Hallo zusammen! Ich versuche mich im folgenden Teil möglichst neutral auszudrücken, damit ich nichts falsches sage:
Momentan bekomme ich mehr oder weniger freiwillig ein wirklich ekelhaftes, aber scheinbar schon übliches und annähernd perfektioniertes „Geschäftsmodell“ eines weltweit agierenden Unternehmens mit. Ich habe Zugriff auf diverse Dokumente, welche dieses Vorgehen als „Ziel“ klar Beweisen. Das Problem ist, diese Vorgehensweise wird von anderen Unternehmen der gleich Größe und Branche auch gerne angewendet, wenn auch vielleicht nicht so exzessiv, wie dieses Unternehmen. Außerdem befindet sich das ganze Vorgehen rechtlich meiner Meinung gerade noch in einer Grauzone, weshalb man rechtlich nur sehr schlechte Karten hat. Durch Internetrecherche sind wir in in Kontak mit einer Person, welche vor kurzem mit ihrem Unternehmen gleiches erfahren musste und sch nun in der Privatinsolvenz befindet. Grundsätzlich geht es hier um eine Masche, mit der ein großes Unternehmen in kürzester Zeit kleinere Firmen ruinieren kann.
Ich würde nur zu gerne alles im Netz veröffentlichen, damit auch jeder weiß, was diese Firmen da bewusst anstellen und das ganze endgültig auf den Kosten von vielen Kleinen. Wie weit darf man gehen? Dürfen Firmen genannt werden? Darf man Schriftverkehr veröffentlichen (anonymisiert)?
Ich hoffe ihr könnt mich halbwegs verstehen und mir ein paar Tipps geben.
Du verröffentlichst die Dokumente um dann von der Rechtsabteilung des Konzerns in Grund und Boden geklagt zu werden? Den Stress würde ich mir nicht machen. Übergebe die Dokumente doch einem Journalisten. Die freuen sich immer über sowas. z.B.: So nehmen Informanten sicheren Kontakt zum SPIEGEL auf - DER SPIEGEL
Ursachen existenzbedrohender Situationen von Unternehmen sind regelmäßig bei den leitenden Personen bzw. Inhabern zu suchen. Zuweilen existiert kein tragfähiges Geschäftsmodell und/oder der Inhaber ist kaufmännischer Laie, hat womöglich nicht einmal vom Geschäftsgegenstand seines Unternehmens belastbare Kenntnisse. Abhängigkeit als Subunternehmer von zu wenigen oder manchmal von nur einem Auftraggeber gehört zu den typischen Fehlern. In solchen Fällen gibt’s natürlich weder Vertrieb noch Konzept, wie man an Kunden kommt. Oder schlecht verhandelte Zahlungsbedingungen oder einzelne zu große Aufträge ohne angemessene Teilzahlungen, die bei Zahlungsverzug des Kunden zur Notlage führen. Oder mit zu wenig Eigenkapital abhängig von Lieferanten- und/oder Bankkrediten. Hinzu kommen oft Unzulänglichkeiten wie Arbeit auf Zuruf ohne schriftliche Fixierung, fehlende Beschreibung des Auftragsumfangs bis zu Qualitätsmängeln.
Kann es sein, dass das rechtlich nicht angreifbar, also legal agierende Unternehmen auf Auftragnehmer mit den oben beschriebenen Unzulänglichkeiten trifft? Haarsträubende unternehmerische Fehler kommen überall vor. Besonders anfällig ist die Subunternehmerszene der Baubranche sowie des Transportgewerbes.
Es geht um einen großen Kunden des besagten Unternehmens (BTW: Der Verlust ist hoch, aber verkraftbar). Die Qualität der Dienstleistung ist sehr gut, die Angestellten verdienen weit über dem Tarif. Der Kund (Hauptniederlassung) hat sich nun für alle Niederlassungen für einen völlig neuen und bislang unbeteiligten Anbieter entschieden, der durch Verträge das überlassene Personal indirekt zwingt beim besagten Unternehmen zu kündigen und dort einen neuen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen. Es wird hier also massiv Personal abgeworben und das einfach mit der Angst der Leute… Es wird suggeriert, sie würden sonst ihren Job verlieren (was momentan totaler Quatsch ist, da dort starker Personalmangel besteht). Alle Niederlassungen versuchen sich dagegen zu wehren, doch die Hauptniederlassung hat sich das Ganze scheinbar schön-gerechnet/schönrechnen lassen. Es ist absehbar, dass in naher Zukunft das abgeworbenen Personal step-by-step gegen 8,50€-Arbeitnehmer ersetzt wird. Also, was passiert hier unterm Strich: Menschen verlieren („freiwillig“) ihren alten, guten Arbeitsvertrag und verlieren dann in der Regel nach kurzer Zeit ihren Job komplett. Toll, oder?
Gegen manche Fälle von Arbeitnehmerüberlassung ist nichts einzuwenden, etwa zur Bewältigung besonderer Auslastungsspitzen. Zuweilen stecken aber dubiose Ansinnen dahinter, wenn z. B. längerfristig oder dauerhaft der gewöhnliche Betriebsablauf mit Leiharbeitern bewerkstelligt wird. In manchen Betrieben in Neufünfland besteht der überwiegende Teil der Belegschaft aus Leiharbeitern. Das leihende Unternehmen geht keine Bindungen ein und der Verleiher richtet sich als Mitesser an jeder Arbeitsstunde seines vermeintlich dauerhaft verliehenen Personals bequem ein.
In seriösen Strukturen ist Leihpersonal für das leihende Unternehmen sehr teuer. Das rechnet sich trotzdem, weil es ja nur um kurzfristigen Bedarf an Arbeitskräften geht, um einer außergewöhnlichen Auftragslage gerecht werden zu können. Der Verleiher muss viel Geld nehmen, weil er dauerhaft Mitarbeiter bezahlen muss, die aber nur sporadisch verliehen werden. Diese Art der Leiharbeit ist mir seit 45 Jahren aus eigenem Erleben bekannt. Sie funktioniert zum allseitigen Nutzen. Aber in den letzten etwa 20 Jahren wandelte sich das Bild. Etliche Verleiher agieren nur noch für ein, zwei Unternehmen als zwischengeschaltete Instanz, die wenig bis nichts tut, außer beim Unterlaufen von Tarif- und Haustarifverträgen zu helfen. Weil man dauerhaft verleiht und der Fall auch gar nicht vorgesehen ist (jedenfalls vom Verleiher nicht einkalkuliert wird), dass man Mitarbeiter bezahlen muss, die man plötzlich nicht mehr verleihen kann, sind die beim Verleiher hängen bleibenden Margen mager.
Wenn in den dubiosen Strukturen etwas in der von Dir beschriebenen Weise schief läuft, hatte sich der Verleiher in seinem Geschäft vermutlich bequem eingerichtet, aber offensichtlich sein Geschäftsmodell und das damit einher gehende Risiko erst bei Eintreten des Risikofalls durchschaut. Mein Mitleid hält sich in Grenzen. Schon die Existenz solcher Verleihfirmen ist ein Mißstand.
Es handelt sich um einen verbreiteten unternehmerischen Fehler, den ich schon im vorigen Posting erwähnte, nämlich Abhängigkeit von einem Kunden. In einem Geschäft ganz gleich welcher Art darf es keinen dominierenden Kunden geben. Der Verlust eines beliebigen Kunden kann schon mal bitter sein, darf aber nie zur ernsten Notlage des Unternehmens führen. Andernfalls hat der Unternehmer versagt, schlichtweg seinen Job nicht gemacht.
Und schließlich: Das Thema gehört in die Themen Existenzgründung oder Betriebswirtschaft, aber nicht ins Rechtsbrett.
darauß läßt sich eine äußert negative Einstellung gegenüber Zeitarbeit heraushören. OK, solche Menschen trifft man natürlich extrem häufig und meist basiert dies auf schlechten Erfahrungen. Die dominierenden Unternehmen in DE nutzen die Mitarbeiter aufs äußerste aus und das stinkt auch mir bis zum Himmel.
ich weiß wirklich nicht, was das soll… klingt wie ein Zitas aus „Existenzgründung für Dummies“. Ich habe doch bereits erwähnt, dass es verkraftbar ist. Außerdem hat sich hier über viele Jahre ein kleiner Kunde zu einem großen Kunden entwickelt. Spricht also nicht wirklich für ein Versagen des Unternehmers. NOCHMAL: Es geht nicht um den Verlust des Kunden, sondern um die Mitarbeiter, welche bald auf der Straße stehen werden!
Dann wiederhole ich nochmal meine Frage: Darf ich belegbare FAKTEN, also nachweisliche Handlungen eines Unternehmes veröffentlichen? Ich möchte keine Personen nennen, lediglich die nachweislich vielfach durchgeführte Vorgehensweise Personal durch das Druckmittel Jobverlust vorzustellen. Das Unternehmen, welches diese Methode stark praktiziert, möchte ich natürlich schon nennen. Ich denke das ist eine rechtliche Frage, und keine Existenzgründer-Frage.
Achja… Ich stehe in keinem vertraglichen Verhältnis zum geschädigten Unternehmen. Ich hätte nur die Möglichkeit das ganze ins WWW zu setzen (vielleicht eine eigene Webseite, wie bei „Jeff das Messer“ -übrigens sehr interessant!). Und das würde ich auch völlig kostenlos machen, denn auch mir stinkts langsam gewaltig, wie arbeitende Menschen in Deutschland zunehmend wie eine Ware behandelt werden. Nochwas: Abwerben ist bekanntlich erlaubt, solange man den Abzuwerbenden nicht unter Druck setzt. Ab wann setzt man denn Druck ein?
Und wenn die Politik nicht langsam diesen immer größer und größer werdenden Verleihern einen Riegel vorschiebt, sieht es bald echt düster aus. Es werden ständig Subunternehmen gegründet, welche einzig und allein für einen Kunden Perosnal vermitteln. Sowas gehört doch verboten! Aber warum nimmt ein Unternehmen lieber einen neuen Mitarbeiter über einen Verleiher anstatt ihn sofort selbst einzusetzen? Ganz einfach, gerade im Niedriglohnbereich sind die Menschen einfach nur noch deprimiert! Sie gehen die ganze Woche hart arbeiten und bekommen am Monatsende vielleicht noch einen staatlichen Zuschuss. 8,50€ Mindestlohn… Das ist doch ein Witz! Ergo, sie sind permanent Krank oder sonst wie verhindert. Jetzt versucht das Unternehmen diesen Mitarbeiter zu kündigen, -sehr schwierig… Auch da muss mal etwas passieren! Es kann nicht sein, dass Angestellten kommen und gehen wann sie wollen, nachweislich Diebstahl begehen und Vorgesetze beleidigen und schlussendlich vor dem vom Steuerzahler bezahlten Gericht samt Anwalt noch eine fette Abfindung kassieren. Insgesamt natürlich ein Teufelskreis. Leider… Dennoch muss etwas passieren.
Ja. Das mit seinen legalen, aber grenzwertigen Methoden bloßgelegte Unternehmen wird versuchen, ein Haar in der Suppe zu finden. Deshalb kein Hörensagen, sondern nur Beweisbares und natürlich ohne Beleidigungen, Herabsetzungen, Beschimpfungen etc.
Ein Beispiel: Seit einem Jahr ist ein Kommentar zu den Gepflogenheiten eines Herstellers von LED-Leuchten aus McPomm im Netz. Ich hatte tieferen Einblick ins Unternehmen. Jemand von der Berufsgenossenschaft, der etwas von Arbeitssicherheit versteht, darf dort niemals auftauchen. Dann wäre der Laden dicht, die Mängel sind nicht kurzfristig abstellbar. Die Produkte sind elektrisch unsicher und unsäglich gepfuscht zusammengehauen. Dort werden elektrische Geräte von Trockenbauern, Dachdeckern und Hausfrauen hergestellt und es gibt tatsächlich keine einzige Person mit wenigstens rudimentären Fachkenntnissen. Dieser Hersteller nimmt von seinen Kunden gerne Vorkasse, um dann irgendwann in unterirdischer Qualität zu liefern. Einem Kunden platzte der Kragen und er veröffentlichte unter seinem vollen Namen samt Anschrift eine Warnung, wonach es sich bei dem namentlich genannten Hersteller um Amateure handelt, die keine Ahnung von Licht und Elektrotechnik haben und er warnt ausdrücklich, Vorkasse zu leisten.
Der Kritiker verlässt mit keinem Wort die Ebene beweisbarer Sachverhalte. obwohl die Aussagen hinsichtlich Duktus eine nicht ganz ungefährliche Gratwanderung sind. Gerade eben noch nicht angreifbar. Der Laienclub kann nichts dagegen unternehmen, obwohl ich die Verantwortlichen gut genug kenne, um zu wissen, dass sie natürlich einen Advokaten bemühten, um sich zu wehren. Nützt ihnen aber nichts, solange sich der Kritiker knochentrocken an Fakten hält.
Mitarbeitermotivation funktioniert nur sehr begrenzt über das Entgelt, hat vielmehr etwas mit Sinnstiftung, erkennbarer Aufgabe, Anerkennung und Unternehmenskultur zu tun. Ist eine Daueraufgabe, deren Bearbeitung in manchen Unternehmen nicht stattfindet. Mancherorts gibt es sogar noch Vorgesetzte, deren Methode aus dauerndem Hetzen und Verbreitung von Existenzangst besteht.
Natürlich nicht. Muss sich aber kein Unternehmen/Vorgesetzter/Verantwortlicher gefallen lassen.
Ist ein Grund zur fristlosen Kündigung.
Sachliche, deutliche Worte dürfen fallen. Beleidigungen müssen sich aber weder Vorgesetzte noch Mitarbeiter gefallen lassen.
Geht man mit solchem Fehlverhalten sachgerecht um, lässt es sich abstellen. Bleiben nachweisbare Bemühungen ebenso nachweisbar fruchtlos, geht eine gerichtsfeste Kündigung glatt über die Bühne.
Mit solcher Aussage wird die sachliche Ebene verlassen. In einer vor dem Arbeitsgericht zunächst stattfindenden Güteverhandlung tragen die Parteien ihre Kosten selbst. Wenn sich der Arbeitgeber keine Schnitzer geleistet hat (ist schier unglaublich, wie stümperhaft vielerorts agiert wird), wird er einem wegen Beleidigungen, hartnäckiger Unpünktlichkeit oder Diebstahl entlassenen Mitarbeiter keine Abfindung zahlen müssen. Wer aber emotional aus dem Bauch heraus ohne Sach- und Rechtskenntnis irgendwie frickelt, kann vor dem Arbeitsgericht unangenehme Überraschungen erleben.
Eine unerwartete Spitze muss fristgerecht abgearbeitet werden. Dabei möchte man sich nicht mit Schwangerschaften, Probezeiten oder Bummelanten beschäftigen. Also beauftragt man einen Verleiher, pronto und kontinuierlich für die Besetzung bestimmter Stellen zu sorgen. Die kurzfristig benötigten Mitarbeiter mögen kosten, was sie wollen, Hauptsache der Job wird zuverlässig erledigt. So hat Arbeitnehmerüberlassung ihre Daseinsberechtigung und alle fahren gut dabei. Auch die Arbeitnehmer können ordentlich verdienen.
Dann gibt’s noch die andere Szene: Es geht um längerfristige Beschäftigung, aber es soll nicht viel kosten. Mit Menschen, ihren Belangen und ihrer sozialen Absicherung will man sich nicht beschäftigen. Also braucht man schwache Leute. Solche, die sich ihren Job nicht aussuchen können. Beim Jobcenter gibt es genug Sachbearbeiter, die man nur anzurufen braucht, damit sie passendes Material vorbeischicken. Das Material kann sich nicht wehren, muss den Job annehmen oder handelt sich Sanktionen ein. Solche Drecksarbeit lässt man einen Verleiher erledigen, der seine Leute nicht etwa nach Metalltarif bezahlt, sondern nach einem viel niedrigeren Tarif der Zeitarbeitsbranche. Beim Verleiher bleibt ein bisschen Geld hängen. Natürlich viel zu wenig, um alle Risikofälle von Krankheit bis Schwangerschaft der Beschäftigten abzudecken, geschweige denn das Risiko plötzlich nicht mehr vom Auftraggeber ausgeliehener Leute.
In solcher Konstellation sind lauter Verlierer am Werk. Dem Klima im leihenden Unternehmen kommen dauerhaft viele Leiharbeiter nicht zugute. Die billigen Leiharbeiter können zu Ängsten bei der Stammbelegschaft führen: zuweilen ist genau das einer der beabsichtigten Effekte. Ist unternehmerisch längerfristig nicht sehr geschickt und hat wieder etwas mit Unternehmenskultur zu tun. Der Verleiher glaubt sich nur auf der Gewinnerstraße, bis er merkt, dass er dem leihenden Unternehmen Risiken abnimmt, für die er sich nicht angemessen bezahlen ließ. Verlierer sind natürlich auch die nach Billigtarifen entlohnten Arbeitnehmer, die sich zudem mit ihrem Arbeitsplatz nicht identifizieren können und die täglich erleben, dass zur Stammbelegschaft gehörende Kollegen, die die gleiche Arbeit verrichten, spürbar besser entlohnt werden.