Wirtschaftliche Verwertung

Hallo,

hätte da mal eine Frage zum Thema „wirtschaftliche Verwertung“.

Mal angenommen da steht ein noch gut erhaltenes Zweifamilienhaus auf einem größeren Grundstück, was aber sonst stark verfallen ist. Die Kosten übersteigen die Einnahmen (aus Miete) bereits.

Jetzt kommt ein Kaufinteressent und würde das Grundstück kaufen wollen, um dort neu zu bauen. Problem: Das Haus ist vermietet.
Im MV steht, dass sich das MIetverhältnis immer um ein Jahr verlängert, wenn nicht drei Monate früher gekündigt wird. Diese Zeit ist nun verstrichen, der Käufer aber interessiert. Was kann man hier mit der sog. „wirtschaftlichen Verwertung“ (§ 573 BGB) erreichen ?

VG
Kerstin

Hallo,
der Kaeufer kann das Objekt mit Mieter und weitergeltendem Mietvertrag kaufen und dann kuendigen. Wenn dafuer ein Preisabschlag gefordert wird, erkennst Du dass es mit dem Kuendigen auch fuer Dich nicht einfach wird.
Falls der Mieter kein Gewerbemieter ist, gibt es drei Gruende fuer Kuendigung seitens des Vermieters
-Eigenbedarf
-keine Mietzahlung
-Fehlverhalten des Mieters
Ansonsten sollten Geldangebote den Mieter vielleicht rauslocken koennen, so dass er selbst kuendigt.
Gruss Helmut