Hallo,
Ist dann die Gründung einer AG
auch einfacher als die Gründung einer GmbH (abgesehen von dem
höheren Grundkapital)? Weil bei der GmbH muss doch der
Gesellschaftsvertrag in notarieller Form sein, bei der AG
nicht.
das stimmt, allerdings wurden die wenigsten Aktiengesellschaften als Aktiengesellschaft gegründet, sondern meist als GmbH oder KGaA und wurden dann in eine AG „umgewandelt“.
Und noch was:
Beide Gesellschaftsformen werden bei der Gründung ins
Handelsregister eingetragen. Was genau steht dann da?
Firma
Geschäftsgegenstand
Datum des Gesellschaftsvertrages
Stamm- bzw. Grundkapital
Vertretungsregelung
Geschäftsführer bzw. Vorstand (Name, Wohnort, Geburtsdatum, Beschränkung gem. 181 BGB augehoben ja/nein)
Prokuristen
Zusätzlich wird als nicht eingetragen bekanntgemacht:
Einteilung des Grundkapitals
Was auch vorkommt:
Gründer
Erster Aufsichtsrat
Bekanntmachung
Was von den vorgenannten nun aufgrund gesetzlicher Pflichten erfolgt und was nicht, habe ich nicht im Kopf und mag von jemand anderem nachgereicht werden.
bei der
GmbH stehen wahrscheinlich die Namen der Geschäftsführer und
der Gesellschafter. Was steht bei der AG? Der Vorstand wird
doch alle 5 Jahre neu gewählt. Wird die Eintragung dann immer
geändert?
Natürlich.
Der oder die Gründer der AG, die sich oft auch nicht
direkt an dem Geschäft beteiligen. Sind die meistens im
Vorstand? Wahrscheinlich.
Kommt vor, aber muß nicht sein.
Heißen die dann Geschäftsführer oder
Inhaber oder anders?
Die Geschäftsleitung heißt bei der GmbH Geschäftsführung und wird von den Geschäftsführern gebildet. Bei der Aktiengesellschaft heißt das Organ Vorstand und wird von Vorständen gebildet. Beides unabhängig davon, ob sie gleichzeitig Gesellschafter sind oder nicht.
Gruß,
Christian