Hallo, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen,
wenn eine Frau 11 Monate verheiratet war, der 39-jährige Ehemann stirbt an Krebs, es ist ein 6-jähriges gemeinsames Kind vorhanden, wird sie dann wohl Witwenrente bekommen oder geht die Rentenversicherung dann automatisch von einer „Versorgungsehe“ aus?
Liebe Grüße und Danke
Daniela
Hi,
soweit ich weiß, muss man 5 Jahre verheiratet sein, um Anspruch auf Witwenrente zu haben. Aber vielleicht sieht das anders aus, wenn man ein gemeinsames Kind hat, welches schon älter als 5 Jahre ist.
Ich würde den Antrag einfach stellen, oder man kann sich auch beim örtlichen Versicherungsamt (Stadtverwaltung) beraten lassen.
Gruß
Nelly
Hallo,
Witwenrente gibt’s mit Sicherheit keine; sollte das Kind aber Halbwaisenrente bekommen, bekommt der betreuende Elternteil eine Erziehungsrente auf Zeit.
Anträge auf der Gemeinde stellen!
grüße
dragonkidd
[MOD] Vollzitat entfernt
Hallo Daniela !
Lies Dir mal das durch:
http://www.rententips.de/rententips/lexikon/index.ph…
Das sagt doch schon mal einiges aus!
MfG
Steffen
soweit ich weiß, muss man 5 Jahre verheiratet sein, um Anspruch auf Witwenrente zu haben. Aber vielleicht sieht das anders aus, wenn man ein gemeinsames Kind hat, welches schon älter als 5 Jahre ist.
Hallo Nelly!
Nein, das stimmt nicht. Ich denke, Du verwechselst das damit, dass der verstorbene Versicherte mindestens 5 Jahre Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt haben muss, die sog. Wartezeit.
Tatsächlich ist es so, dass grundsätzlich kein Anspruch auf Witwen-/Witwerrente besteht, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat.
Aber hiervon gibt es – wie von der Fragestellerin ja auch avisiert – Ausnahmen je Einzelfall.
Gruß
Robert