Wer kann mir folgende Frage beantworten? Ich bin Rentner und meine kürzlich verstorbene und von mir geschiedene Frau bezog als ehemalige Beamtin (Lehrerin) eine Frühpension.Wir waren 18 Jahre verheiratet. Kann ich einen Anspruch auf die Pension meiner verstorbenen Ex-Frau geltend machen?
Wer kann mir folgende Frage beantworten? Ich bin Rentner und
meine kürzlich verstorbene und von mir geschiedene Frau bezog
als ehemalige Beamtin (Lehrerin) eine Frühpension.Wir waren 18
Jahre verheiratet. Kann ich einen Anspruch auf die Pension
meiner verstorbenen Ex-Frau geltend machen?
Hallo,
geltend machen kannst du jeden Anspruch (du darfst dabei sogar am Anfang grüßen), ob du was bekommst steht auf einem anderen Blatt.
Mal im Ernst: du bist von deiner Ex-Frau geschieden - bei der Scheidung findet üblicherweise ein Versorgungsausgleich statt, wenn ihr den nich ausgeschlossen oder drauf verzichtet habt.
Du erhältst also keine Hinterbliebenenrente.
Gruß
HaWeThie
Hallo HaWeThie,
er hat im zarten Alter von 2 bis 3 Jahren geheiratet, und ist wohl
Vollzeitrentner, und im Nebenerwerb Student…schau mal in seine Vika,
evtl. ergibt sich dann eine etwas andere Antwort 
Grinsegruß
Michael
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Da schaut man einmal nicht hin…
und fällt schon auf n fake rein
Danke Michael
Gruß
HaWeThie