Hallo!
Hoffe hier kann mir jemand helfen.
HAtte einen unverschuldeten Kfz-Unfall. Leider ist mein auto nun ein wirtschaftlicher Totalschaden, wurde auch seitens DEKRA so ermittelt…
Gegnerische Haftpflicht rechnet nun folgender Maßen ab:
Wiederbeschaffungswert (netto-diff.besteuert) abzüglich Restwert brutto…
ist dies korrekt?
Bin über eure Hilfe sehr dankbar.
Habe mich schon durch verschiedene Seiten gewühlt. Anscheinend gibt es eine Möglichkeit den WBW brutto anzusetzen.
Wie schaut es denn beim Restwert aus?
Bin Privatperson und nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Fahrzeug war zum Unfallzeitpunkt 5 Jahre alt.
DANKE!!!
Der Wiederbeschaffungswert ist meines Wissens nach bei Privatpersonen Brutto anzusetzen, es sei denn, man ist ein Gewerbetreibender.
Dann haben Sie bereits die USt vom Finanzamt zurück erhalten.
Den Restwert ermittelt Sie am besten über www.autofokus24.de.
Bin ich überfragt!
Aber,bei privatleuten wie dir,wird bei einer reperatur die MwSt ausbezahlt. Nur wenn du das geld einsteckst nicht. folglich müßen sie dir bei einem neukauf (gerade wennn mwst ausgewiesen wird) eigentlcih auch die MWST bezahlen.
Grundsatz aus BGB: der schädiger hat soviel zu bezahlen, wie wenn das schädigende ereignis nicht eingetreten wäre.
Bleib dran!
§249 II Satz 2 BGB
ich würde das so deuten: wenn du neues auto von privat kaufst gibts keine MwSt, wenn du Auto mit ausgewiesener MwSt. kaufst sollte diese erstattet werden.
Viel Glück.
Sorry, da kann ich nicht helfen.
Aber schau genau, ob es wirklich ein Totalschaden ist, Du hast Anspruch auf bis zu 140 des Repraturpreises, soweit dies Dein Interesse sein sollte…
Grüsse