Wirtschaftsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe vor ca. 4 Jahren einen Studio-Ergometer erworben. Da das Gerät immer Fehler hatte wurde es während der 36 Wochen mehrmals ausgetauscht. Nun ist die Garantiezeit vorbei und das Schwungrad mit Magnetbremse ist defekt. Dieses Teil würde 69 € kosten.
Nach langem Korrespondenzen steht nun fest, das dieses Teil nicht mehr lieferbar ist.Ich wandte mich die Firmenleitung mit folgendem Text:
Sehr geehrter Herr Münch,

ich habe vor etwa 3 Jahren( die Kaufbescheinigungen liegen bei RC-Sportgeräte-Service vor) bei Aldi in Bitterfeld den Studioergometer ( Artikelnummer 33808) erworben. Das Gerät musste bezüglich Fehler 2x ausgetauscht werden.
Nun ist die Garantiezeit gerade vorbei und der Teil 19 müßte ausgetauscht werden. Seit Wochen bemühe ich mich, dieses Bauteil zum Preis von 69 € vom RC-Sportgeräte zu bekommen.
Heute wurde mir mitgeteilt, dass dieses Teil nicht mehr lieferbar ist.
Damit kann ich mich nicht zufrieden geben.
In den Garantiebedingungen steht, dass auch nach der Garantie die anfallenden Reparaturarbeiten -allerdings kostenpflichtig- ausgeführt werden. Außerdem ist das Gerät nicht uralt, sondern die Garantiezeit ist gerade abgelaufen.
Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie in diesem Fall zu verfahren gedenken. Ich kann schließlich das Gerät nicht nach 3 Jahren entsorgen, nur weil das Bauteil nicht mehr lieferbar ist. Außerdem benötige ich es aus gesundheitlichen Gründen.

Für Ihe Bemühungen bedanke ich mich.

Mit freundlichen Grüßen
Ziegelmeier

Darauf erhielt ich aber einen Anruf von einer Mitarbeiterin der Firma, die folgenden Vergleich anbietet:
Für 120€(inklusive aller Kosten) tauschen sie das Gerät aus und liefern ein Ergometer aus dem Jahr 2007, wo noch alle Ersatzteile lieferbar sind.(allerdings ohne Garantie)
Sorgen macht mir, dass an dem neuer Gerät auch wieder Probleme auftreten, die Kosten verursachen.
Wie sollte man sich jetzt verhalten.
Danke
Ziegelmeier

Hallo Herr Ziegelmeier,

nach meiner Rechtsauffassung können Sie juristisch hier nichts machen. Sie könnten allenfalls versuchen, die Firma zu bewegen, wenigstens für einige Monate Garantie zu übernehmen, damit Sie sich von der einwandfreien Funktion des Gerätes nachhaltig überzeugen können.
MfG
Yanny

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Hallo,
ich bräuchte noch ein paar Informationen, um den Sachverhalt einschätzen bzw. die Wirtschaftlichkeit des Vergleichsangebots beurteilen zu können:

  • wie lange war die ursprüngliche Garantiezeit? Ihre Angaben unten (3 bzw. 4 Jahre, 36 Wochen) widersprechen sich
  • wie hoch war der Neupreis des usprünglichen Geräts?
  • was würden Versand und Montage des Ersatzteils kosten?
  • wie hoch ist der Neupreis des zum Austausch angebotenen Geräts?

Das Vergleichsangebot klingt vielleicht nicht gerade verlockend, aber ich sehe kaum Möglichkeiten, etwas zu machen. Sie können das Unternehmen nicht verpflichten, Ersatzteile eigens produzieren zu lassen. Sie könnten lediglich versuchen, für das Ersatzgerät eine Gewährleistung von 12 Monaten auszuhandeln, damit Sie nicht Gefahr laufen, ein minderwertiges Gerät zu erhalten.

Viele Grüße,
Nils