Wirtschaftliche werhäldnise

Hallo , meine frage lautet- wen meine ex frau eine liste mit die sachen was si mitgenomen hat bei ihren auszug muß ich auch diese liste bekommen ?
Wen sie ihre wirtschaftliche werhäldnise über ihren einkommen das si ein Prozeshilfe in anspruch zu nehmen darf ich auch wiesen ?
Danke für die antvorten in voraus

Hallo,

erste Frage = Ja.
zweite Frage = nein.

Wenn eine Prozesskostenhilfe genehmigt wurde, dann gibt es in der Regel auch kein Geld.

Die Prozesskostenhilfe (PKH)kann gem. §§ 114 ff. ZPO einkommensschwachen Personen eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren gewährt werden. Prozesskostenhilfe kommt in Verfahren vor den Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichten in Betracht, wenn eine Verfahrenspartei nicht in der Lage ist, die Anwalts- und Gerichtskosten für den Prozess aufzubringen. In Strafverfahren kann nur Nebenklägern oder Adhäsionsklägern Prozesskostenhilfe gewährt werden. Die Prozesskostenhilfe trägt der Staat. Sie ist eine spezialgesetzlich geregelte Einrichtung der Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege und dient der Umsetzung der Rechtsschutzgleichheit. In bestimmten Verfahren nach dem FamFG wird die Prozesskostenhilfe als Verfahrenskostenhilfe (VKH) bezeichnet.

Hallo,

war es denn abgesprochen, welche Dinge Deine Ex mit nimmt?
Auf alle Fälle kannst Du ja nach der Liste fragen - ob Du Anspruch darauf hast bleibt abzuwarten.

Prozesskostenhilfe-Antrag könnte der persönlichen Geheimhaltung unterliegen - bin aber kein Jurist.

Viel Glück

Wenn eine Prozesskostenhilfe genehmigt wurde kann es auch eine ratenzahlung , hängt alles von Einkommen was mann angibt als Einnahme aber ich vermute das sie nicht alles lupenrein angibt - desalb mochte ich es auch sehen was sie alles angegeben hat