Wirtschaftsprivatrecht Falllösung

Hallo, bei folgendem Sachverhalt ist die Falllösung nicht eindeutig erkennbar:

Der 15-jährige Kevin Prinz (K) spielt seit seinem 3. Lebensjahr leidenschaftlich Computerspiele. Als die neue Playstation 4 erscheint, übernachtet er vor einem Verkaufsgeschäft, wird jedoch am nächsten Morgen nach Öffnung des Geschäftslokals wegen seines Alters abgewiesen. K entdeckt in einem Prospekt der Firma Schlacke GmbH (S-GmbH) eine Playstation 4 zum Preis von 500,00 €, also ein richtiges Schnäppchen. Auf einen unverbindlichen Anruf seinerseits findet er in seinem Briefkasten ein schriftliches Angebot der S-GmbH über die besagte Spielkonsole zum benannten Sonderpreis. Da K seit einiger Zeit bei seinem Onkel Rudi wohnt, bittet er seinen alleinerziehungsberechtigten Vater Franz (F) um schriftliche Zustimmung für eine Unterstützung beim Erwerb.Zwei Tage später bekommt K ein Schreiben der S-GmbH, mit welchem diese ihr Angebot zurückzieht. Einen Tag später stimmt F dem Erwerb zu, dies schriftlich. Mit diesem Schreiben geht K zur S-GmbH und erklärt gegenüber dem Geschäftsführer die Annahme des Angebots.

Frage dazu ist: Frage 1: Kann K von der S-GmbH Übergabe und Eigentumsverschaffung bezüglich der Spielkonsole Playstation 4 verlangen?

Es stellt sich folgende Frage: Ist das Angebot der S-GmbH ein „schwebendes Angebot“ da der Zeitpunkt der Zustimmung des F nicht bekannt ist? Ist ein Widerruf somit möglich?

Vielen Dank für die Hilfe

Dann gibt es kein Angebot mehr zum dessen Erwerb man zustimmen kann. Warum sollte der Anbieter sein Angebot denn nicht zurück ziehenkönnen ?

Das nächste pPoblem wäre das man mit 15 keine „Unterstützung beim Erwerb“ sonder eine „Erlaubnis zu Erwerb“ braucht.

Sobald ein Angebot besteht und dieses angenommen wird, kann das Angebot laut §§145 ff. ja nicht mehr zurück gezogen werden. Deshalb ja die Frage ob das Angebot überhaupt ein „festes“ oder eben ein „schwebendes“ Angebot war da die Zustimmung des Vaters fehlte.

Sobald ein Angebot besteht und dieses angenommen wird,

habe ich was verpasst? Wo wurde denn das Angebot angenommen? Das passierte doch erst später im Ladengeschäft?

Hallo!!

Nach §145 BGB müßte die S-GmbH an Ihr Angebot gebunden sein, da sie sich den Widerruf nicht vorbehalten hat. Ein Widerruf ist also nicht möglich. Es handelt sich nicht um ein „schwebendes Angebot“. (Gibt es das?)  
Das Angebot ist ordnungsgemäß an den 15-jährigen zugegangen, da ein Vertragsangebot lediglich rechtlich vorteilhaft ist, § 131 Abs.2 BGB. Es ist auch, da nur 3 Tage vergingen, m.E. rechtzeitig angenommen worden.
Hätte der 15-jährige ohne Einwilligung des Vaters angenommen, wäre der Vertrag bis zur Zustimmung durch den Vater SCHWEBEND unwirksam gewesen. Hier hat aber bei Vertragsschluß die Einwilligung vorgelegen. Also:

Frage 1: Ja
Folgefrage:Ein Widerruf ist nicht möglich.

Gruß

Ralf

Es handelt sich hier nicht um ein "schwebendes Angebot