Wirtschaftsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin seit mehreren Jahren freiberuflich bzw. selbstständig
im Service/Catering/Aufbau/Abbau-Geschäft tätig. Habe eine
Steuernummer vom Finanzamt und mache meine Steuererklärung. Es
hat fast 4 Jahre gedauert, dass ein Auftraggeben meine
Gewerbeschein sehen möchte. ICH HABE NOCH KEINEN! Wenn ich nun
4 Jahre nachdem ich meine „Firma“ beim Finanzamt eröffnet
habe, zum Gewerbeamt gehe, und einen Gewerbeschein haben will,
bekomme ich dann Probleme ??? Den genauen Zusammenhang
zwischen Gewerbeschein bzw. einfach nur mit Steuernummer
arbeiten, habe ich bis heute nicht recht verstanden. Habe ich
mich illegal verhalten die letzten Jahre?

Vielen Dank und Beste Grüße
Hannes

Hallo Hannes,

mir ist nicht ganz klar wie Sie die Selbständigkeit beim
Finanzamt „eröffnet“ haben. Eine gewerbliche Tätigkeit
muss generell beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet
werden. Lediglich freiberufliche Tätigkeiten bedürfen keiner
derartigen Anmeldung. Nach Ihrer Beschreibung, handelt
es sich in Ihrem Fall um ein Gewerbe.

Wie haben Sie bisher Ihre Tätigkeit in Einkommenssteuererklärungen
benannt?

Beste Grüße

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin seit mehreren Jahren freiberuflich bzw. selbstständig im Service/Catering/Aufbau/Abbau-Geschäft tätig. Habe eine …


Habe ich mich illegal verhalten die letzten Jahre?

Vielen Dank und Beste Grüße
Hannes

Hallo!

Meines Erachtens nach ist das so:
Es kommt darauf an, als was Du Deine Selbständigkeit ausübst. Freiberufler im Dienstleistungssektor, oder Gewerbetreibender (Produkt-Herstellung/Verkauf/Handel).
Ich z. Bsp. bin freischaffender Alleinunterhalter/Musiker und habe auch nur eine Steuernummer beim Finanzamt - also keinen Handelsregistereintrag und keinen Gewerbeschein!
Rein von der Beschreibung Deiner Tätigkeit her würde ich sagen, Du hast alles richtig gemacht und brauchst keinen Gewerbeschen. Du bietest ja auch nur Dienstleistungen an, wenn ich das richtig verstanden habe. Da kann ein Kunde 10 mal einen Gewerbeschein verlangen - Du bist kein Gewerbetreibender. Das mußt Du ihm dann eben erklären.
Solltest Du allerdings etwas herstellen, oder verkaufen, oder mit Ware direkt handeln, hast Du irgendwann ein Problem. Dann mußt Du ein Gewerbe anmelden und in die sogenannte Handelsrolle eingetragen werden (ist auch so eine Thema für sich …). Allerdings kannst Du dann damit rechnen, dass das Finanzamt für die ganzen 4 Jahre Gewerbesteuer nachfordert und das wäre berechtigt!
Wer es besser oder genauer weiß, melde sich bitte. Ich gebe keine Garantie für meine Auskünfte, da ich wie gesagt auch nur Freiberufler bin!

Gruß Harry

Hallo,

Also das ist schon eine komplexe Frage. Möchte dich auch nicht enttäuscher aber da solltest du wirklich die betroffenen Stellen anrufen und nachfragen, du kannst auch anonym Fragen stellen.

Vielen Dank für Eure Antworten … ich denke, ich werde anonym anrufen und nachfragen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Hannes,

zuerst habe ich eine Frage:
Warst du nie auf dem Gewerbeamt und hast ein Gewerbe angemeldet? Wie bist du dann an die Steuernummer gekommen? Ich kenne es nur so, dass da das Gewerbeamt dem Finanzamt bescheid gibt, dass ein Gewerbe gemeldet wurde und hierfür Steuern zu zahlen sind.
Ich denke du hast nur keinen „Gewerbeschein“ erhalten. Das wäre kein Problem, da die Gewerbeanmeldung (z.B. Durschlag der Quittung…) reichen würde. Konkreter kann ich dir leider erst antworten, wenn ich mehr weiss. DANKE Claudia

Vielen Dank soweit Claudia. Ich habe mich damals einfach beim Finanzamt vorgestellt, einen Firmennamen samt Steuernummer erstellt, und fortan mit dieser Steuernummer Rechnungen und Steuererklärungen gestellt. Niemand sagte mir, dass ich zum Gewerbeamt MUSS! Beim Gewerbeamt war ich demnach auch nie. Wenn ich da nun hingehe, und erzähle, ich habe seit 4 Jahren eine Steuernummer und arbeite darauf, ist die Frage, ob ich richtig Ärger bekommen (in welcher Form auch immer) ???