Wirres Haus

hallo zusammen,

Eine verrückte Geschichte, wer kann dazu was sagen?

Mieter M wohnt seit fast 6 Jahren in einer Mietwohnung (3-Familien
Haus).
Es wird hier nichts seitens der Vermieterin V gemacht. z.B. Teppich
im
Wohnzimmer ist über 12 Jahre alt und längst hinüber. Sie will aber
keinen neuen reinlegen bzw dass M die Hälfte übernimmt. Mieter M wüsste nicht dass sie dazu verpflichtet ist, oder?

Die Toilette ist seit 1972, also mit dem Hausbau, hier drin. Eine
Neue? Keine Spur? Mieter M fragt sich ob das sein kann?!

es hat nur eine Wasseruhr, und da wird dann pro Nase umgerechnet
(insgesamt 5 Nasen)
M hat erst jetzt mitbekommen dass sie seit 1,5 Jahren mit 2
Nasen abgerechnet wird(wohnt aber seit 01.07.06 wieder alleine, bzw.
seit
Dez.07 mit Söhnchen alleine hier- um den geht es aber in den
Abrechnungen noch nicht) und sie könne M die 1 Person vom 1. Halbjahr
06 nicht gutschreiben… ist das möglich?

die Fenster, teilweise, werden jetzt endlich erneuert, die auch seit
1972 eingebaut sind und es rein - und rauszieht wie Hechtsuppe.

danke für evtl. Antworten
lG Mimi

hallo zusammen,

Ebenso!

Es wird hier nichts seitens der Vermieterin V gemacht. z.B.
Teppich
im
Wohnzimmer ist über 12 Jahre alt und längst hinüber. Sie will
aber
keinen neuen reinlegen bzw dass M die Hälfte übernimmt. Mieter
M wüsste nicht dass sie dazu verpflichtet ist, oder?

Hier wäre es natürlich interessant zu erfahren, ob dieser Teppich mitvermietet wurde, oder ob er einfach nur vom Vormieter drinnengelassen wurde. Wenn kein Teppich mitvermietet wurde, besteht auch keine Verpflichtung seitens des VM diesen auszutauschen. Ist die Wohnung allerdings mit Teppich vermietet worden (müsste im MV stehen) gibt es schon einen anspruch auf Erneuerung.

Die Toilette ist seit 1972, also mit dem Hausbau, hier drin.
Eine
Neue? Keine Spur? Mieter M fragt sich ob das sein kann?!

Wenn die Toilette nicht kaputt ist, muss sie auch nicht erneuert werden!

es hat nur eine Wasseruhr, und da wird dann pro Nase
umgerechnet
(insgesamt 5 Nasen)
M hat erst jetzt mitbekommen dass sie seit 1,5 Jahren mit 2
Nasen abgerechnet wird(wohnt aber seit 01.07.06 wieder
alleine, bzw.
seit
Dez.07 mit Söhnchen alleine hier- um den geht es aber in den
Abrechnungen noch nicht) und sie könne M die 1 Person vom 1.
Halbjahr
06 nicht gutschreiben… ist das möglich?

??

die Fenster, teilweise, werden jetzt endlich erneuert, die
auch seit
1972 eingebaut sind und es rein - und rauszieht wie
Hechtsuppe.

Hier solltes Du mal schreiben, was Du eigentlich willst!

Andreas

Hallo Mimi,

ein Mieter hat das Recht die Wohnung zu kündigen und auszuziehen, wenn es ihm in der Wohnung nicht mehr gefällt.

Ehrlich gesagt verstehe ich deine Fragen nicht so ganz.

Wie schon gesagt wurde, kommt es bezüglich des Teppichs darauf an, was im Mietvertrag steht. Ist der Teppich als Mietsache im Vertrag mit aufgeführt, muss er vom Vermieter erneuert werden. Ist er nur beim Einzug übernommen worden, muss der Mieter ihn selber erneuern, wenn er ihm nicht mehr gefällt.

Zur Toilette. Wenn sie nicht kaputt ist, muss sie nicht erneuert werden.

Den Teil mit den Wasserkosten kann man leider nur schwer verstehen. Das ist etwas wirr geschrieben.

Gruß

Samira

hallo zusammen,

Ebenso!

Es wird hier nichts seitens der Vermieterin V gemacht. z.B.
Teppich
im
Wohnzimmer ist über 12 Jahre alt und längst hinüber. Sie will
aber
keinen neuen reinlegen bzw dass M die Hälfte übernimmt. Mieter
M wüsste nicht dass sie dazu verpflichtet ist, oder?

Hier wäre es natürlich interessant zu erfahren, ob dieser
Teppich mitvermietet wurde, oder ob er einfach nur vom
Vormieter drinnengelassen wurde. Wenn kein Teppich
mitvermietet wurde, besteht auch keine Verpflichtung seitens
des VM diesen auszutauschen. Ist die Wohnung allerdings mit
Teppich vermietet worden (müsste im MV stehen) gibt es schon
einen anspruch auf Erneuerung.

Der Teppich steht zwar nicht im MV, wurde aber mit vermietet. Die Frage ist nur, kann sich Vermieterin V vor einer Erneuerung drücken bzw etwas dafür verlangen?

Die Toilette ist seit 1972, also mit dem Hausbau, hier drin.
Eine
Neue? Keine Spur? Mieter M fragt sich ob das sein kann?!

Wenn die Toilette nicht kaputt ist, muss sie auch nicht
erneuert werden!

Auch nicht aus hygienischen Gründen?

es hat nur eine Wasseruhr, und da wird dann pro Nase
umgerechnet
(insgesamt 5 Nasen)
M hat erst jetzt mitbekommen dass sie seit 1,5 Jahren mit 2
Nasen abgerechnet wird(wohnt aber seit 01.07.06 wieder
alleine, bzw.
seit
Dez.07 mit Söhnchen alleine hier- um den geht es aber in den
Abrechnungen noch nicht) und sie könne M die 1 Person vom 1.
Halbjahr
06 nicht gutschreiben… ist das möglich?

Möglich dass V es rückwirkend nicht mehr gutschreiben kann, wohl bemerkt weil sie nicht will. Zu viel Aufwand!

??

die Fenster, teilweise, werden jetzt endlich erneuert, die
auch seit
1972 eingebaut sind und es rein - und rauszieht wie
Hechtsuppe.

Die werden erneuert… sollte nur ein Kommentar am Ende sein…

Hier solltes Du mal schreiben, was Du eigentlich willst!

Hallo Mimi,

ein Mieter hat das Recht die Wohnung zu kündigen und
auszuziehen, wenn es ihm in der Wohnung nicht mehr gefällt.

Mieterin ist bereits auf der Suche, hat nur im vergangenen Jahr viel renoviert, wegen dem Kind und will nicht von heute auf morgen raus. Das Theater wurde erst im Nachhinein bekannt.

Ehrlich gesagt verstehe ich deine Fragen nicht so ganz.

Wie schon gesagt wurde, kommt es bezüglich des Teppichs darauf
an, was im Mietvertrag steht. Ist der Teppich als Mietsache im
Vertrag mit aufgeführt, muss er vom Vermieter erneuert werden.
Ist er nur beim Einzug übernommen worden, muss der Mieter ihn
selber erneuern, wenn er ihm nicht mehr gefällt.

Zur Toilette. Wenn sie nicht kaputt ist, muss sie nicht
erneuert werden.

Den Teil mit den Wasserkosten kann man leider nur schwer
verstehen. Das ist etwas wirr geschrieben.

zuviele hochgekochte Emotionen, sorry. Hier geht es um eine Menge mehr und noch mehr Geld. V prellt sämtliche M.

Gruß

Samira

Hallo,

Der Teppich steht zwar nicht im MV, wurde aber mit vermietet.

Ist das ein fest verklebter Teppichboden, gehört also zum Haus oder ein lose auf einen anderen Boden gelegter Teppich (z.B. Linoleum, Parkett, Dielen o.ä)?
Wenn sich unter dem Teppich ein einwandfreier Boden befindet, kann sich der Vermieter ggf. auf diesen berufen.

Wenn die Toilette nicht kaputt ist, muss sie auch nicht
erneuert werden!

Auch nicht aus hygienischen Gründen?

Putzen muss der Mieter schon selber.

Möglich dass V es rückwirkend nicht mehr gutschreiben kann,
wohl bemerkt weil sie nicht will. Zu viel Aufwand!

Was ist mit ‚rückwirkend‘ gemeint? Wurde der Auszug der Person rechtzeitig gemeldet und die Wasseruhr abgelesen? Und wann wurde die Abrechnung denn gemacht - evt. ist eine Beschwerde bereits nicht mehr möglich.

Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo,

Der Teppich steht zwar nicht im MV, wurde aber mit vermietet.

Ist das ein fest verklebter Teppichboden, gehört also zum Haus
oder ein lose auf einen anderen Boden gelegter Teppich (z.B.
Linoleum, Parkett, Dielen o.ä)?
Wenn sich unter dem Teppich ein einwandfreier Boden befindet,
kann sich der Vermieter ggf. auf diesen berufen.

Nein, der Teppich ist fest eingeklebt. Darunter sei ein alter Laminat, der jedoch ist vom Kleben hinüber.

Wenn die Toilette nicht kaputt ist, muss sie auch nicht
erneuert werden!

Auch nicht aus hygienischen Gründen?

Putzen muss der Mieter schon selber.

Ja das ist doch klar, aber so ne alte Standschüssel, mit ner antiken Spülung (ohne Kasten) ist auf Dauer trotzdem eklig

Möglich dass V es rückwirkend nicht mehr gutschreiben kann,
wohl bemerkt weil sie nicht will. Zu viel Aufwand!

Was ist mit ‚rückwirkend‘ gemeint? Wurde der Auszug der Person
rechtzeitig gemeldet und die Wasseruhr abgelesen? Und wann
wurde die Abrechnung denn gemacht - evt. ist eine Beschwerde
bereits nicht mehr möglich.

V weiss wann wer ein- und auszieht, da sie im selben Haus lebt.Sie war einfach nur zu faul es nachträglich zu ändern. M hatte nie Originalbelege (Vertrauen war da) und dann kam es vor 2 Monaten raus, dass sie M mit 2 Personen abrechnet. Abrechnungen werden von ihr immer zum Jahreswechsel gemacht.

Gruß Mimi

Hallo,

Nein, der Teppich ist fest eingeklebt. Darunter sei ein alter
Laminat, der jedoch ist vom Kleben hinüber.

Dann kommt es auf den Grad der Abnutzung an, das Alter allein ist nicht entscheidend. Der Boden muss aber natürlich verkehrssicher sein - also ohne Löcher und Stolperfalten.
Ein weiteres Problem: wenn der Teppichboden nicht vom Vermieter sondern einem Vormieter verlegt worden ist, hat der Vermieter gar nichts damit zu tun. Im Gegenteil könnte der Mieter ihm gegenüber sogar schadenersatzpflichtig für das zerstörte Laminat sein.

Ja das ist doch klar, aber so ne alte Standschüssel, mit ner
antiken Spülung (ohne Kasten) ist auf Dauer trotzdem eklig

Die Druckspülung ist nicht antik, sondern durchaus noch üblich. Im Gegenteil kann sie sogar je nach dem Vorteile gegenüber einem Spülkasten haben. Was an einer Standschüssel prinzipiell eklig sein soll, erschließt sich mir ebenfalls nicht. Zumal der Ersatz durch eine Wand-Wc nicht mal eben so gemacht ist, da muss das ganze Badezimmer renoviert werden.
Nur, wenn durch langjährige Benutzung die Keramikschicht des WCs aufgeraut, also abgenutzt ist, besteht tatsächlich Erneuerungsbedarf - selbstverständlich dann durch den Vermieter.

M hatte nie Originalbelege (Vertrauen war da) und dann kam es
vor 2 Monaten raus, dass sie M mit 2 Personen abrechnet.

Dann ist die alte Abrechnung vermutlich länger als ein Jahr her und ein Einspruch nicht mehr möglich (http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html Abs.3 Satz5).
Gruß
loderunner (ianal)

hatte nie Originalbelege (Vertrauen war da) und dann kam es
vor 2 Monaten raus, dass sie M mit 2 Personen abrechnet.

M wohnt ja auch mit 2 Personen dort (M+Kind) und wohnte früher mit 2 Personen dort (M+LAG) - strittig ist also nur die Zeit in der M komplett allein dort gewohnt hat

Gruß H.

Weshalb ein Kind nicht als Person, die Wasser verbraucht, mitgerechnet werden soll, erschließt sich mir auch nicht. Gerade für Kinder verbraucht man Unmengen Wasser (baden, Wäsche waschen, etc.)

Gruß
Diana