Wissentlich die Unwahrheit

Hallo Experten!

Wie oft darf ein Anwalt lügen um z.B unberechtigte Geldforderungen seines Mandanten einzufordern ?

Wenn dies nachweisbar ist (mehrfach lügender Anwalt),kann dann gegen diesen rechtlich vorgegangen werden, oder darf der behaupten was er will und das ungestraft.

Gruß Feudelio

Hi Feudelio,

Wie oft darf ein Anwalt lügen um z.B unberechtigte Geldforderungen seines Mandanten einzufordern?

So oft er mag, weil…

Wenn dies nachweisbar ist (mehrfach lügender Anwalt)

…das niemals nachzuweisen ist. Du kannst Dir nicht vorstellen, wie treuherzig bis hin zum Schwachsinn Anwälte sein können, wenn’s drauf ankommt. Der Anwalt muss sich doch auf die Angaben seines Mandanten verlassen; eigene Nachforschungen sind ihm nicht zuzumuten. Eigenständiges Denken übrigens auch nicht.

Gruß Ralf

Hallo,

das ist eine ganz schwierige Frage, weil Lügen allein keinerlei strafrechtliche Relevanz hat. D.h. zunächst wäre es nur ein moralisch/ethisches Problem, wenn ein Anwalt (wie auch jeder andere) lügt.

Strafrechtliche Bedeutung bekommt eine Lüge erst, wenn man dadurch versucht z.B. einen Irrtum zu erregen, der dann zu Vermögensverfügungen führt (Betrug). Und auch da gibt es natürlich keinen Unterschied zwischen Anwälten und Nichtanwälten.

Problematisch wird aber der Bereich, wo es um die Wahrnehmung der Mandateninteressen geht. Dort wird es dann mit der „wissentlichen Unwahrheit“ schwierig, weil im streitigen Verfahren ja nun mal zwei Seiten existieren, die beide behaupten die Wahrheit für sich gepachtet zu haben. Und diese Wahrheiten widersprechen sich nunmal zwangsläufig. Der Anwalt als Partei muss dann natürlich die „Wahrheit“ seines Mandanten vertreten, das ist sein Job. D.h. wenn der Mandant sagt, dass die Ampel grün war, dann muss der Anwalt dies auch tun, auch wenn natürlich die Gegenseite behauptet, sie sei rot gewesen, und hierfür vielleicht sogar drei Zeugen benennt. Und selbst wenn das Gericht sich dann der Gegenmeinung anschließt, darf und muss der Anwalt sogar ggf. durch zwei weitere Instanzen dabei bleiben, dass die Ampel grün gezeigt hat, solange der Mandant hieran festhält.

Und glaube es, oder glaube es auch nicht, aber es gibt durchaus genug Fälle, die dann in der Berufung noch mal kippen und plötzlich zu einem anderen Ergebnis als die Vorinstanz kommen (sonst könnten wir uns ja auch den ganzen Rechtsweg und Instanzenzug sparen), z.B. weil plötzlich herauskommt, dass die drei Zeugen bestochen waren, und durch das nunmehr vorliegende Protokoll der Ampelanlage klar ersichtlich ist, wie die Ampel tatsächlich stand. D.h. der Anwaltskollege, der sich da vorschnell von der Wahrheit des Gegner überzeugen lassen würde, wäre ein schlechter Anwalt.

Sieh es also einfach so, dass so nunmal die Spielregeln sind, und nimm es dem Kollegen nicht persönlich. Er macht auch einfach nur seinen Job und versucht ihn im Interesse seiner Mandanten gut zu machen. Er muss einfach glauben, was sein Mandant ihm sagt, und stehen dem ersten Anschein nach auch noch so viele Dinge dagegen. Man weiß vorher eben nie, wie die Sache ggf. nach drei Instanzen steht und kann gar nicht anders als seinem Mandanten daher zumindest nach außen hin blind zu vertrauen. Wie man dem Mandanten ggf. intern den Kopf für allzuviel Blödsinn wäscht, ist eine andere Sache.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

eigene
Nachforschungen sind ihm nicht zuzumuten. Eigenständiges
Denken übrigens auch nicht.

Oh Mann, jo, genau, so einfach ist die Welt. Frage mich nur, warum der wiz dann soviele Sternchen hat für eine differenzierte und hilfreiche Antwort. Wo er die wohl abgeschrieben hat?

Wie oft darf ein Anwalt lügen um z.B unberechtigte
Geldforderungen seines Mandanten einzufordern ?

4 mal!

Hallo Jörg!Danke erstmal,auch den anderen !

Strafrechtliche Bedeutung bekommt eine Lüge erst, wenn man
dadurch versucht z.B. einen Irrtum zu erregen, der dann zu
Vermögensverfügungen führt (Betrug). Und auch da gibt es
natürlich keinen Unterschied zwischen Anwälten und
Nichtanwälten.

Dann kann man den wie jeden anderen anzeigen .

Sieh es also einfach so, dass so nunmal die Spielregeln sind,
und nimm es dem Kollegen nicht persönlich. Er macht auch
einfach nur seinen Job und versucht ihn im Interesse seiner
Mandanten gut zu machen. :

Aber in diesem konkreten Fall geht es nicht mehr darum seinen Job gut zu machen,da gehts nur noch um Betrug.

Aber vielleicht gibt es ja eine Methode solch einem Anwalt einen Schuß vor den Bug zu setzen ?

Und was wenn sich jemand gegen so eine (gängige) Praxis feindseliger Anwälte nicht wehrt ? Der zahlt dann eben ,oder ?

Es gilt wohl noch immer:Frechheit siegt!

Gruß Feudelio

[ot] Frage und Antwort
Hi faber,

eigene Nachforschungen sind ihm nicht zuzumuten. Eigenständiges Denken übrigens
auch nicht.

Oh Mann, jo, genau, so einfach ist die Welt. Frage mich nur, warum der wiz dann
soviele Sternchen hat für eine differenzierte und hilfreiche Antwort. Wo er die wohl
abgeschrieben hat?

Abgeschrieben?!? Das kann ich mir beim Wiz nicht vorstellen. Weißt Du auch was zur Frage zu sagen? Ich lasse mich gern von meiner Meinung abbringen, aber dafür braucht’s Fakten. Nölen hilft nur Dir. Im Kern sagt Wiz nichts anderes - der Anwalt muss dem Mandanten glauben.

Gruß Ralf

Hallo
Als Ergänzung zu den Ausführungen vom Kollegen > Wiz [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi faber,

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Derart unsachlicher Blödsinn ist überraschenderweise so selten in diesem Forum,
dass man ihn ruhig einmal kommentieren darf, wie ich finde.

Man darf - wer behauptet anderes? Das ändert allerdings nichts daran, dass keinem Anwalt eine Lüge nachgewiesen werden kann. Und das war die Ausgangsfrage, zu der ich von Dir immer noch nichts gehört habe.

Gruß Ralf

Hallo!

Der Anwalt muss die Interessen seines Mandanten vertreten und was Wiz gesagt hat ist nicht nur völlig richtig, es ist die Pflicht des Anwaltes. Eine andere Vorgangsweise wäre ein Pflichtenverstoß. Ein Anwalt muss immer die Interessen seines Mandanten vertreten oder aber sein Mandat niederlegen wenn er das nicht will.

Wenn mein Mandant sagt, die Ampel war grün, dann muss ich das entweder vor Gericht auch so vertreten oder aber sagen ich übernehme das Mandat nicht, wenn das völlig blöd ist. Ich darf aber niemals hergehen und entgegen der Weisung des Mandanten sagen, die Ampel war rot.

Was als wahr gilt und was nicht beurteilt das Gericht, so ist das System und das ist auch logisch und richtig so.

Gruß
Tom

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