Wirtschaftsweg bzw. erweiterte Anliegerstrasse

Hallo Fachleute und Kenner.
In ein Wochenendhausgebiet führt ein sogg. „gewachsener“ Weg. Ich bezeichne ihn als Feldweg. Der Weg wurde von der Kreisverwaltung als Wirtschaftsweg bzw. erweiterte Anliegerstrasse bezeichnet. Auf dem Weg gibt es keine Straßenbeleuchtung und keinerlei Winterdienst. An diesen Weg seien auch nur verminderte Anforderungen zu stellen. Ein Schild mit 20 kmh und solche Bodenwellen wurde für die Klärung der Unebenheiten dafür aufgestellt.
Genügt das denn? Muss die Gemeinde denn wirklich nicht mehr tun?
Nun frage ich mich allerdings, ob nicht solch ein Weg auch vo zu unterhalten ist, dass er verkehrssicher sein muss?
Es müssen ja im Notfall auch die ganze Liste von Rettungsfahrzeugen in dieses Gebiet auch sehr rasch hinkommen können.

Auf Antworten freue ich mich.

MfG
Hans13

ämter, amtsfreie gemeinden und kreisfreie städte sind verpflichet, eine gefahr und risikoanalyse zu erstellen. wenn nun dort nur ein paar wochenendhäuser stehen, dann reicht solch ein rettungsweg.
da hilft einfach nur mal langsam fahren.

hauptmann