Hallo.
Person X ist wissenschaftlicher Angestellter an einer großen deutsche Universität. Im Rahmen seiner wissenschaftliche Arbeit publiziert er und erhält dafür geringfügige Autorenhonorare und nimmt jährlich an der Hauptausschüttung der VG Wort teil. Alles in allem belaufen sich diese Einkünfte auf knapp 1.000 EUR.
Frage: Wo gibt X diese Einkünfte bei seiner Steuererklärung an? Als nebenberufliche Einkünfte (§ 3 Nr. 26 EStG) oder als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit?
Danke im Voraus und beste Grüße
Adrian
Hallo
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, §18 EStG (also freiberuflich).
Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 26 EStG kommt nicht in Betracht, da es hier an den Voraussetzungen mangelt.
Vielen Dank schon mal.
Der Witz an der Sache ist ja, dass die Tätigkeit als Autor eben nicht nebenberuflich und schon gar nicht freiberuflich, sondern im Rahmen des Angestelltenverhältnisses an der Uni ausgeübt wird.
Ein Anruf beim zuständigen Finanzamt brachte den Hinweis, man möge es doch mal in der Anlage N unter „Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen“ versuchen, das würde möglicherweise funktionieren. Man darf gespannt sein.
Also… Hier des Rätsels Lösung. Weil es sich eindeutig um wissenschaftliche Publikationen handelt, die mit dem Angestelltenverhältnis in Zusammenhang stehen, müssen die Einnahmen als Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit abzgl. eines Betriebsausgaben-Pauschbetrags von 25% angegeben werden.