da merkt man doch mal wieder, was man alles nicht gelernt hat: Wusste auf die Frage, wie man zum OLG-Präsidenten wird keine erschöpfende Antwort und finde auch im GVG auf die Schnelle nichts passendes. Klar, die Ernennung erfolgt durch den Justizminister, aber wie kommt man erst einmal dahin? Ist es ein rein bzw. eher politisches Amt oder liegt es näher am Laufbahngedanken (z.B. Präsidium schlägt einen Vorsitzenden vor). Wer macht die Vorschläge? Wer trifft die eigentliche Entscheidung? Ist das Präsidium des Gerichts eingebunden oder hat es sogar ein echtes Mitspracherecht?
Wer weiß, wie die Sache in Theorie und Praxis läuft?
da merkt man doch mal wieder, was man alles nicht gelernt hat:
Wusste auf die Frage, wie man zum OLG-Präsidenten wird keine
erschöpfende Antwort und finde auch im GVG auf die Schnelle
nichts passendes. Klar, die Ernennung erfolgt durch den
Justizminister, aber wie kommt man erst einmal dahin?
in aller Kürze: 1. Jura studieren, 2. Richter werden, 3. am Ball bleiben bei Beförderungen, 4. positiv auffallen, 5. Glück haben (wenn man es wirklich werden will, ist kein schöner Job, finde ich)
Ist es
ein rein bzw. eher politisches Amt oder liegt es näher am
Laufbahngedanken (z.B. Präsidium schlägt einen Vorsitzenden
vor).
Beides. Es ist ein Laufbahnamt, da es eigentlich niemand werden kann, der nicht als Jurist die Richterlaufbahn durchlaufen hat, andererseits wird natürlich das amtierende Justizministerium dafür Sorge tragen, dass der Bewerber zumindest halbwegs die herrschende Richtung vertritt.
Wer macht die Vorschläge? Wer trifft die eigentliche
Entscheidung? Ist das Präsidium des Gerichts eingebunden oder
hat es sogar ein echtes Mitspracherecht?
Wer weiß, wie die Sache in Theorie und Praxis läuft?
Es wird - wie überall - viel hinter den Kulissen gemauschelt. Vitamin B(eziehung) ist wohl der wichtigste Faktor, der dann letztendlich die Entscheidung durch den Minister herbeiführt.
Fazit: Ein Laufbahnamt nicht ohne politische Einflussnahme.
Du stärkst meine Vermutung: Nichts genaues weiß man nicht. Das Verfahren scheint sich in einer Grauzone zu bewegen, wie viele Besetzungen von Behördenleiterstellungen. Irgendwer im Ministerium kennt jemanden und denkt an diesen, wenn wenn gerade mal wieder eine solche Stelle zu besetzen ist. Trotzdem bin ich mit dem Teil „Laufbahn-Karriere“ noch nicht so ganz sicher. Muss man vorher OLG-Richter bzw. Vorsitzender gewesen sein, oder reicht die Befähigung zum Richteramt (2. Examen) aus? Geht hier natürlich nicht darum, Jungspunde aus dem Referendariat auf einen solchen Posten zu bringen, sondern eher, wie z.B. beim BVerfG verdiente Juristen z.B. aus einer Behördenlaufbahn oder Professoren, verdiente Parteigenossen, etc. auf einen solchen Posten zu bringen.
Du stärkst meine Vermutung: Nichts genaues weiß man nicht. Das
Verfahren scheint sich in einer Grauzone zu bewegen, wie viele
Besetzungen von Behördenleiterstellungen. Irgendwer im
Ministerium kennt jemanden und denkt an diesen, wenn wenn
gerade mal wieder eine solche Stelle zu besetzen ist.
so ist es.
Trotzdem
bin ich mit dem Teil „Laufbahn-Karriere“ noch nicht so ganz
sicher. Muss man vorher OLG-Richter bzw. Vorsitzender gewesen
sein, oder reicht die Befähigung zum Richteramt (2. Examen)
aus? Geht hier natürlich nicht darum, Jungspunde aus dem
Referendariat auf einen solchen Posten zu bringen, sondern
eher, wie z.B. beim BVerfG verdiente Juristen z.B. aus einer
Behördenlaufbahn oder Professoren, verdiente Parteigenossen,
etc. auf einen solchen Posten zu bringen.
Grundsätzlich reicht die Befähigung zum Richteramt aus. Da die Verwaltungsgerichtsordnung ausdrücklich eine „entsprechende Anwendung“ des Gerichtsverfassungsgesetzes vorsieht (§ 173), muss also 1. und 2. Staatsexamen vorliegen, mehr eigentlich nicht. In der Praxis wird in der Regel aber jemand mit entsprechender Erfahrung vorgezogen. Ausnahmen bestätigen hier nur die Regel.
wie z.B. beim BVerfG verdiente Juristen z.B. aus einer
Behördenlaufbahn oder Professoren, verdiente Parteigenossen,
etc. auf einen solchen Posten zu bringen.
Hallo,
Deutschland ist doch keine Bananenrepubblik! Oder etwa doch? Hoffentlich kommt niemand auf die Idee, zu fragen, wie man Chef einer Landesbank wird (bose Zungen behaupten, daß dabei irgendwelche Kenntnisse des Bankwesens nur hinderlich wären). Es gibt noch etliche solcher Jobs, die selbstverständlich nur nach Befähigung vergeben werden.
Deutschland ist doch keine Bananenrepubblik! Oder etwa doch?
Hoffentlich kommt niemand auf die Idee, zu fragen, wie man
Chef einer Landesbank wird (bose Zungen behaupten, daß dabei
irgendwelche Kenntnisse des Bankwesens nur hinderlich wären).
Es gibt noch etliche solcher Jobs, die selbstverständlich nur nach Befähigung vergeben werden.
niemand wird Präsident von irgendwas, wenn er oder sie nicht wenigstens Mindest-Kenntnisse besitzt. OLG-Präsident (der war gefragt) wird man nur, wenn man zwei Staatsexamina besitzt, das ist klar. Zusätzliche „Qualifikationen“ sortieren dann nur noch unter diesen aus, so dass ein Mindestmaß an Qualität erwartet werden darf, aber manchmal werden durch fehlende Parteizugehörigkeit auch möglicherweise besser geeignete Leute ausgeschlossen - das kommt schon vor.