WissZeitVG - Befristung von Uni-Stellen

Hallo zusammen,
ich brauche Unterstützung bei der Anwendung des WissZeitVG auf folgenden hypothetischen Fall:
Nehmen wir an, eine Person hat von Mai 2005 bis Juni 2007 zuerst an Uni A gearbeitet, danach von August 2007 bis August 2010 an Uni B. Beide Stellen waren finanziert über Drittmittel, waren keine Qualifizierungsstellen, d.h. es wurde auch keine Promotion erlangt. Nun möchte die Person ab September 2010 eine Planstelle an der Uni B übernehmen.
Soweit ich das WissZeitVG verstanden habe, gibt es eine grundsätzliche Befristung von diesen Planstellen auf 6 Jahre, dann geht es nur noch mit Promotion weiter, aber Drittmittelstellen scheinen da irgendwie anders bewertet zu werden… Kann es sein, dass die Drittmittelstellen im beschriebenen Fall mitberechnet werden und die Person nun nur noch bis zum Ende der 6 Jahre (also April 2011) an der Uni angestellt werden kann, ohne promoviert zu sein?
Vielen Dank,
Antonia

Hallo,

werden… Kann es sein, dass die Drittmittelstellen im
beschriebenen Fall mitberechnet werden

so wie ich § 2 Abs. 3 WissZeitVG lese, ist das so, ja:

Satz 1 sagt, dass wirklich alle befristeten Verträge mitberechnet werden.
Satz 2 sagt, dass nun aber auch wirklich alle befristeten Verträge mitberechnet werden.

noch bis zum Ende der 6 Jahre (also April 2011) an der Uni
angestellt werden kann, ohne promoviert zu sein?

Na ja, das ist wieder mal ein sehr typisches Beispiel dafür, wie angebliche Schutzvorschriften in Benachteiligung umschlagen.

Im WissZeitVG steht ja nirgendwo, dass man nach den sechs Jahren nicht weiter angestellt sein darf. Nur eben nicht mehr befristet.
Und selbst Planstellen als WissMit werden an Unis meist nur befristet besetzt.
Eigentlich dient das WissZeitVG gerade dazu, unendliche Kettenbefristungen zu vermeiden - im Ergebnis führt das aber genau dazu, was Du beschrieben hast.

Viele Grüße

Trobi.