Hallo zusammen,
ich weiß nicht, ob ich die Frage hier richtig stelle:
folgende Situation:
Ein Elternteil stirbt überraschend. Hat auch noch nicht das 65. Lebensjahr erreicht.
Der verstorbene Elternteil war zu 100% Behindert und hat aufgrund der Frührente einen Großteil seiner Rente von der LVA bezogen und einen geringen Teil von der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wie sieht es mit der Witwe aus. Man kann zwar überall nachlesen, dass es eine kleine und eine große Witwenrente gibt und das Prinzip wurde schon verstanden, aber erhält die Witwe (über 45 Jahre und fast 40 Jahre verheiratet) die große Witwenrente? Und erhält sie aus beiden Renten also von der LVA (55%) und von der gesetzlichen (55%)?
Hat jemand Erfahrungen damit gemacht? Danke
Hallo,
also erst einmal verstehe ich den Unterschied zwischen LVA und gesetzlicher Rentenversicherung nicht wirklich. Die LVA (zwischenzeitlich Deutsche Rentenversicherung XXXXXX (X für das Bundesland) ist der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung.
Ansonsten gilt: Die Frau erhält, da sie über 45 Jahre als ist die große Witwenrente. Diese entspricht jedoch nicht der bisherigen Rente (bzw. 55% von dieser) sondern orientiert sich an der EMR (Erwerbsminderungsrente). Also kann man nicht einfach 55% der bisherigen Rente rechnen. Eine genaue Berechnung kann der Sachbearbeiter bei der Deutschen Rentenversicherung machen.
Ob die Frau eine Rente von ??beiden?? Trägern bekommt kann ich nicht beantworten, da es irgendwie ja keine 2 Träger sind.
Bei Fragen gerne auf mich zu kommen.
Ob die Frau eine Rente von ??beiden?? Trägern bekommt kann ich
nicht beantworten, da es irgendwie ja keine 2 Träger sind.
Aber es sind zwei Renten, die EMR und die Hinterbliebenenrente.
Dass es 2 Renten sind, hab ich gesehen, aber sowohl die EMR als auch die HiBli Rente kommen von der Deutschen Rentenversicherung…
Unter Umständen kommt eine Rente von der DRV Bund und eine von der DRV Land?!