Also unangemeldet Erscheinen in der Mittagspause, oder am Feiertag darf doch niemand im Mietverhältnis. Dem Mieter muss Zeit gelassen werden, sich auf den Termin vorzubereiten. Der Termin muss schriftlich mitgeteilt werden. Das ist in der Advents- und Weihnachtszeit bis zum 10 Januar eigentlich immer schwierig. Da wollen alle Menschen Ruhe und sich erholen
Hallo
Rechtliche Grundlagen weiss ich jetzt nicht aber vor ein paar Jahren erschien 1 Tag vor Heiligabend ein Schreiner und wollte in meiner Mietwohnung die Fenster mit Rahmen erneuern . Den habe ich hochkant hinausgeworfen .
viele Grüße noro
Erst mal vielleicht grüßen und verabschieden?
danach die Texte so tippen, dass auch dritte sie verstehen und ach ja auch die FAQ beachten.
Hallo,
Also unangemeldet Erscheinen in der Mittagspause, oder am
Feiertag darf doch niemand im Mietverhältnis.
Wer, was, wo, wie und überhaupt?
Dem Mieter muss
Zeit gelassen werden, sich auf den Termin vorzubereiten. Der
Termin muss schriftlich mitgeteilt werden. Das ist in der
Advents- und Weihnachtszeit bis zum 10 Januar eigentlich immer
schwierig. Da wollen alle Menschen Ruhe und sich erholen
erstmal ist es eine Frage des Anstandes zu Grüßen und sich zu verabschieden!
Dann, was ist jetzt genau die Frage deiner Feststellungen?
Gruß
BHShuber
Servus,
wie viele Werktage umfasst bei Dir Vorweihnachten?
Schöne Grüße
MM
Servus,
wie viele Werktage umfasst bei Dir Vorweihnachten?
Da steht was von einem Tag vor Hl. Abend!
Was ist daran so schwer zu verstehen?
Letztlich hat schonmal jemand die „Beisserei“ von Aprilfisch bemängelt und hier bestätigt sie sich, ohne jeglichen, hilfreichen Tip für den Threadersteller wieder.
Und ja, dem Mieter muss eine Vorlaufzeit seitens des VM eingeräumt werden!
Mit anderen Worten, wenn es sich nicht um einen Notfall handelt, kann bzw. darf der VM dem Mieter nicht einfach die Handwerker in die Bude schicken.
Kopfschüttelnd, ramses 90.
Schöne Grüße
Da nützen auch schöne Grüße nix!
MM
Hallo Ramses,
ich find es ziemlich lustig, dass der 23. Dezember etwas anderes als ein anderer Werktag sein sollte, und vor allem, dass jemand anders das riechen können soll.
Entweder so eine Aktion ist anzukündigen oder nicht. Aber dass sie selbstverständlich nicht am 17. Juni stattzufinden hat, ist schlicht lustig.
Schöne Grüße
MM
Servus,
wie viele Werktage umfasst bei Dir Vorweihnachten?
Da steht was von einem Tag vor Hl. Abend!
Hi.
im UP steht:
Das ist in der Advents- und Weihnachtszeit bis zum 10 Januar eigentlich immer schwierig. … mehr auf http://w-w-w.ms/a5h3a2
Was ist daran so schwer zu verstehen?
Keine Ahnung. Ich gehe davon aus, Aprilfisch bezieht sich mit seinem Post auf das UP um das es hier geht und da stehen nun einmal einige Werktage zu buche.
Letztlich hat schonmal jemand die „Beisserei“ von Aprilfisch
bemängelt und hier bestätigt sie sich, ohne jeglichen,
hilfreichen Tip für den Threadersteller wieder.
Findest Du Zurückbeissen nun besser?
Kopfschüttelnd, ramses 90.
Worüber denn nun?
Gruß
Tina
Das käme nun auf den Grund an: Dringende Schadensbehebung, etwa Beseitigung einer Verstopfungen in deinem Teil des Abwasserrohrs, musst du eben n. § 555a Abs. 1 BGB auch unangemeldet vorgenommen dulden, routinemäßige Wartungsarbeiten nicht.
Im Übrigen mag dir eine Störung ja lästig erscheinen, aber wenn du einmal auf entsprechende Mitwirkung der Nachbarn angewiesen wärst, beurteilst du das bestimmt anders?
G imager
Findest Du Zurückbeissen nun besser?
Ja, in der Hoffnung, dass es auf ihn einen Zügelungseffekt ausübt.
Weil´s schade ist, denn seine rein sachlichen Beiträge sind ja sonst sehr hilfreich.
MfG ramses90