Hallo, dürfen die Daten die der Wirtschaftsausschuß des BR monatlich vorgelegt bekommt, zB. Umsatz, Krankenstand, operatives Ergebniss grundsätzlich nur den BR-Mitglieder mitgeteilt werden(Informationspflicht des AG)? Darf man sie zB. den Arbeitskollegen auf Nachfragen mitteilen?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Hallo bimbam1,
Dies sind interne Daten, die nur für den Wirtschaftsausschuß bestimmt sind. Diese dürfen nicht weitergegeben werden. Grundsätzlich ist alles was in einer BR-Sitzung besprochen wird nur für die Ohren des BR bestimmt, außer die Geschäftsleitung wünscht ausdrücklich um Bekanntmachung. Hierfür gibt es jedoch Belegschaftsversammlungen in denen dann alles Wissenswertes den Betriebsangehörigen übermittelt wird - meist durch den Geschäftsführer oder dessen Beauftragten.
Hoffe die Frage somit beantwortet zu haben.
Thomas Otte
Hallo bimbam!
Soweit ich informiert bin, regelt der §79 BetrVG die Geheimhaltung. Der BR ist zur Geheimhaltung verpflichtet:
- es müssen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sein und
- sie müssen vom AG ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet werden.
Daraus folgt, dass der AG natürlich alles als geheimhaltungsbedürftig erklären kann, er im Zweifelsfall aber an der ersten Bedingung scheitert.
Lieber Gruß, Sandra.