericht getragen, wird sich ein SV der Sache annehmen.
Gruss
B
einer meiner Scherze
da hab ich auch einen.
Es gibt wenig Lustigeres als
Da bereits vor Gericht getragen, wird sich ein SV der Sache annehmen.
Ein Gegengutachten in dieser Angelegenheit, und du hast drei Meinungen.
Ernsthafter: Der Kläger scheint in der Beweislast nach Abnahme, daher seine Frage hinsichtlich Querschnitt. Dass irgendein selbst bestellter Gutachter die Zusammenhänge der gesamten Heizungsanlage erfasst und beurteilen kann, halte ich für unwahrscheinlich. Ein vom Gericht bestellter Gutachter: Was soll er denn begutachten? Vermutungen? Gegen Heizungsbauer und Hersteller der WP?
Abgesehen davon, dass auch fachlich versierte Richter hinsichtlich Technik am Ende überfordert sind.
Es wird nach rein vertragliche Vereinbarungen am Ende entschieden. Und da wird es dem Kläger äußerst schwer fallen, nur die Randbedingungen der „Versprechungen“ anzuzweifeln.
Franz
Hi, natürlich wird höchstwahrscheinlich ein „SV“ bestellt, aber jede Partei kann erstens im Rahmen einer mündlichen Gutachtenserörterung sehr wohl auch kritische Fragen stellen; und zweitens gehört zu einem ordentlich erstellten Gutachten unbedingt auch eine Befundaufnahme und diese kann meiner Einschätzung nach, bei einer solchen Anlage, zumindest zum Großteil, nur an Ort und Stelle der Anlage erfolgen.
Vermutlich kommt deshalb ja auch die Frage: Was es außer dem Querschnitt noch für Ursachen haben kann, warum die Anlage nicht den Marktüblichen und technisch Üblichen entspricht.
Vom Wirkungsgrad her mag sich der Fragesteller ja nicht präzise ausgedrückt haben, aber es ist doch wohl so, dass eine heutige Wärmepumpe bei dieser und jener Arbeitsumgebung eine bestimmte Leistung erbringen sollte, selbstverständlich im Rahmen der physikalischen Gesetzte wie Thermodynamik.
Ich denke es würde doch dem Fragesteller helfen, andere als die durch seine Beobachtungen gewonnene Fakten zu kennen, die möglicherweise zu den seiner Meinung nach, mangelhaften Ergebnissen seiner Anlage
führen, auch in Bezug darauf dass leider ein großer Teil von "SV"s mit voller Treffsicherheit in Ihren Schlussfolgerungen daneben liegen oder eben so etwas routinemässig und halbblind begutachten.
OL
Hallo,
kann bestimmt auch sein.
Ansonsten gilt bei einer LWP, dass der Wirkungsgrad (hier:COP) von der Aussen (Primär-)temperatur abhängig ist. Und er ist von der Sekundärtemperatur (die Temp. des Heizungsvorlaufs bzw. des Warmwassers) abhängig. Also: je kälter es druassen ist und je wärmer es im Haus sein soll, desto schlechter ist der Wirkungsgrad.
Wurde denn der COP nicht von der Installationsfirma berechnet/gemessen? Das ist doch schon als Nachweis für die BAFA nötig.
Haelge
Tach,
Wurde denn der COP nicht von der Installationsfirma
berechnet/gemessen? Das ist doch schon als Nachweis für die
BAFA nötig.
der UP hat wohl von der Materie genausoviel Ahnung wie ich; keine.
Daher gehe ich mal davon aus, dass ihm vor Vertragsschluss ein COP von 3,x versprochen wurde. Nix gerechnet. Sind die Leistungsdaten. Böse wie ich bin, ergänze ich noch um den Zusatz „… im Auslieferungszustand.“ Jetzt, gemessen ergibt sich eine JAZ von 2,y .
Ein einklagbarer Mangel?
Gruss
B
PS: Erst wird geklagt und dann macht man sich schlau? Es ist zum …
hmmmm, ich habe bei meiner Sole-WP (kleiner Unterschied zur LWP) ein COP von knapp 4 (berechnet und bescheinigt)
Und das ist nichts besonderes, neuere WP sind noch besser.
Hallo,
zunächst mal viel Dank für eure wertvollen Antworten. Ich werde mich jetzt mal hinsetzen um das Wesentliche zur Weiterverarbeitung zu analysieren. Ich hatte vergessen zu sagen, dass der SV gemeint hat, die Dimensionierung der Luftrohre hätten keinen deutlichen Einfluss auf den Wirkungsgrad. Diese (m.M. nach falsche Aussage) steht nun im Raum und der Richter ist prompt darauf reingefallen. Meine Klage wurde abgewiesen und ich werde in Berufung gehen !
Ich habe aber noch eine Zusatzfrage : es wurde in den Antworten gefragt, ob der COP von der Installationsfirma berechnet/gemessen wurde. Die Antwort ist :nein! Aber meine eigentliche Frage ist nun diese :ist dieser Nachweis für die BAFA dem Gesetz nach für den Installateur zwingend erforderlich ?
Danke für weitere Anregungen und Antworten.
Schuf
Hallo,
vom Gesetz her ist es nicht erforderlich. Aber, wenn du eine Förderung haben willst, musst du den Nachweis haben.
Guck hier: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energ… (das Formular)
Und hier: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energ… (die Förderung)
Haelge