Wirtschaftsgarten abgelehnt

Restaurant B, hat ein Restaurant gemietet. Als er auf der suche nach einem Restaurant war, hat er nur Anzeigen ausgewählt die auch einen Garten hatten. Nun fand er das perfekte Restaurant mit Garten und Terrasse. Er lies sich auch vorab den Bauplan von der Vermieterin geben (welche Architektin ist) und auf dem Bauplan war der Garten mit Tische und Stuehle eingezeichnet. Kurz vor Sommerbeginn fing der Besitzer an, den Garten herzurichten und lies sich dies auch einiges Kosten. Da bekam er aufeinmal Post vom Bauamt und Ordnungsamt, dass es keine Erlaubnis für den Garten gibt. Der Garten wurde bis zu diesem Zeitraum noch gar nicht in Betrieb genommen. Der liebe Nachbar hatte sich schon mal vorab beschwert. Der BEsitzer ist aus allen Wolken gefallen und hat gleich den Antrag gestellt. Die Vermieterin meinte nur es wäre kein Problem. Dann kam das grosse erwachen, der Wirtschaftsgarten wurde abgelehnt. Jetzt wundert sich aber der Besitzer, weil es in unmittelbarer Nachbarschaft Restaurants mit größeren Wirtschaftsgärten als seinen eigenen gibt und die wohl nicht abgelehnt worden sind. Wie kann es nun sein, dass die anderen duerfen und er nicht??? Hat er eine Chance dagegen zu klagen?

Klingt nach: Schlecht vorbereitet, beim Kauf nicht nachgedacht und jetzt Pech.

Warum sollte man so etwas einklagen können? Warum sollte eine Behörde einen WEITEREN Wirtschaftsgarten genehmigen müssen, wenn es doch schon Beschwerden gibt. Der Käufer musste sich ja schließlich VOR dem Kauf um die Genehmigung kümmern. Insofern ist auch nix mit „Gleichbehandlung“ oder so…

Die Beschwerde kam vom Nachbarn, bevor der Besitzer den Garten überhaupt geöffnet hat. Der Besitzer hatte nicht mal die Möglichkeit gehabt lärm zu machen. Dann hat sich herausgestellt, dass es auch Ursprünglich eine Genehmigung gab aber dadurch das der letzte Besitzer den Garten nicht mehr genutzt hat, die Erlaubnis abgelaufen ist. Hätte er den Garten weitherhin benutzt wäre alles kein Problem gewesen. Wenn man einen begläubigten Bauplan von einer Architektin bekommt, denkt man nicht wirklich gleich an Betrug vorallem weil der Garten mit der Terasse im Mietvertrag mit drin steht und extra Pacht kostet.
finde schon, dass man die Restaurants gleich stellen muss. Wie soll man den sonst Konkurrenzfähig bleiben. Der Besitzer jetzt ist auch bereit alle Bedinungen wie die anderen Restaurant zu erfuellen. Die anderen Nachbarn haben sogar ein Formular unterschrieben, indem steht, dass sie keine Probleme mit dem Wirtschaftsgarten haben. Jetzt hängt die Existenz von dem Besitzer von einem Nachbarn der sich aus Prinzip quer stellt. Schliesslich weiss er ja noch gar nicht, wie laut es fuer ihn wird.

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Wenn der Betrieb des Gartens wirksam im Vertrag als gegeben zugesichert wurde, dann sollte ein Anwalt dies ggf. in Richtung Schadenersatz und Rückabwicklung bewerten können.

Ich würde die Frage ggf. nochmal unter Beachtung der FAQ 1129 in einem Rechtsforum oder etwas indivdueller bei frageinenanwalt und Co gegen Geld stellen.

Druck auf die Behörde macht IMHO keinen Sinn, aber IANAL.