Liebe/-r Experte/-in,
ich hätte folgende Frage. Mein Mann hat seit einer Woche eine Bäckerei geöffnet. Gestern hat ein Vertreter vom Branschutzservice ihm einen Feuerlöscher verkauft, der speziell fürs Gewerbe geeignet ist. Der Vertreter hat meinem Mann versichert, dass man solche Feuerlöscher nur bei ihm kaufen kann und sonst nirgendwo. Er hat eine Rechnung aufgestellt und mein Mann hat diese Rechnung unterschrieben. Der Feuerlöscher wurde auch an meinen Mann übergeben. Als mein Mann dann im Bauhaus vorbeigefahren ist, stellte es sich heraus, dass es genau solche Feuerlöscher zum 1/3 des Preises gibt.
Die Frage: Muss mein Mann die Rechnung bezahlen (weil er sie unterschrieben hat), oder darf er den Feuerlöscher zurückgeben?
Leider kann ich ihnen aufgrund fehlender Angaben keine rechtlich richtige Aussage geben.
Im Normalfall hat man ein 2- wöchiges Rückgaberecht. Dies ist aber nicht rechtlich geregelt sondern einzig und allein ein Angebot des Verkäufers. Von daher müssen sie bitte in die AGB schauen, welche er ihrem Mann vorgelegt oder ihn zumindestens in Kenntnis davon gesetzt haben sollte. Fraglich ist auch weiterhin, was ihr Mann unterschrieben hat und wenn er mit seiner Unterschrift eingewilligt hat, den Artikel nicht mehr zurück zu geben zu können, dann müssen sie die Rechnung auch bezahlen.
Nur bei Internet- oder Katalogkauf ist ein 2- wöchiges Rückgaberecht garantiert.
Das einzige was ich ihnen raten kann ist, sich bei dem Verkäufer bzw. dem Handelsunternehmen zu melden und zu sagen, dass sie den Feuerlöscher gerne zurück geben möchten. Ob sie das im Endeffekt machen, ist fraglich. Ein Versuch ist es zumindestens wert.
Sie könnten weiterhin auf gerichtlicher Ebene versuchen aufgrund von falscher Tatsachen (das Produkt gäbe es nur bei ihm usw.) den Kaufvertrag als nichtig zu erklären. Aber ob sich das lohnt ist fraglich.
Vorher sollten sie allerdings schauen, ob es im Baumarkt wirklich der selbe Feuerlöscher ist und nicht nur ein ähnlicher (dann ist die Aussage des Vertreters ja wieder richtig).
Hier noch ein Link: http://www.schwaben.ihk.de/dokumente/merkblaetter/M3…
Zukünftig kann ich ihnen nur raten von Verkäufen an der Tür abzusehen, im Laden haben sie eher ein Rückgaberecht und können eher von Qualität ausgehen.
eigentlich hat man immer ein Rückgaberecht.
Ich würde sagen er kann von diesem Vertrag zurücktreten.
Zudem der Verkäufer ja offensichtlich getäuscht hat…
Würd diesen verkäufer einfach mal kontaktieren und ihm klipp und klar sagen, dass ihr vom Vertrag zurücktreten wollt…