Hallo.
Ich habe mal ein paar Fragen:
Welcher Einwand wird gegen die Subordinationstheorie erhoben?
Wozu zählt das Recht der allg. Geschäftsbedingungen und wozu das den privaten Versicherungsvertrag betreffende?
Welches Gesetz regelt die Verfassung der ordentlichen Gerichtsbarkeit und durch welche Gerichte wird diese Gerichtsbarkeit ausgeübt?
Vielen lieben Dank!!!
Jenni
Showbee
22. Februar 2007 um 08:12
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Hallo,
na, mal weniger BMW fahren und eher ins Buch gucken beim Lernen:
Welcher Einwand wird gegen die Subordinationstheorie
erhoben?
Tip zum Nachlesen: §§ 54ff. VwVfG
Wozu zählt das Recht der allg. Geschäftsbedingungen und
wozu das den privaten Versicherungsvertrag betreffende?
Tip zum Nachdenken: Was regelgt das BGB?
Welches Gesetz regelt die Verfassung der ordentlichen
Gerichtsbarkeit und durch welche Gerichte wird diese
Gerichtsbarkeit ausgeübt?
Tip zum Nachlesen: GVG
Mfg vom
showbee
Hallo,
und wozu das den privaten Versicherungsvertrag betreffende?
Es gibt auch noch ein Versicherungsvertragsgesetz, ein Haftpflichtversicherungsgesetz und ein Gesetz, das die Pflichtversicherung für KFZ regelt.
Mfg A.
Showbee
22. Februar 2007 um 10:47
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Hallo,
das VVG ist besonderes Zivilrecht, also Spezialität ggü. dem
BGB. Also genauso dem BGB vorgehend wie bspw. HGB. Die
Pflichtgesetze würde ich aber zum öffentlichen Recht zählen, da
sie dem Bürger eine Pflicht auferlegen (bspw. das Kfz zu
versichern). Insoweit ist hier kein gleichrang geregelt sondern
ein Über-Unterordnungs-Prinzip.
Mfg vom
showbee