es soll hier um eine Person X gehen. Diese Person X hat einen studentisches Aushilfsjob an einem Institut Y gehabt. (Institut Y ist kein Institut an der Universität, sonder an einem staatl. Forschungsinstitut) Wärend dieser Tätigkeit arbeitete sie mit einer Person A zusammen, um ihr bei einem Thema zu helfen.
Person X dachte sich dann irgendwann, dass sie ja auch ihre Bachelorarbeit am Institut Y schreiben könnte, was sie auch tat. Sie wurde dabei von Person A betreut.
Es ging um Analysen von Bildern in einem bestimmten Themenbereich.
Leider lief die Zusammenarbeit mit Person A nicht so toll ab, da Person zum gleichen Zeitpunkt heiratete und nur dies im Kopf hatte. Person X hat sich aber nie beschwert, da sie die Hoffnung hatte übernommen zu werden.
Irgendwann viel Person X ein bestimmtes Schema bei den Bildern auf, die nur unter bestimmten Umständen entstanden.
Person X ging damit zu ihrem Boss, da Person A keine Zeit hatte. Der Boss war begeistert und meinte, dass man das ja auf jedenfall weiter ausbauen sollte,sprich dem weiter nachgehen sollte und das Person X dies auf jedenfall in der Bachelorarbeit schreiben soll.
Dies tat Person X auch.
Diese Arbeit wurde im Juni 2012 an der Universität eingereicht.
Wie sollte es auch anders sein, wurde der Vertrag von Person X am Institut Y aber nicht verlängert. Sie suchte sich einen neuen Job und begann den Master.
Per Zufall fand Person X nun heraus (2 1/2 Jahre später), dass etwa 2 Monate nach dem einreichen der Bachelorarbeit (welche zu diesem Zeitpunkt noch nicht benotet wurde) ein Paper veröffentlicht wurde, wo genau ihre Entdeckung beschrieben wurde. Sogar Bilder, die von Person X bearbeitet wurden scheinen verwendet worden zu sein. Als Autoren wurden aber nur Person A und der Boss erwähnt, nicht aber Person X!
Nun meine Frage:
Kann Person X etwas dagegen tuen? Oder dürfen die das so einfach, obwohl sie die Entdeckung gemacht hat?
Wie sieht das mit Plagiat aus. Dieses Paper wurde ja veröffentlicht bevor die Bachelorarbeit benotet wurde. Muss Person X befürchten, dass sie Daten klau betrieben hat? (Gleichen Fotos) Zur Errinnerung, die Arbeit war aber zwei Monate vor erscheinen des Paper abgegeben worden. Zählt dann vielleicht doch das Abgabedatum?
Person X kann sich hier auf die Hinterfüße stellen und geltend machen, dass der Formulartext betreffend allgemeine Abtretung aller Rechte an ihrer Abschlussarbeit an die Universität, den sie unterzeichnet hat, nicht wirksam ist.
Sie kann sich auch seufzend mit dem akademischen Usus abfinden, dass „unterhalb“ von Dissertationen normalerweise nicht mit Namensnennung zitiert wird, so dass es eher lächerlich wirken würde, wenn sie eine entsprechende Nennung ihres Namens in der fraglichen Veröffentlichung erfolgreich einklagte.
Ob Datenklau betrieben wurde oder nicht, weiß Person X selber am besten - falls die Arbeit nicht von Dr. Jekyll vorgelegt wurde. Die Frage „Plagiat“ stellt sich nicht, weil eine Bachelorarbeit anders als eine Dissertation nicht veröffentlicht wird.
Ich würde es nicht akademischen Usus nennen sondern schlechten Stil. Einen Studenten von dem Teile seiner Arbeit veröffentlicht werden nicht als (Co-)Author zu nennen wäre dort wo ich bisher gearbeitet habe und wo ich z. Zt. arbeite absolut undenkbar. Es ist jedem Professor klar, dass Veröffentlichungen ein wesentlicher Faktor für die weitere wissenschaftliche Karriere des Studenten darstellen. Es ist deshalb auch überhaupt nicht lächerlich sich darüber aufzuregen wenn man einfach übergangen wird. Es mag fraglich sein ob für die Person X hier auf rechtlichem Wege wirklich etwas Gewinnbringendes zu erreichen wäre. Anderseits könnte es einem vielleicht etwas Genugtuung bringen so einem ‚Boss‘ mit einer Beschwerde etwas auf die Füße zu treten. Hierzu würde ich zunächst die zuständige Studentenvertretung kontaktieren. Rechtliche Schritte einzuleiten bliebe immer noch, das wird dann aber evtl. erstmal teuer.
Wie ist das zu verstehen? Das hat doch nichts damit zu tun ob die Arbeit veröffentlicht wird. Plagiatsvorwürfe müsste Person X aber ohnehin nicht fürchten.
eine erste Empfehlung wäre sich an die betreffenden Autorinnen und Autoren der Veröffentlichung zu wenden, in der man meint, zu Unrecht nicht genannt worden zu sein. Falls dieser Weg nichts bringt und / oder man immer noch der Meinung ist, daß man zu Unrecht nicht genannt wurde, können sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten an den Ombudsman für die Wissenschaft
eine vergleichbare Stelle der betreffenden Universität und - jede Person - auch an den veröffentlichenden Verlag wenden. An den Verlag auch bei Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen*.
Empfehlenswert ist in allen Fällen, die Eingaben an die entsprechenden Stellen unter Bezugnahme auf Rechtsvorschriften und Empfehlungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis sowie mit Belegen aus den betreffenden wissenschaftlichen Arbeiten / Publikationen gut zu begründen. Sonst besteht die Gefahr, daß die Angelegenheit schnell niedergeschlagen wird.
Beste Grüße
Oliver
*PS:
Urheberrechtsverletzungen sind nicht genau das Gleiche wie Verstöße gegen die gute wissenschaftliche Praxis, obwohl es eine Schnittmenge gibt.
Übliche Tätigkeiten von studentischen / wissenschaftlichen Hilfskräften (wie z.B. Literaturrecherche, Versuchsleitertätigkeiten, Dateneingaben, Manuskriptlesen ohne wesentliche Beeinflussung des Manuskriptsinhalts) rechtfertigen keine Autorschaft von wissenschaftlichen Arbeiten.