Wirtschaftliche Bedeutung der AG?

Welche wirtschaftliche Bedeutung hat die AG?

Die Gründung der AG ist durch nur 1 Person möglich, und die Beschaffung von Eigenkapital wird durch Ausgabe neuer Aktien ermöglicht.
Die Aktionäre haften nicht persönlich.
Durch geringen Aktiennennwert ist eine breite Streuung des Kapitals möglich.

Kann man das als Antwort durchgehen lassen? Hat jemand verbesserungsvorschläge? Eigentlich ist es ja die Antwort auf:
Nenne die Vorteile der AG.

Schon mal danke sagt
Michelle

Welche wirtschaftliche Bedeutung hat die AG?

Die Gründung der AG ist durch nur 1 Person möglich, und die
Beschaffung von Eigenkapital wird durch Ausgabe neuer Aktien
ermöglicht.
Die Aktionäre haften nicht persönlich.
Durch geringen Aktiennennwert ist eine breite Streuung des
Kapitals möglich.

Kann man das als Antwort durchgehen lassen? Hat jemand
verbesserungsvorschläge? Eigentlich ist es ja die Antwort auf:
Nenne die Vorteile der AG.

im Vergleich zu was? Zum Verein? Zur oHG? Zur GmbH?

Jede Rechtsform hat ihre Vor- und Nachteile für die betroffenen Interessengruppen. Die Vorteile der AG liegen in der theoretisch leichten Handelbarkeit der Anteile (im Vergleich zur GmbH), der klaren Trennung zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft, dem relativ leichten Zugang zum Kapitalmarkt, die fehlende Haftung der Gesellschafter über die Einlage hinaus etc.

Die Nachteile in einer relativ starken Regulierung bzgl. Publizität, Gesellschafterversammlung und anderer Formalien, einem relativ hohen Mindestgrundkapital und der fehlenden Haftung der Gesellschafter über die Einlage hinaus etc.

Am jeweils letzten Punkt kann man schon erkennen, daß ein Vorteil - je nach Sichtweise - ein Nachteil sein kann.

Gruß,
Christian

Geldbeschaffung
Hallo Michelle,

der Urgrund der AG ist es schlichtweg Geld für eine Unternehmung zu beschaffen. „Hallo ich habe da eine Idee, aber kein Geld. Würdest du mir ein bisschen was geben, wenn es klappt kriegst du einen Anteil am Erfolg (Dividende).“ So geht man denn seit Jahrhunderten im Kreis vieler Menschen rum und sammelt Geld ein, an das man anders evtl. nicht kommt. Damit fing das an.

Ach ja, die wenigsten AGs sind an der Börse. Da sind die Aktien im Familienbesitz oder unter einigen wenigen Geldgebern aufgeteilt.

Gruß

Stefan

Hi Michelle !

Also wichtig ist erstmal zu wissen, dass wenn man von Aktiengesellschaftenn spricht, dass man nicht nur die Unternehmen an der Börse sehen darf. Es gibt in Deutschland über 1000 Aktiengesellschaften, von denen aber gerade mal 1/3 nur an der Bröse sind (in etwa). Die meisten AG’s sind nicht börsennotiert.

Dennoch haben AG’s eine Reihe von Vorteilen, die Du ja schon genannt hast. Hinzu kommend kann man noch sagen, dass bei der AG die Übertragung von Gesellschaftsanteilen -gegenüber allen anderen Unternehmensformen- am einfachsten ist, weil eben nur die Aktien übertragen werden müssen. Bei einer GmbH muss z.B. der Anteil am Unternehmen verkauft werden und das ist schon wieder schwieriger, weil es hier eben keine Wertpapiere über das Unternehmen gibt.
Allerdings kommen AG’s aufgrund der 50.000 Euro Mindestgrundkapital eher für größere Unternehmen in Frage. Hier ist dann die Haftungsbeschränkung von hohem Vorteil.

AG’s haben auch den Vorteil -wie die GmbH aber auch- dass die Eigner des Unternehmens fremde Personen mit der Geschäftsführung betrauen können und somit nichts weiter mit dem Unternehmen zutun haben.

Letztlich ist es aber so, dass AG’s eigentlich gar nicht so viele Vorteile haben. Es beschränkt sich eigentlich immer nur auf die Haftung, aber das hat man bei einer GmbH auch. Der Hauptvorteil liegt einfach darin, einen relativ leichten Zugang zu den Kapitalmärkten und damit zu frischem Kapital zu haben. Man kann neue Aktien ausgeben und auf diesem Wege „auf einen Schlag“ sehr viele finanzielle Mittel erhalten.

Hallo,

der Urgrund der AG ist es schlichtweg Geld für eine
Unternehmung zu beschaffen. „Hallo ich habe da eine Idee, aber
kein Geld. Würdest du mir ein bisschen was geben, wenn es
klappt kriegst du einen Anteil am Erfolg (Dividende).“ So geht
man denn seit Jahrhunderten im Kreis vieler Menschen rum und
sammelt Geld ein, an das man anders evtl. nicht kommt. Damit
fing das an.

Ach ja, die wenigsten AGs sind an der Börse. Da sind die
Aktien im Familienbesitz oder unter einigen wenigen Geldgebern
aufgeteilt.

der letzte Absatz ist zwar richtig, aber steht im Widerspruch zum ersten Absatz. Geld sammeln kann man nämlich auch mit einer KG, einer GmbH, einer oHG, einer stillen Gesellschaft, einer Genossenschaft, einer KGaA. Eine Aktiengesellschaft ist dafür nicht notwendig.

Gruß,
Christian

Hallo,

AG die Übertragung von Gesellschaftsanteilen -gegenüber allen
anderen Unternehmensformen- am einfachsten ist, weil eben nur
die Aktien übertragen werden müssen. Bei einer GmbH muss z.B.
der Anteil am Unternehmen verkauft werden und das ist schon
wieder schwieriger, weil es hier eben keine Wertpapiere über
das Unternehmen gibt.

es ist zwar richtig, daß die Übertragung der Anteile bei einer GmbH schwieriger ist als bei einer AG, aber das hat einzig und allein damit zu tun, daß für die Übertragung von GmbH-Anteilen ein notarieller Vertrag notwendig ist.

Allerdings kommen AG’s aufgrund der 50.000 Euro
Mindestgrundkapital eher für größere Unternehmen in Frage.
Hier ist dann die Haftungsbeschränkung von hohem Vorteil.

Das ist sie nur begrenzt. Wenn die Bonität der AG nicht ausreicht, wird bei der Kreditvergabe die persönliche Haftung des Inhabers verlangt - wie bei einer GmbH auch.

Letztlich ist es aber so, dass AG’s eigentlich gar nicht so
viele Vorteile haben. Es beschränkt sich eigentlich immer nur
auf die Haftung, aber das hat man bei einer GmbH auch. Der
Hauptvorteil liegt einfach darin, einen relativ leichten
Zugang zu den Kapitalmärkten und damit zu frischem Kapital zu
haben. Man kann neue Aktien ausgeben und auf diesem Wege „auf
einen Schlag“ sehr viele finanzielle Mittel erhalten.

Die Rechtsform AG ist zwar die Voraussetzung für eine Börsennotierung aber sicherlich nicht hinreichend. Der reine Formwechsel von einer GmbH oder anderen Rechtsformen zur AG ist sicherlich eine eher unwesentlichere Maßnahme, die vor einem Börsengang zu erledigen ist.

Gruß,
Christian

Hallo Christian!

Allerdings kommen AG’s aufgrund der 50.000 Euro
Mindestgrundkapital eher für größere Unternehmen in Frage.
Hier ist dann die Haftungsbeschränkung von hohem Vorteil.

Das ist sie nur begrenzt. Wenn die Bonität der AG nicht
ausreicht, wird bei der Kreditvergabe die persönliche Haftung
des Inhabers verlangt - wie bei einer GmbH auch.

Haste aber nich richtig gelesen, dann gibt man einfach ein paar
neue Aktien aus und bekommt neues, frisches und unverbrauchtes
Kapital.

Siehe:

Der
Hauptvorteil liegt einfach darin, einen relativ leichten
Zugang zu den Kapitalmärkten und damit zu frischem Kapital zu
haben. Man kann neue Aktien ausgeben und auf diesem Wege „auf
einen Schlag“ sehr viele finanzielle Mittel erhalten.

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

Allerdings kommen AG’s aufgrund der 50.000 Euro
Mindestgrundkapital eher für größere Unternehmen in Frage.
Hier ist dann die Haftungsbeschränkung von hohem Vorteil.

Das ist sie nur begrenzt. Wenn die Bonität der AG nicht
ausreicht, wird bei der Kreditvergabe die persönliche Haftung
des Inhabers verlangt - wie bei einer GmbH auch.

Haste aber nich richtig gelesen, dann gibt man einfach ein
paar
neue Aktien aus und bekommt neues, frisches und unverbrauchtes
Kapital.

hm, in dem Abschnitt war die Rede von einer Haftungsbegrenzung und die spielt eben nur bzgl. der Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten eine Rolle.

Einfach mal neue Aktien ausgeben und Geld einsammeln ist übrigens oftmals der Wunsch der Gesellschafter, wird aber manchmal nicht so Realität wie geplant, s. Börsengang Air Berlin.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

Einfach mal neue Aktien ausgeben und Geld einsammeln ist
übrigens oftmals der Wunsch der Gesellschafter, wird aber
manchmal nicht so Realität wie geplant, s. Börsengang Air
Berlin.

Ich weiß das aber anscheinend ist dies nicht, was so an der Uni
gelehrt wird. Wenn ich schön höre den „leichten“ Zugang zu den
Kapitalmärkten.

Gruß
Stefan

Ich weiß das aber anscheinend ist dies nicht, was so an der
Uni
gelehrt wird. Wenn ich schön höre den „leichten“ Zugang zu den
Kapitalmärkten.

Gruß
Stefan

Euch ist schon klar, dass ich die ganze Zeit nur von den AG’s gesprochen habe, die nicht (!) an die Bröse wollen !?!? Deswegen sagte ich ja auch von ca. 1.000 AG’s sind nur knapp 300 an der Börse.

Im Übrigen dürfte es aber wesentlich schwerer werden einen Käufer für einen GmbH-Anteil zu finden, also für einen Anteil an einer AG. DAS meinte ich nämlich.

Ich weiß das aber anscheinend ist dies nicht, was so an der
Uni
gelehrt wird. Wenn ich schön höre den „leichten“ Zugang zu den
Kapitalmärkten.

Gruß
Stefan

Euch ist schon klar, dass ich die ganze Zeit nur von den AG’s
gesprochen habe, die nicht (!) an die Bröse wollen !?!?

Ich darf zitieren:
„Der Hauptvorteil liegt einfach darin, einen relativ leichten Zugang zu den Kapitalmärkten und damit zu frischem Kapital zu haben. Man kann neue Aktien ausgeben und auf diesem Wege „auf einen Schlag“ sehr viele finanzielle Mittel erhalten.“

Da spricht einer ganz offensichtlich von einer AG, die an die Börse will bzw. von dem Vorteil, die Börsennotierung wählen zu können.

Deswegen sagte ich ja auch von ca. 1.000 AG’s sind nur knapp
300 an der Börse.

Im Übrigen dürfte es aber wesentlich schwerer werden einen
Käufer für einen GmbH-Anteil zu finden, also für einen Anteil
an einer AG. DAS meinte ich nämlich.

Das macht überhaupt keinen Unterschied, wenn wir die börsennotierten Aktiengesellschaften ausschließen, oder glaubst Du, irgendjemand verzichtet auf den Erwerb einer Beteiligung, nur weil der Kauf etwas umständlicher werden könnte?

Gruß,
Christian

Danke! und noch mehr Fragen
Vielen Dank für die vielen Antworten. Jetzt habe ich das mit der AG schon besser verstanden. Ist dann die Gründung einer AG auch einfacher als die Gründung einer GmbH (abgesehen von dem höheren Grundkapital)? Weil bei der GmbH muss doch der Gesellschaftsvertrag in notarieller Form sein, bei der AG nicht.
Und noch was:
Beide Gesellschaftsformen werden bei der Gründung ins Handelsregister eingetragen. Was genau steht dann da? bei der GmbH stehen wahrscheinlich die Namen der Geschäftsführer und der Gesellschafter. Was steht bei der AG? Der Vorstand wird doch alle 5 Jahre neu gewählt. Wird die Eintragung dann immer geändert? Der oder die Gründer der AG, die sich oft auch nicht direkt an dem Geschäft beteiligen. Sind die meistens im Vorstand? Wahrscheinlich. Heißen die dann Geschäftsführer oder Inhaber oder anders?

Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten

Michelle

Hallo,

Ist dann die Gründung einer AG
auch einfacher als die Gründung einer GmbH (abgesehen von dem
höheren Grundkapital)? Weil bei der GmbH muss doch der
Gesellschaftsvertrag in notarieller Form sein, bei der AG
nicht.

das stimmt, allerdings wurden die wenigsten Aktiengesellschaften als Aktiengesellschaft gegründet, sondern meist als GmbH oder KGaA und wurden dann in eine AG „umgewandelt“.

Und noch was:
Beide Gesellschaftsformen werden bei der Gründung ins
Handelsregister eingetragen. Was genau steht dann da?

Firma
Geschäftsgegenstand
Datum des Gesellschaftsvertrages
Stamm- bzw. Grundkapital
Vertretungsregelung
Geschäftsführer bzw. Vorstand (Name, Wohnort, Geburtsdatum, Beschränkung gem. 181 BGB augehoben ja/nein)
Prokuristen

Zusätzlich wird als nicht eingetragen bekanntgemacht:
Einteilung des Grundkapitals

Was auch vorkommt:
Gründer
Erster Aufsichtsrat
Bekanntmachung

Was von den vorgenannten nun aufgrund gesetzlicher Pflichten erfolgt und was nicht, habe ich nicht im Kopf und mag von jemand anderem nachgereicht werden.

bei der
GmbH stehen wahrscheinlich die Namen der Geschäftsführer und
der Gesellschafter. Was steht bei der AG? Der Vorstand wird
doch alle 5 Jahre neu gewählt. Wird die Eintragung dann immer
geändert?

Natürlich.

Der oder die Gründer der AG, die sich oft auch nicht
direkt an dem Geschäft beteiligen. Sind die meistens im
Vorstand? Wahrscheinlich.

Kommt vor, aber muß nicht sein.

Heißen die dann Geschäftsführer oder
Inhaber oder anders?

Die Geschäftsleitung heißt bei der GmbH Geschäftsführung und wird von den Geschäftsführern gebildet. Bei der Aktiengesellschaft heißt das Organ Vorstand und wird von Vorständen gebildet. Beides unabhängig davon, ob sie gleichzeitig Gesellschafter sind oder nicht.

Gruß,
Christian

Danke!
Hallo Christian,

Vielen Dank, du hast mir sehr geholfen. Die Details der gesetzlichen Regelung wegen Handelsregister-Eintrag muss nicht nachgetragen zu werden. So genau muss ich es morgen in der Arbeit nicht wissen.

So und jetzt wird gelernt, was sollte man sonst bei diesem Wetter anstellen :smile:

Gruß
Michelle