Wirtschaftsrecht - Welche Rechtsform ohne Namen?

Guten Tag,

als Student der BWL habe ich eine Frage.
Welche Rechtsform gibt es bei dem kein persönlicher Name genannt werden brauch? Grüße

Hast Du denn selbst schon welche herausgefunden?

Selber habe ich noch keine Rechtsform gefunden bei dem der Unternehmer sein eigenen Namen nicht als Geschäftsführer angeben muss. Ich habe schon von sowas mal gelesen von wegen stillschweigender Geschäftsführer / Teilhaber finde diesbezüglich aber keine Infomaterial mehr.
Alle mir bekannten Unternehmensrechtsformen bedürfen einer Veröffentlichung des Geschäftsführernamens soweit ich weiss, oder?

Alle mir bekannten Unternehmensrechtsformen bedürfen einer
Veröffentlichung des Geschäftsführernamens soweit ich weiss,
oder?

Da kommts auf die genaue Fragestellung an!
Soll der Name nur im Firmennamen nicht erscheinen müssen, oder nirgendwo, also auch im Handelsregister nicht?

Also der Name dürfte prinzipiell im Firmenname nicht erscheinen was ja kein Problem ist da man ja auch jegliche Namenskonstellation als Firmenname verwenden darf, insofern er nicht irreführend ist. Zusaetzlich dürfte der Name nicht auf offiziellen Schreiben wie Angeboten erscheinen. Da ist aber das Problem, da auf solchen Unterlagen zumeist Kontodaten sowie Handelsregisternummer ausgewiesen ist, erscheint automatisch auch der Geschäftsführername wenn ich richtig informiert bin?

Es geht im Prinzip darum, wenn ein Subunternehmen von einem in der Region bekannten Unternehmer gegründet werden soll welches unabhängig vom Unternehmen in dem die Person angestellt ist wirtschaftlich agieren soll. Insofern ist es für das Subunternehmen nicht zielführend wenn der Name der Person öffentlich genannt wird.

Gibt es dafür rein rechtlich eine Lösung?

Hi !

Form | wann taucht Name Inhaber/Gesellschafter auf?
---------------------------------------------------------------------------
EU | nach Aufhebung § 15a GewO und wenn
 | Bankkonto auf Fantasiename lautet, Zuordnung nur beim Finanzamt
GbR | keine Nennung der Gesellschafter auf Geschäftsbriefen und Rechnungen
 | Zuordnung kennt nur das Finanzamt
V | nicht eingetragene Vereine sind nicht im Vereinsregister zu finden
 | Zuordnung kennt nur das Finanzamt, bei "Lohn" auch SV-Träger
oHG | Gesellschafter im HR eingetragen
KG | Gesellschafter im HR eingetragen
sG | stiller Gesellschafter ist nur dem Finanzamt bekannt
GmbH | Gesellschafter im HR eingetragen
AG | nur Name der Vorstandsmitglieder im HR eingetragen
KGaA | persönlich haftende Gesellschafter sind namentlich im HR anzugeben
eG | nur Name der Vorstandsmitglieder im GenR eingetragen

wobei EU = Einzelunternehmen, V = nicht eingetragener (wirtschaftlicher) Verein, sG = stille Gesellschaft, SV-Träger = Sozialversicherungsträger, HR = Handelsregister, GenR = Genossenschaftsregister

Wirklich weiterhelfen könnte hier aber möglicherweise ein Anwalt, der sich auf Gesellschaftsrecht spezialisiert hat. Für diesen Bereich gibt es sogar schon den Fachanwalt. Ein solcher könnte dann sicherlich über den Anwaltsuchservice der Bundesrechtsanwaltskammer (http://www.brak.de) in der Nähe gefunden werden.

BARUL76

Strohmann

Es geht im Prinzip darum, wenn ein Subunternehmen von einem in
der Region bekannten Unternehmer gegründet werden soll welches
unabhängig vom Unternehmen in dem die Person angestellt ist
wirtschaftlich agieren soll. Insofern ist es für das
Subunternehmen nicht zielführend wenn der Name der Person
öffentlich genannt wird.

Gibt es dafür rein rechtlich eine Lösung?

Nur in der Art, dass eine andere natürliche Person die Firma vertritt. Auch zu klären ist noch, ob die nichtgenanntwerdenwollende Person auch nicht als Gesellschaft auftreten will. Oder anders gefragt, welche Rechtsform denn eigentlich überhaupt gewünscht ist? AG, GmbH, OHG oder oder? Oder einfach Einzelunternehmner.
Es gibt Leute die genau dafür einen Ehepartner einsetzen, um selbst im Hintergrund zu bleiben oder halt einen sog. Strohmann.

Ansonsten gibt es keine Möglichkeit für ein Unternehmen ohne natürliche Personenvertretung zu handeln, denn der Vertreter mit seinem Namen muss immer angegeben werden. Wie willst du sonst z.B. gegen eine Firma klagen können? Der Gesetzgeber hat sich dabei schon was gedacht.

Andere Möglichkeiten gibt es nur im Ausland.