Hallo,
Darf jemand eine Gesetzesänderung , die noch nicht so bekannt ist , an Leute die das noch nicht wissen und Geld sparen wollen als Tipp
verkauft werden ?
Danke Für Eure Antwort
Hallo,
Darf jemand eine Gesetzesänderung , die noch nicht so bekannt ist , an Leute die das noch nicht wissen und Geld sparen wollen als Tipp
verkauft werden ?
Danke Für Eure Antwort
Hallo,
Darf jemand eine Gesetzesänderung , die noch nicht so bekannt
ist , an Leute die das noch nicht wissen und Geld sparen
wollen als Tipp
verkauft werden ?
ja. Warum auch nicht?
Gruß
S.J.
Darf jemand eine Gesetzesänderung , die noch nicht so bekannt
ist , an Leute die das noch nicht wissen und Geld sparen
wollen als Tipp
verkauft werden ?ja. Warum auch nicht?
Weil er eventuell Dienstgeheimnisse oder sonstige „NDA’s“ verletzt? So pauschal mit „ja“ würde ich da nicht antworten wollen.
Hallo!
ja. Warum auch nicht?
Mal laienhaft gefragt: Ist derjenige dann nicht verpflichtet ein Gewerbe anzumelden, sagen wir mal als Finanzberater? Dann müsste er doch auch zahlreiche Auflagen erfüllen? Unter anderem eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen?
Schöne Grüße
Andrea
allo,
mir stellt sich allerdings die Frage, ob in diesem Fall dann nicht beispielsweise die verbotene Rechtsberatung problematisiert werden könnte?
Oder, weiter gedacht, stellen wir uns einfach mal vor, es würde sich um eine Vorab-Information zu einer geplanten Besteuerung von Aktienerträgen handeln, welche verkauft würde. M.E. könnte dann durchaus etwas wie etwa ein Insidergeschäft in Frage kommen oder zumindets mal geprüft werden.
MFG Cleaner
Hallo,
Weil er eventuell Dienstgeheimnisse oder sonstige „NDA’s“
verletzt? So pauschal mit „ja“ würde ich da nicht antworten
wollen.
im Posting ging es um eine Gesetzesänderung , die noch nicht so bekannt ist. Daraus ist zu schließen, dass diese öffentlich ist.
Darüber hinaus: Wie sollten Dienstgeheimnisse verletzt werden? Letztendlich wird über ein Gesetz vom Parlament verabschiedet, nachdem es öffentlich diskutiert wurde. Es ist ja nicht so, dass ein Ministerium ein heimliches Gesetz plant, was dann völlig überraschend ab Morgen in Kraft tritt.
Gruß
S.J.
Hallo,
ja. Warum auch nicht?
Mal laienhaft gefragt: Ist derjenige dann nicht verpflichtet
ein Gewerbe anzumelden, sagen wir mal als Finanzberater? Dann
müsste er doch auch zahlreiche Auflagen erfüllen? Unter
anderem eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
abschließen?
nein, wieso?
Beispiel: Übermorgen tritt ein Gesetz in Kraft, dass die Tabaksteuer um 500% erhöht wird. Ich sage „gib mir 20 Euro und ich verrate dir was, mit dem du einiges Geld sparen kannst“. Du sagst okay, gibst mir das Geld, ich geb dir die Info und du kaufst den nächsten Zigarettenladen leer um den Bedarf an Rauchwaren für die nächste 5 Jahre zu decken.
Muss ich dafür ein Gewerbe anmelden? Muss ich dafür Finanzberater sein? Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen?
Natürlich ist das ganze Thema völliger Unsinn, denn wer kauft Informationen, die öffentlich zugänglich sind? Jedes halbwegs wichtige Gesetzesvorhaben geht lange vorher durch die Medien.
Gruß
S.J.
Hallo!
nein, wieso?
Beispiel: Übermorgen tritt ein Gesetz in Kraft, dass die
Tabaksteuer um 500% erhöht wird. Ich sage „gib mir 20 Euro und
ich verrate dir was, mit dem du einiges Geld sparen kannst“.
Du sagst okay, gibst mir das Geld, ich geb dir die Info und du
kaufst den nächsten Zigarettenladen leer um den Bedarf an
Rauchwaren für die nächste 5 Jahre zu decken.Muss ich dafür ein Gewerbe anmelden? Muss ich dafür
Finanzberater sein? Eine
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen?
Wenn wir bitte beim UP bleiben: Zumindest wird hier doch Einkommensteuer fällig, sind wir uns da einig? Die Gewinnerzielungsabsicht begründet die Pflicht zur Gewerbeanmeldung.
Es sei denn, Du möchtest hier konkret ausdrücken, dass das auch „schwarz“ geht. Was ich nicht hoffe.
Natürlich ist das ganze Thema völliger Unsinn, denn wer kauft
Informationen, die öffentlich zugänglich sind? Jedes halbwegs
wichtige Gesetzesvorhaben geht lange vorher durch die Medien.
Ich sehe überhaupt nicht, was daran unsinnig sein soll. Es gibt genug Leute, die nicht wissen, wie sie Steuern sparen können. Unter anderem diese Tatsache bildet die Daseinsberechtigung von Finanz- und Steuerberatern.
Schöne Grüße
Andrea
Hallo,
Wenn wir bitte beim UP bleiben: Zumindest wird hier doch
Einkommensteuer fällig, sind wir uns da einig? Die
Gewinnerzielungsabsicht begründet die Pflicht zur
Gewerbeanmeldung.
Nein. Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein „freier Beruf“ ist.
Ich kann aus dem UP nicht entnehmen, dass diese Kriterien erfüllt werden.
Ich sehe überhaupt nicht, was daran unsinnig sein soll. Es
gibt genug Leute, die nicht wissen, wie sie Steuern sparen
können. Unter anderem diese Tatsache bildet die
Daseinsberechtigung von Finanz- und Steuerberatern.
Sicher. Die Daseinsberechtigung ergibt sich aber durch allgemeine Beratungstätigkeiten und nicht daraus, wie Schlemihl aus der Sesamstrasse das Wissen über Gesetze, die keiner kennt, gewinnbringend zu veräussern.
Gruß
S.J.
Grundsätzlich darf jeder alles verkaufen, wenns nicht geklaut ist. Und wenn drüber steht: „Entwurf“ oder ähnliches, ist es für jeden erkennbar nicht verbindlich.
Das Problem ist der Käufer: Verlässt er sich darauf, lautet aber der amtliche Text dann anders, hat er Pech und u.U. eine Menge Ärger, wenn er sich auf die Richtigkeit des Textes verlassen hat.
Man wartet also besser auf die Veröffentlichung im Gesetzblatt.
Da weiß man, was man hat.
Gruß H.P.