Wirkzeit von Drano Power Granulat

hallo,

kann mir jemand helfen, wo ich einen detalierten hinweis bekomme, wie schnell die wirkzeit bzw. reaktionszeit von drano power granulat mit wasser oder speichel ist. ich würde mich sehr freunen, wenn ihr mir helfen könntet, da ich einen handfesten beweis brauch bzw. suche um ein unrechtes urteil anfechten zu können.

danke im voraus für eure hilfe.

gruß rené

Hi,
steht das nicht auf der Verpackung?
Ansonsten weiß doch bestimmt der Hersteller mehr.

Gruss
Joey

danke für die antwort.

auf der verpackung steht nur der standarttext, daß das granulat nach 30 min anfängt zu wirken, und inhaltsstoffe. aber mich interessiert es, wie so ein granulat oder auch mehr sich in wasser oder speichel auflösen? also zeitmäßig. ganz besonders interessiert es mich ob ich das zeug unterhalb von 30 sek. auflöst und was es in dieser zeit für eine wirkung hat (hitze, ätzung, etc.)
der hersteller hat zwar eine hotline aber da sitzt man lang in der warteschleife, dass beste für mich ist, was auf scharz und weiß zu bekommen.

mfg. rené

Hallo René,

wie schnell die wirkzeit bzw. reaktionszeit von drano
power granulat mit wasser oder speichel ist.

in Speichel hat das Zeug nun gar nichts verloren!
Dort dürfte eine ‚Wirkung‘ binnen Sekunden auftreten.

Und dort wo es eigentlich wirken soll, hat solch ein Zeug auch nichts verloren, wenn der Abfluss verstopft ist, helfen Pömpel und Spirale weit besser.

Gandalf

hallo gandalf,

es ist sicherlich so, daß das zeug nix im speichel und mund zu suchen hat. (näher möchte ich dadrauf nicht eingehen „hier im forum“) wir können ja mal per privatmail oder icq uns kontaktieren wo ich dir das mal erläutern kann. dannach würdest du mich auch verstehen, denn bei mir geht es um vieles und vor allem vor gerechtigkeit. daher die große interesse auf die reaktionszeit in speichel/mund und/oder wasser.

mfg rené

aber mich interessiert es, wie so ein granulat oder auch mehr
sich in wasser oder speichel auflösen? also zeitmäßig. ganz
besonders interessiert es mich ob ich das zeug unterhalb von
30 sek. auflöst und was es in dieser zeit für eine wirkung hat
(hitze, ätzung, etc.)

Wieso kaufst du nicht ne packung, tust was davon in Wasser oder ne Speichelprobe. Dann siehst du ja wie lange es dauert bis was passiert und was passiert.

dannach
würdest du mich auch verstehen, denn bei mir geht es um vieles
und vor allem vor gerechtigkeit. daher die große interesse auf
die reaktionszeit in speichel/mund und/oder wasser.

Vielleicht würdest du es einfach allen hier erklären, dann würden wir es auch alle verstehen. Die Einwirkzeit die auf der Packung angegeben ist, ist ja nicht die Zeit, nach der das Mittel anfängt zu wirken, sondern wenn die Wirkung praktisch beendet ist.

Außerdem wird auf der Packung ja auch drauf stehen, dass man das nicht in den Mund tun sollte…

Was für eine merkwürdige Frage . . .

Ein Blick auf’s Etikett (Natriumhydroxid & Natriumhypchlorid) und man weiss, das das Zeug hochgradig ätzend wirkt. Und zwar unmittelbar nach Wasserzugabe. Außerdem wird das Zeug heiss, richtig heiss. Das normale Sanitär-Kunststoff-Rohr (HT-Rohr) kann man nach ein paar Minuten kaum noch anfassen.

Die 30 Minuten beziehen auf die Einwirkzeit, die benötigt wird, um die „deutsche Norm-Verstopfung“ aufzulösen. Heisst: Fettverbindungen soweit abzubauen, das die restlichen Haare einfach weggespült werden können. Ätzend isses sofort.

wie schnell die wirkzeit bzw. reaktionszeit von drano
power granulat mit wasser oder speichel ist.

Du meinst, wann es anfängt, die Zunge zu verätzen, nachdem man das Zeug in den Mund genommen hat? Weniger als eine Sekunde.

unrechtes urteil anfechten zu können.

Soll heissen?

Ganz offen: Wer blöd genug ist, das Zeug trotz der Warnhinweise noch in den Mund zu nehmen, der hat nicht besseres als ein übergroßes Zungenpiercing verdient . . .

lg, mabuse

hallo,

entschuldigung wenn ich dies frage und für andere blöd erscheint !!! für mich ist es sehr von bedeutung, da meine tochter von einer ehemaligen bekannten als sie 6 monate alt war damit verätzt worden ist und ich was handfestes für einen einspruch für einen richterspruch benötige, da diese person freigesprochen wurden ist.

Moin,

und ich was handfestes für einen
einspruch für einen richterspruch benötige, da diese person
freigesprochen wurden ist.

mit verlaub, gerichtsverwertbare Informationen wirst Du hier kaum kriegen, dazu muß schon ein Gutachter her.
Wenn Du mit Informationen aus einem Internetforum kommst, machst Du Dich höchstens lächerlich bis unglaubwürdig.

Gandalf

ein gutachten ist ja da nur die gutachter sind der meinung, dass das granulat eine verzögerte wirkzeit hat sobald es mit einer flüßigkeit in verbindung kommt. wir haben es aber anders mitgemacht, da war die reaktion schon binnen sekunden da und nicht verzögert.

Hallo!

'Tschuldigung erst mal, ich hatte die ganze Sache falsch verstanden.

da meine tochter von einer ehemaligen bekannten als sie 6 monate alt war damit verätzt worden ist und ich was handfestes für einen einspruch für einen richterspruch benötige, da diese person freigesprochen wurden ist.

Darf ich das so interpretieren, das deine Tochter beim Aufenthalt bei einer Bekannten mit dem Zeug in Kontakt gekommen ist? Bei einem Alter von sechs Monaten?

Und irgendso ein Gutachter das Zeug bei kurzer Einwirkzeit als ungefährlich bezeichnet hat?

Dann brauchst du dringend einen guten Anwalt.
Das Zeug ist Scheisse-gefährlich, besonders bei kleinen Kindern und auch innerhalb von Sekunden. Ich persönlich (kein Anwalt!) würde da sofort auf Verletzung der Aufsichtspflicht gehen.

Chemikalien - auch im Haushalt - und besonders solch ein Zeug, auf dem es vor Warnhinweisen nur so wimmelt - sind nun mal kein Kinderspielzeug. Wobei ich sogar noch grundsätzlich anzweifeln möchte, das ein Kind von 6 Monaten - ist ja fast noch ein Säugling - den kindersicheren Verschluß von solch einer Flasche aufbekommt.
Bei ordentlicher Aufsicht/Haushaltsführung sollte es keine Möglichkeit geben, das ein Kind an so ein Zeug herankommt.

Such dir einen wirklich guten Anwalt und zeig deine Zähne!
Evtl. auch mal den Hersteller anschreiben, vieleicht hilft der dir auch mit einer entsprechenden Stellunggnahme weiter.

Wie geht es deiner Tochter denn?

lg, mabuse

das ding ist 2007 passiert, meiner tochter geht es prima, nur hat die gegenseite zu unrecht freispruch bekommen wegen dem gutachten. das granulat wurde höchstwhrscheinlich „vorsetzlich“ eingeführt bzw. in den mund gebrösselt. naja die gegenseite stellt sich auf dumm und hat halt gewonnen obwohl der verdacht nahe liegt. gute geschrieben, der hersteller hat nur ein gefahrenblatt herausgegeben, wo die ihnaltsstoffe aufgeführt sind, aber nicht die reaktion bzw. wirkungszeit, sobald eine flüßigkeit hinzu kommt.

Hallo!
Aber meines Wissens sollte in so einem Datenblatt auch stehen, was zu tun ist, wenn man Kontakt (Haut, Augen, Bei Verschlucken) mit diesem Zeug hat.
Selbst auf meiner Flasche mit einem ähnlichen Zeug (naja, so ein Gel, das könnte dann schon unterschiedlich formuliert sein?!) steht etwas wie „Bei Berührung sofort gründlich mit viel Wasser abspülen (mind. 20 Minuten) und Arzt konsultieren“.
Ich betone das „sofort“ - nicht erst nach 10 Minuten oder was auch immer unter „verzögerte Wirkzeit“ fallen könnte.
Das steht doch bestimmt auch so ähnlich auf den Flaschen mit dem Granulat oder in dem Datenblatt, oder nicht?

Abgesehen davon ist es doch absolut unmöglich, gemeingefährlich und schrecklich jemandem auch nur irgendein Reingungsmittel einzuflößen!

Nee, ich würde da auch keine Ruhe geben und in die nächste Instanz gehen!
Mit einem gescheiten Anwalt und einem ordentlichen Gegengutachten.
Und wenn man tatsächlich nicht nachweisen kann, dass diese Person hätte wissen müssen, dass das so schnell wirkt, sollte man auf der Basis „man flößt einfach niemandem ein Reinigungsmittel ein!“ weitermachen.
Das weiß doch nun wirklich jedes Kind!

Viel Glück!
Arha

P.S.: Ich habe keine Ahnung von Rechtsgeschichten! Das da oben ist mein reines Bauchgefühl…