Hallo,
hätte da mal eine Frage zum Thema „wirtschaftliche Verwertung“.
Mal angenommen da steht ein noch gut erhaltenes Zweifamilienhaus auf einem größeren Grundstück, was aber sonst stark verfallen ist. Die Kosten übersteigen die Einnahmen (aus Miete) bereits.
Jetzt kommt ein Kaufinteressent und würde das Grundstück kaufen wollen, um dort neu zu bauen. Problem: Das Haus ist vermietet.
Im MV steht, dass sich das MIetverhältnis immer um ein Jahr verlängert, wenn nicht drei Monate früher gekündigt wird. Diese Zeit ist nun verstrichen, der Käufer aber interessiert. Was kann man hier mit der sog. „wirtschaftlichen Verwertung“ (§ 573 BGB) erreichen ?
VG
Kerstin