Hi,
Die Prüfer sollen sich mal nicht in die Hosen machen vor
lauter Formalismus.
Dieser Formalismus sichert korrektes wissenschaftliches Arbeiten.
Was zählt, sollte letztlich der Inhalt
sein, nicht die Form.
Hier übersiehst Du etwas: Bei wissenschaftlichen Arbeiten folgt die Form der Funktion. Wenn etwas gefordert wird, gibt es auch einen Grund dafür. Im vorliegenden Beispiel ist es die Sicherung der wissenschaftlichen Qualität. Entscheidend ist die Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit der Arbeit durch Fachkollegen.
Wenn das Bild irgendwie zu sehen ist,
sollte man sich doch damit zufrieden geben, oder?
Nein. Damit ist die Überprüfbarkeit nicht gegeben. Aus der Arbeit muss schon hervorgehen, wann und wo das Bild genau zu sehen war. Das Aussehen von Bildern kann sich mit der Zeit ändern: Restaurierungen, Säureanschläge, unsachgemässe Behandlung, Kriegseinflüsse usw. Veraltete Kataloge können beispielsweise einen Zustand vor einer Restaurierung zeigen.
Als Quelle
würde ich einfach „Nationalgalerie“ angeben.
Das reicht nicht aus. Es geht hier nicht um einen Zeitungsartikel, sondern um eine wissenschaftliche Arbeit, die auch in 50 Jahren noch nachvollziehbar sein muss.
Ferner ist das Urheberrecht bei Werken der bildenden Kunst zu beachten. So mag eine Reproduktion des Bildes für eine Hausarbeit zulässig sein, während es nicht zulässig sein kann, die Arbeit mit dem Bild Online zu stellen. Verstösse gegen das Urheberrecht können zu erhöhten Ansprüchen auf Lizenzabgaben durch die Rechteinhaber führen. Wer hier ein Bild in seiner Arbeit reproduzieren will, sollte sich deshalb bei den Rechteinhabern entsprechend informieren. Meist erhält man für wissenschaftliche Arbeiten eine kostenlose Lizenz. Das aber auch nur, wenn man sich im Vorfeld darum kümmert.
Ciao R.