Wisszeitvg und Mutterschutz-Verlängerung

Hallo liebe Wissenden!

Angenommen, ein Arbeitnehmer wäre in einem befristeten Arbeitsverhältnis an einer Universität für 9 Wochen wegen Mutterschutzes (MS) ausgefallen.
Der Vertrag werde nun verlängert, und die Person bekommt mitgeteilt:
„Gem. §2 Abs. 5 WissZeitVg verlängert sich die jeweilige Dauer eines befristeten Arbeitsverhältnisses um Zeiten des Mutterschutzes. Das bedeutet, dass nur der Arbeitsvertrag verlängert werden kann, in dessen Zeitraum die Mutterschutzfrist gefallen ist. [… Sie haben] einen Verlängerungsvertrag […] unterschrieben. Damit ist eine Verlängerung des ursprünglichen Vertrages nicht mehr möglich und der Rechtsanspruch nicht mehr gegeben.“
Ist das tatsächlich so? Es handelt sich doch nur um eine Verlängerung, also besteht der alte Arbeitsvertrag weiter - damit müsste die Verlängerung um Zeiten des MS doch auf die Vertragsverlängerung bezogen werden können?

Ich wäre für Hinweise sehr dankbar!

Hallo liebe Wissenden!

Hallo, das Wissen zum recht neuen WissZeitVG hält sich in Grenzen.

Damit ist eine
Verlängerung des ursprünglichen Vertrages nicht mehr möglich
und der Rechtsanspruch nicht mehr gegeben."
Ist das tatsächlich so?

Wenn ich das Gelesene und das Gesetz richtig verstehe: Ja.

Es handelt sich doch nur um eine
Verlängerung, also besteht der alte Arbeitsvertrag weiter -
damit müsste die Verlängerung um Zeiten des MS doch auf die
Vertragsverlängerung bezogen werden können?

Man nehme die längst mögliche Befristungsdauer und dann lese man sich das Gesetz mal durch. Wäre der befr. Vertrag nicht durch den AG verlängert worden, hätte sich der ursprüngliche befr. Vertrag in dessen Zeitraum der Mutterschutz fiel „automatisch“ per Gesetz um diese 9 Wochen verlängert und wäre dann zu Ende gewesen. Das wird sozusagen geschluckt dadurch, dass der Vertrag eh verlängert wurde.

MfG

http://www.gesetze-im-internet.de/wisszeitvg/index.html

Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

Folgender fiktiver Zusatz: Der Vertrag liefe zunächst bis Mai 2007 und hätte dann bis Ende 2008 verlängert werden sollen. Im Mai 07 (mit Wissen um den anfallenden MS von September+Oktober 07) würde dann aber entschieden, dass der Vertrag nun zunächst nur bis Ende 2007 verlängert würde, im Dezember wurde dann zusätzlich bis Ende 08 verlängert.
Wäre der Vertrag wie ursprünglich vorgesehen ab Juni 07 bis zum Projektende 08 verlängert worden, dann hätte die Zeit des MS tatsächlich hinten angehängt werden dürfen, da dann ja der MS in den „neuen“ Vertrag fiele.
Angenommen, die Person vermutet eine „Verschwörung“ gegen sich, könnte sie dann irgendetwas unternehmen, weil die zweite Befristung womöglich unzulässig war?

Vielen Dank nochmal.

Angenommen, die Person vermutet eine „Verschwörung“ gegen
sich, könnte sie dann irgendetwas unternehmen, weil die zweite
Befristung womöglich unzulässig war?

Sorry, ich weiß es definitiv nicht. Das Thema ist Hochschulrecht.

Vermutlich (vermutlich!!!) müsste die Mitarbeiterin nachweisen können, dass ursprünglich die Verlängerung anders geplant war und nur in der Form zustande kam, wie sie jetzt ist, wegen des Wissens des AG um die Schwangerschaft.